Gute Taten richtig absichern: Versicherungsschutz im Ehrenamt und bei Gefälligkeiten

Sogar die Statistiken belegen es: Menschen helfen sich untereinander – immer da, wo und wann ein Einzelner nicht weiterkommt. Dabei spielen Ehrenämter eine große Rolle. Sie sind so beliebt wie nie zuvor. Laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat engagieren sich rund 30 Millionen Menschen in Deutschland freiwillig. 

Besonders die ältere Generation sucht vermehrt eine Nebenbeschäftigung. Oft schon einfach deshalb, um Abwechslung in den Alltag zu bringen. Dabei unterstützen sie ihre Mitmenschen oder die Umwelt mit ihrer gesammelten Lebenserfahrung und Tatkraft. Zum Beispiel bei der Flüchtlingshilfe, in Vereinen oder bei kulturellen Events. 

Im besten Fall verläuft eine ehrenamtliche Beschäftigung natürlich unfall- und beschwerdefrei. Doch was, wenn nicht? Was muss ein Ehrenämtler beachten, wenn er einen Bereich gefunden hat, in dem er sich engagieren möchte: Ist er durch die Organisation abgesichert – oder muss er sich selbst darum kümmern? 

Allerdings ist das nur die eine Seite der „Hilfs-Medaille“. Helfen kann man schließlich nicht nur im Ehrenamt, sondern auch einfach mal privat zwischendurch. Doch auch bei einem solchen Freundschaftsdienst kann etwas schief oder zu Bruch gehen. Eine umgestoßene Vase beim Umzug oder das unabsichtliche Vertrocknen lassen der Nachbarspflanzen sind Streitpunkte, von denen wohl jeder schon einmal gehört hat.

Was man als freiwilliger Helfer im Ehrenamt oder im Namen der Freundschaft wissen sollte – und in welchen Fällen man besser auf eine (zusätzliche) private Absicherung setzt, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Ehrenamt ist Ehrensache – aber was bedeutet das überhaupt?

Sie selbst oder ein Familienmitglied wollten schon immer anderen Menschen in Not oder einer unkomfortablen Situation helfen? Und das ganz ohne Obolus? Dann sollte Ihnen der Begriff „Ehrenamt“ nicht fremd vorkommen. 

Viele Vereine werden durch ehrenamtliche Helfer aufrechterhalten und können erst durch sie wirklich agieren. Eine „echte“ ehrenamtliche Tätigkeit erfüllt die Kriterien aber nur dann, wenn sie fünf Punkte erfüllt: Sie muss nämlich nicht nur freiwillig (1) und unentgeltlich (2) ausgeübt werden - darf also keinem Gewinnziel folgen. Sie sollte auch regelmäßig (3) und organisiert (4) im öffentlichen Raum (5) stattfinden.

Doch welche Ehrenämter gibt es überhaupt, bei denen sich Jung und Alt mit sozialen Hilfeleistungen beteiligen können? Hier mal ein paar Ideen:

  • Lotsen-Dienste für alleinstehende, ältere, hilfsbedürftige Patienten
  • Hausaufgaben- und Lernunterstützung für Grund- und Mittelschulkinder
  • Erledigen von Post- und Schreibarbeiten für sehbehinderte Menschen
  • Besuchs- und Begleitdienste in Krankenhäusern
  • Spazier- und Einkaufsgänge mit Senioren
  • Organisieren von Vereins-/ und Schulfesten

Gut zu wissen:

Das Ehrenamt war schon im alten Christentum eine anerkannte Tätigkeit. Ein individueller Beitrag zum allgemeinen Wohl in der Stadt und auf dem Land war unverzichtbar für ein sinnerfülltes Leben. Zudem entstand daraus die heutige Sozialarbeit.

