Hausratversicherung für Mieter

Ob ein neuer Schrank, das Sofa, das High-End-Fernsehgerät oder Schmuck: Jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung hat für Sie nicht nur einen persönlichen Wert, sondern auch einen finanziellen.

Passiert in Ihrer Mietwohnung etwas Unvorhergesehenes, kann es für Sie schnell sehr teuer werden: Durch einen Rohrbruch beschädigt austretendes Wasser Ihre Möbel und Teppiche. Durch einen Kurzschluss in der Küche entsteht ein Brand, der die gesamte Einrichtung zerstört, oder Einbrecher dringen in Ihre Wohnung ein und stehlen Ihre teure Sound-Anlage oder Ihren Laptop. In solchen Fällen kann der Abschluss einer Hausratversicherung eine große finanzielle Unterstützung sein. Denn Mieter und Mieterinnen können sich nicht bei allen Schäden auf eine Versicherung des Vermieters berufen – besonders wenn es um den eigenen Hausrat geht.

Brauche ich eine Hausratversicherung für meine Mietwohnung?

Eine Hausratversicherung ist für Mieter zwar nicht verpflichtend, aber aus vielen Gründen empfehlenswert. In Ihrem Zuhause – ob Mietwohnung oder Eigenheim – stecken oft wertvolle Besitztümer wie antike Möbel, Smart-TVs, kostbarer Schmuck oder teure Fahrräder. Diese zu schützen ist sinnvoll, da:

  • ein Schadensfall nicht nur ärgerlich und emotional belastend, sondern auch finanziell herausfordernd sein kann.
  • besonders Naturgefahren wie Unwetter oder Blitzschläge hohe Kosten verursachen können.
  • die Gebäudeversicherung des Vermieters nur Schäden an der Wohnung selbst abdeckt, nicht aber an Ihrem persönlichen Eigentum.

Die Bayerische Hausratversicherung bietet verschiedene Tariflinien und zusätzliche Bausteine, um für jede Lebenssituation den passenden Schutz zu gewährleisten – von der Mietwohnung bis zum Eigenheim. Mit einer Hausratversicherung können Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohl und geschützt fühlen, da sie für Schäden an Ihrem Hausrat aufkommt und die anfallenden Kosten übernimmt.

Wer muss die Hausratversicherung zahlen?

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die den persönlichen Besitz der versicherten Person in der Wohnung oder im Haus absichert. In der Regel fällt diese Versicherung in die Verantwortung des Mieters oder der Mieterin und nicht der vermietenden Person. Das bedeutet, Sie als Mieter oder Mieterin tragen die Kosten für die Hausratversicherung selbst, wenn Sie Ihren Besitz in der Mietwohnung absichern möchten.

Vermieter oder Vermieterinnen sind hingegen für eine andere Versicherung zuständig, nämlich die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden an der Wohnung, der Fassade und dem Grundstück, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Wasser entstehen können. 

Jede Partei ist also für den Schutz von persönlichem Eigentum selbst verantwortlich.

Kann der Vermieter oder die Vermieterin auf eine Hausratversicherung bestehen?

Nein. In der Regel kann der Vermiter oder die Vermieterin nicht auf eine Hausratversicherung bestehen. Obwohl diese Klausel immer wieder in Mietverträgen auftaucht, kann der Vermieter grundsätzlich rein rechtlich nicht von seinen Mietern verlangen, dass sie eine Hausratversicherung abschließen.

Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die das Hab und Gut der mietenden Person absichert. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder der Mieterin zu entscheiden, ob er oder sie eine Hausratversicherung abschließen möchte. Aber auch wenn der Vermieter es nicht einfordern kann, ist eine Hausratversicherung für Mieter trotzdem sinnvoll, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie häufig Schadensfälle am Hausrat in Deutschland auftreten, haben wir hier eine kleine Übersicht für Sie zusammengestellt:

  • Alle 2 bis 3 Minuten brennt es in einer deutschen Wohnung. Damit stellt ein Brand die größte Gefahr für den Hausrat dar (Komplettverlust des Hausrats möglich).
  • Die häufigste Brandursache in Deutschland ist Elektrizität.
  • Ein Feuer durch Überspannungsschäden ist wahrscheinlicher als durch einen Blitzschlag.
  • 2021 wurden über 90.000 Fälle von Einbruchdiebstahl gemeldet.
  • Über 50,6 Mio. Menschen in Deutschland setzen auf eine Hausratversicherung.

Wie berechne ich meine benötigte Versicherungssumme?

Bei der Berechnung der Versicherungssumme für die Hausratversicherung kann sich an folgender Faustregel orientiert werden: 500 bis 750 EUR pro Quadratmeter

Dass der gesamte Hausrat bei einem Schadensfall unbrauchbar gemacht wird, kommt immer wieder vor. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt wird.

