E-Scooter: Ökonomisch, lässig, hip… und gefährlich?!

Das Bundeskabinett hat die Legalisierung der hippen Elektro-Fortbewegungsmittel 2019 beschlossen. Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland geebnet.

Von spielenden Kindern bis hin zu berufstätigen Erwachsenen: Die elektrifizierten Roller sind heiß begehrt! Kein Wunder, schließlich sind E-Scooter absolut im Trend. Durch ihren leistungsarmen Elektroantrieb sind sie nicht nur richtig umweltfreundlich. Ihr geringes Gewicht und die raffinierten Klappmechanismen machen sie auch noch super praktisch – etwa für Pendler. Denn im morgendlichen Berufsverkehr sind sie das ideale Fortbewegungsmittel, um kurze bis mittlere Strecken zurückzulegen. Zudem kann man sie problemlos mit in Bus und Bahn nehmen.

Der Freude stehen jedoch auch die Bedenken besorgter Bürger gegenüber. Wir haben uns deshalb einmal ausführlich mit dem Für und Wider der E-Scooter befasst.

(Doch) keine Erlaubnis für Fußwege

Ursprünglich war vorgesehen, dass Elektroroller in Deutschland auch die Fußwege befahren sollten – allerdings lediglich in Schrittgeschwindigkeit. Interessenverbände, Ländervertreter und Experten warnten jedoch eindringlich vor den Folgen, insbesondere für ältere Menschen, Behinderte und Kinder. Anfang Mai zog Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dann die sprichwörtliche „Notbremse“. Die geplante Zulassung für Gehwege ist seitdem vom Tisch. Auch deshalb, weil zahlreiche Unfälle im europäischen Ausland bereits gezeigt haben, wie gefährlich motorisierte – aber nahezu lautlose – Roller auf Fußwegen sein können.

20 km/h Tempolimit: Spaß mit klarer Geschwindigkeitsbegrenzung!

Mit einer zukünftigen Tempo-Obergrenze von 20 km/h liegen die deutschen E-Scooter Vorschriften europaweit eher im gemäßigten Mittelfeld. So ist das Tretroller-Tempolimit in Österreich zum Beispiel erst bei 25 Stundenkilometern erreicht. Was aber viel problematischer sein dürfte: Nach der generellen Verbannung der hippen Flitzer von den Bürgersteigen könnten unzählige, für den „normalen“ Straßenverkehr aber deutlich zu langsame E-Scooter auf Radwegen oder Straßen schnell zum Verkehrshindernis werden. Gerade dann, wenn sich die Prognosen bewahrheiten und ein regelrechter E-Scooter-Boom über die deutschen Innenstädte hereinbricht.

Gut zu wissen!

Eine Betriebserlaubnis erhält ein motorisierter Tretroller nur dann, wenn er entsprechend „sicher“ ist. Dazu zählen zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren.

Helmpflicht - ja oder nein?

Was so manchen Leser aber überraschen dürfte: Eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooterfahrer wird es nicht geben. Ein Thema, das nicht nur die Gemüter von besorgten Eltern, Rentnern und ausgesprochenen Sicherheitsfanatikern erhitzt. Denn schließlich erreichen die E-Flitzer mit 20 km/h doch eine stattliche Geschwindigkeit – und das komplett ohne die berüchtigte „Knautschzone“. Gegner der Helmpflicht argumentieren jedoch, dass auch Fahrradfahrer – obwohl zuweilen ähnlich schnell unterwegs – keinen Helm tragen müssen.

Helmpflicht hin oder her: Dass das Tragen eines Helmes im Fall der Fälle jedoch lebensrettend sein kann, steht trotzdem außer Frage!

Wer darf aufsteigen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sobald das  14. Lebensjahr erreicht ist, steht dem Fahren eines E-Scooters rechtlich im Grunde nichts mehr im Weg. Eine extra Prüfung zum E-Scooter-Fahren gibt es nicht.

Außerdem zwingend vorgeschrieben: Ein aktuelles Versicherungskennzeichen. Denn wer künftig mit dem E-Scooter über Straßen, Plätze und sonstige öffentliche Bereiche flitzen will, muss gegen Sach- und Personenschäden versichert sein. Ist das nicht der Fall, muss der Unfall-Fahrer für alle verursachten Schäden selbst aufkommen. Gerade bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern, Autos oder gar Fußgängern kann das wirklich teuer werden!

Und noch ein Tipp: Wer sich einen E-Scooter von einem Freund oder Bekannten leiht, sollte sich vorab darüber informieren, ob das Gefährt versichert ist. Gerade bei Test- und Probefahrten mit einem ungewohnten Fortbewegungsmittel ist die Gefahr eines Unfalls schließlich besonders groß!

Scooter-Verleih - die Legalisierung wird das Straßenbild verändern!

Neben der privaten Nutzung als praktisches Kurzstrecken- und Pendlervehikel stehen auch schon zahlreiche Unternehmen für den kommerziellen Einsatz der smarten Flitzer in den Startlöchern. Sie wollen in Großstädten elektrisch betriebene Tretroller verleihen – und damit unser Straßenbild grundlegend verändern.  Denn ganz gleich, ob für Touristen oder den täglichen Arbeitsweg: Der bequeme und zugleich praktische Antrieb wird viele Wege erleichtern und zugleich noch Spaß machen.

Mit der E-Scooter Versicherung der Bayerischen steht dem Elektroflitzer-Spaß dann auch sonst nichts mehr im Wege!