Wie es zahlenmäßig um das Ehrenamt bestellt ist, hat übrigens das Bundesfamilienministerium im Deutschen Freiwilligensurvey genau analysiert. Am beliebtesten sind vor allem die Bereiche Sport und Bewegung, Schule und Kindergarten sowie Kultur und Musik. Nicht so gefragt ist dagegen der Gesundheitsbereich sowie alles rund um Justiz oder andere gesellschaftliche Kriminalitätsprobleme. 

Doch was reizt das Heer der freiwilligen Helfer, sich nach der Schule, der Arbeit oder am Wochenende ehrenamtlich zu engagieren? Bei verschiedenen Umfragen kam heraus, dass der Großteil viel Spaß bei den Tätigkeiten an sich hat. Des Weiteren nutzen einige die Möglichkeit, mit anderen Menschen zusammen zu kommen, die sie in ihrem Alltag normalerweise nicht treffen würden. Zudem möchte über die Hälfte der Befragten weitere Qualifikationen erwerben, welche sie für ihr Leben als sinnvoll erachten. Wie zum Beispiel eine Ersthelfer-Ausbildung, Praxiserfahrung in der Kinderbetreuung oder auch der Eventplanung.

Kleiner Tipp: Passende Kontaktstellen sind oft örtliche Vereine und Schulen, das Bürgerbüro der Stadt und verschiedene Webseiten. 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat zudem eine Kampagne veröffentlicht, mit der noch stärker auf das Ehrenamt aufmerksam gemacht werden soll. Auf der zugehörigen Webseite gibt es neben vielen Informationen rund um die freiwillige Hilfe auch eine praktische Suchfunktion, mit der sich die optimal geeignete ehrenamtliche Tätigkeit finden lässt. Wir meinen: Am besten gleich mal ausprobieren – es lohnt sich!

Was gilt für die Haftpflichtversicherung im Ehrenamt und bei Gefälligkeitsschäden?

Ist die ehrenamtliche Wunsch-Tätigkeit erstmal gefunden, kann es meist auch gleich losgehen Doch wie steht es eigentlich um die Haftung im Schadensfall? Wie ist man als freiwilliger Helfer versichert und wer kommt für mögliche Kosten nach Unfällen, Missgeschicken oder anderen Malheuren auf? 

Unfälle können schnell und leicht passieren. Verletzen Sie sich auf dem Weg zur Ihrer Dienststelle, verstauchen Sie sich bei einer Wanderung den Knöchel oder fallen Sie beim Schulfest von der Leiter, stellt sich häufig die Frage nach der Schuld – und ihre freiwillige Mithilfe bekommt schlimmstenfalls urplötzlich einen bitteren Beigeschmack. 

Glücklicherweise können wir aber gleich Entwarnung für alle ehrenamtlichen Helfer geben – vorausgesetzt, sie erfüllen die fünf Bedingungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Denn dann genießt man automatisch gesetzlichen (und natürlich kostenlosen) Versicherungsschutz. Konkret bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer freiwilligen Tätigkeit unfallversichert sind. Und das nicht nur bei der Ausführung der Tätigkeit an sich, sondern auch auf dem (direkten) Hin- und Rückweg zur Einsatzstelle.

Gut zu wissen:

Einige Bundesländer haben in ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine spezielle Erweiterung für Ehrenamtliche eingeschlossen. Andere Bundesländer setzen dagegen auf eine gesonderte Sammel-Unfallversicherung. Wie der Versicherungsschutz in Ihrem konkreten Fall geregelt ist, erfahren Sie in Ihrem Landratsamt oder im zuständigen Bürgerbüro.

Sportvereine sollten zudem grundsätzlich durch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft abgesichert sein. Falls Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aber nicht alle fünf Bedingungen erfüllt, haben viele Vereine eine Gruppenversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. 

Verletzen Sie dagegen andere Mitmenschen oder geht Ihnen etwas kaputt, springt die Haftpflichtversicherung ein. Doch Obacht: Hier gibt es keinen „allgemeingültigen“ Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer! Denn meist sind Sie zwar über die jeweilige Organisation, bei der Sie Ihr Ehrenamt ausüben, versichert. Doch leider reicht dieser Schutz nicht immer wirklich aus, wenn mal etwas „Größeres“ passiert.