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Hier ein Beispiel für einen solchen Schadensfall:

In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in München kommt es zu einem Brand an einer überladenen Mehrfachsteckdose. Das Feuer weitet sich schnell aus, da es in der Wohnung viele leicht brennbare Möbel und Einrichtungsgegenstände gibt, z.B. Teppiche, Polstermöbel oder Vorhänge. Das Feuer konzentriert sich zu Beginn an einer Stelle im Raum, erhitzt die Luft in der Wohnung jedoch so stark, dass sich das Feuer fast explosionsartig erst im ganzen Raum und dann auch auf andere Räume ausbreitet. Spätestens da ist der Brand dann nicht mehr einzudämmen.

Die Einrichtung wird durch Brandschäden, Wasserschäden - verursacht durch die Löschung des Brandes - oder durch die beim Brand entstandenen Giftstoffe unbrauchbar.

In einem solchen Fall stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite und kümmern uns darum, dass Sie alle Ihre Vermögensgegenstände schnellstmöglich ersetzen können. Optimal ist, wenn die Versicherungssumme den gesamten Wert des Hausrates abdeckt. Für eine exakte Einschätzung des Wertes Ihres Hausrates ist es also am besten, Sie gehen jedes Zimmer Schritt für Schritt durch und notieren den Wert der Einrichtungsgegenstände mit. Nutzen Sie dafür am besten unseren Wertermittlungsbogen.

Die Bayerische Hausratversicherung bietet zahlreiche Vorteile für Mieter:

  • Absicherung für Ihre Wertsachen je nach Tarif bis zu 100 % der Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz bei Diebstahl, Einbruch, Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion, uvm.
  • Bargeld & auf Geldkarten geladene Beträge sind bis max. 3.000 EUR versichert
  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen inkludiert in fast allen Tarifen
  • Schäden durch Phishing (ab Komfort Plus)
  • Überdurchschnittliche Leistungen im Prestige Plus zum Beispiel Best-Leistungsgarantie, Allgefahren-Deckung (unbenannte Gefahren) und Mitversicherung von Kindern während der Ausbildung mit eigenem Hausstand
  • Schutz für Ihre Möbel, Fernseher, Haushaltsgeräte, Teppiche, Schmuck, Kleidung, Bücher & vieles mehr

Was passiert, wenn ich keine Hausratversicherung habe?

Wenn Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben, kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Denn ohne eine Versicherung ist Ihr Hausrat bei Schäden in der Regel nicht versichert, die durch Ereignisse wie beispielsweise Diebstahl, Brand, Leitungswasser oder andere Gefahren zustande kommen können.

Im Schadenfall müssen Sie als Mieter oder Mieterin die Reparatur oder den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung des Hausrats aus eigener Tasche zahlen. Abhängig von der Anzahl und dem Wert der betroffenen Gegenstände, kann dies zu einer enormen finanziellen Belastung führen, die möglicherweise schwer zu bewältigen ist. Daher ist es für Sie ratsam, eine Hausratversicherung abzuschließen, um sich vor diesen Risiken zu schützen. 

Ob erste eigene Mietwohnung oder Eigenheim: Bei der Bayerischen sind Sie mit dem richtigen Tarif für jede Lebenslage optimal abgesichert. Sie können bei der Hausratversicherung den für Sie passenden Schutz aus sechs Tariflinien wählen und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. 

Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Mietwohnungen

Welche Versicherung deckt das Eigentum in Mietwohnungen ab?

Das Eigentum kann über die Hausratversicherung der Bayerischen abgedeckt werden. Je nach Tarif sind unterschiedliche Summen und Schadensfälle versichert.

Wer zahlt die Hausratversicherung bei einer möblierten Wohnung?

Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, die vermietet wird, gehört das Inventar der vermietenden Person. Diese muss sich um die Absicherung der Einrichtung selbst kümmern. Allerdings kann es sein, dass die Kosten dafür auf die Miete umgelegt werden.

Gibt es eine Hausratversicherung bei Untervermietung?

Eine Hausratversicherung schließt auch andere Personen ein, die in Ihrem Haushalt wohnen, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder. Anders sieht es bei einer Untervermietung aus. Zieht eine Person bei Ihnen als Untermieter oder Untermieterin ein, wird dessen oder deren Hausrat getrennt von Ihrem betrachtet. Diese Person muss sich also selbst um einen Versicherungsschutz für seinen oder ihren Hausrat kümmern.

Was zählt zum Hausrat?

Sämtliche Gegenstände für Ihren Privatgebrauch zählen zum Hausrat, zum Beispiel Elektroartikel, Möbel und Kleidung. Kurz gesagt: Alles, was aus Ihrer Wohnung rausfallen würde, wenn Sie sie auf den Kopf stellen.

Deckt die Hausratversicherung auch Elementarschäden bei der Mietwohnung ab?

Elementarschäden zählen nicht zum Grundschutz. Als Mieter oder Mieterin können Sie diese aber über Zusatz-Bausteine in die Hausratversicherung einschließen. Dann sind Sie auch vor Schäden durch Naturereignisse wie beispielsweise, Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen etc. versichert. 

Bleiben Sie am Ball!

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