Schließen Sie deshalb unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung ab, in der auch Ihre Freiwilligenarbeit abgedeckt ist! Achten Sie deshalb auf einen konkreten Zusatz für eine ehrenamtliche Tätigkeit – denn den gibt es leider nicht bei jeder Versicherung. Bei der Bayerischen aber schon, zum Beispiel in unseren Tarifen Komfort und Prestige. Bei letzterem sogar inklusive (den für gewöhnlich zu „gefährlichen“) Tätigkeiten bei der freiwilligen Feuerwehr. 

Besetzen Sie dagegen ein offizielles Amt in Ihrem Verein oder einer ehrenamtlichen Gemeinschaft, sind Sie meist über eine (hoffentlich vorhandene) Vereinshaftpflicht abgesichert. 

Für Menschen, die keiner offiziellen Organisation angehören, sondern beispielsweise als selbst organisierte Flüchtlingshelfer agieren, unterstützen viele Bundesländer diese mit einer Sammelhaftpflichtversicherung. Dieser Schutz unterscheidet sich aber je nach Bundesland. Auch hier informieren Sie sich am besten konkret über das Internet oder den Bürgerservice Ihrer Stadt.

Freundschaft hin oder her… wer haftet im Schadensfall bei meiner Tätigkeit?

Neben dem ehrenamtlichen Freiwilligendienst gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, sich helfend zu engagieren. Zum Beispiel bei Ihren Freunden oder in der Familie. Diese Freundschaftsdienste sind bei weitem keine Seltenheit, sicherlich haben Sie auch schon einmal bei einem Umzug geholfen oder die Blumen des Kollegen gegossen, während dieser im Urlaub war. Wenn bis dato nichts schief oder kaputt gegangen ist, haben Ihre Freunde wohl einen guten Kumpel in Ihnen gefunden! 

Doch bekanntlich läuft leider nicht immer alles glatt: Blumen vertrocknen schneller als gedacht. Und einmal falsch angefasst, fällt die Umzugskiste mit den Gläsern auf den Boden. Noch schlimmer wird es, wenn Sie sich (oder jemand anderen) bei einem solchen Missgeschick ernsthaft verletzten. Nicht nur, dass Sie womöglich ins Krankenhaus müssen: Folgeschäden wie ein Bandscheibenvorfall oder weitere Verletzungen beeinträchtigen Betroffene privat und beruflich womöglich noch viele Jahre nach dem Vorfall. Und das wird teuer.

Aufgepasst:

Achten Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung darauf, dass es eine so genannte „Gefälligkeitsklausel“ gibt. Ohne diese sind Sie sonst nicht abgesichert, wenn Ihnen beim Freundschaftsdienst ein Missgeschick passiert.

Das Problem: Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit sind niemals durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hier müssen Sie stattdessen selbst vorsorgen – optimalerweise in Form einer privaten Unfallversicherung. Zudem müssen Sie auch grundsätzlich für alle Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen zufügen, aufkommen. 

Eine der wenigen Ausnahmen: Der so genannte Gefälligkeitsschaden. Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man immer dann, wenn während eines Freundschaftsdienstes, der freiwillig und unentgeltlich geschieht, ein Schaden entsteht. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen nämlich genau dieses Szenario in ihrem Leistungskatalog aus. 

Die Folge: Machen Sie beispielsweise als Umzugshelfer etwas kaputt, müssten Sie trotzt privater Haftpflichtversicherung den Schaden aus der eigenen Tasche begleichen. Macht nicht so viel Sinn, oder?

Damit es im Fall der Fälle weder böses Blut noch ungedeckte Kosten gibt, sollten Sie deshalb stets für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen – und deshalb unbedingt einen Haftpflichttarif mit Gefälligkeitsklausel wählen. Bei der Bayerischen ist diese übrigens standardmäßig mit drin.