Wenn die Kinder ausziehen – mit diesen Tipps gelingt's

Es ist der vielleicht letzte große Schritt, mit dem sich Eltern in der Entwicklung ihrer Kinder direkt und unmittelbar in ihrer "klassischen" Rolle konfrontiert sehen: Der anstehende Auszug aus dem Elternhaus. Anfang 20 sind die Deutschen durchschnittlich, wenn sie das heimische “Nest” verlassen. Frauen waren dabei 2020 mit 22,9 Jahren etwas jünger als Männer mit 24,5 Jahren. Einiges an Lebenserfahrung haben die jungen Menschen da sicher schon gesammelt. Selten aber reicht das jedoch bereits aus, um von heute auf morgen ein ganz eigenes Leben stemmen zu können. Und das ist auch nicht schlimm.

Bisweilen ist der Auszug aus dem Elternhaus zudem mehr Notwendigkeit als Wunsch. Zum Beispiel, wenn der Nachwuchs in einer anderen Stadt studiert oder eine Ausbildung beginnt. Doch auch, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene aus anderen Gründen mit dem Gedanken liebäugeln, das Kinder- gegen ein WG-Zimmer oder die eigene Wohnung zu tauschen, tun sich einige wichtige Fragen auf:

  • Wie lassen sich die Kosten für den neuen Wohnraum stemmen?
  • Was kann man als Elternteil von den jungen Menschen im neuen Lebensabschnitt erwarten – und wo muss man noch unter die Arme greifen?
  • Wann ist es für einen Auszug zu früh – und wann sollte der Schritt unbedingt gewagt werden?

Das Gute: An dem Umstand, dass junge Menschen durchschnittlich mit Anfang 20 flügge werden, hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten wenig geändert. Das heißt: Es gibt beim (geplanten) Auszug der Kinder jede Menge Erfahrungswerte. Dazu klassische Fehler, die es zu vermeiden gilt.

Welche das sind, erfahren Sie jetzt!

Was ist alles zu organisieren vor dem Um-/Auszug der Kinder?

Lassen Sie uns zunächst mit dem Rechtlichen beginnen. Bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Wer also schon mit 16 oder 17 ausziehen möchte, kann das prinzipiell nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Von endgültiger Abnabelung kann unter 18 Jahren auch deshalb keine Rede sein, weil minderjährige Kinder laut Gesetz nicht voll geschäftsfähig sind. Sobald es um Verträge und Co. geht, braucht es bis zur Volljährigkeit die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Auf der anderen Seite sind Eltern für ihre minderjährigen Kinder grundsätzlich unterhaltspflichtig – aber eben für das Leben unter einem gemeinsamen Dach.

Im Gegenzug können Sie als Elternteil noch so traurig sein oder die nahende Katastrophe schon kommen sehen – wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter 18 Jahre oder älter ist, kann er oder sie auch gegen Ihren Willen zuhause ausziehen. Klar.

Sie sehen: Die Zeit, in der Sie als Eltern immer am längeren Hebel saßen, sind schnell vorbei. Wenn Ihr Kind sich aufmacht, in ein eigenes Leben außerhalb der elterlichen vier Wände zu starten, empfiehlt es sich, möglichst früh auf Verständnis und Kommunikation auf Augenhöhe zu setzen. Es ist ganz natürlich, dass Wünsche und Vorstellungen von Eltern und Kindern nicht deckungsgleich sind. Statt sich darüber zu ärgern und die Gräben noch zu vertiefen – lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden!

Alle Tipps zum Auszug der Kinder finden Sie in unserer Checkliste für den Auszug der Kinder!

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Auszug aus dem Haus der Eltern – wer zahlt was?

Immer mehr Kinder und Jugendliche gehen aufs Gymnasium, ein Studium soll sich anschließen, die Mieten gerade in großen Städten sind horrend – da ist es kein Wunder, dass viele Anfang 20-Jährige noch finanziell abhängig von ihren Eltern sind. Bevor Ihr Sohn oder Ihre Tochter also die Kisten packt, setzen Sie sich zunächst am besten erstmal für einen gemeinsamen Kassensturz an einen Tisch:

  • Welche Unterhaltszahlungen müssen, können und wollen Sie als Mama oder Papa (wie lange) leisten?
  • Welche Fixkosten kommen auf Ihr Kind zu, (wie) können Sie langfristig gedeckt werden?
  • Was passiert, wenn der Plan nicht aufgeht, der Studentenjob nicht mehr läuft oder es mit der Ausbildung doch nicht klappt?
     

Eltern aufgepasst: So sind Unterhalt und Kindergeld nach dem Auszug geregelt

Wer unter 18 ist, hat wie gesagt einen Anspruch auf Unterhalt aus dem Geldbeutel der Eltern. Unter einigen Bedingungen besteht das Recht auf Unterstützung durch Mama und Papa aber durchaus auch nach der Volljährigkeit. Denn die Unterhaltszahlungen müssen so lange fließen, bis das Kind die so genannte Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht hat. Wenn also zum Beispiel das Studium oder die erste Ausbildung abgeschlossen sind. In dieser Zeit bekommen Eltern auch üblicherweise noch Kindergeld gezahlt (bis zum maximal 25. Lebensjahr des Kindes).

Ob und wie Eltern den Kindesunterhalt an den Nachwuchs in bar “durchreichen”, kann dabei übrigens variieren. Unterschieden wird nämlich zwischen dem Naturalunterhalt und dem Barunterhalt. So hat ein 17-Jähriger das Recht auf Unterkunft und Verpflegung im Elternhaus, aber nicht zwingend auf ein Budget für die eigenen vier Wände. Eine 18-Jährige hingegen, die während des Studiums ihr Leben finanziell komplett alleine in die Hand nimmt, darf von ihren Eltern Kindergeld und Kindesunterhalt als monatliche Überweisung fordern.

Allerdings hat alles seine Grenzen. Stichwort: Rechte und Pflichten. Wer die eigene Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, also zum Beispiel immer wieder aus dem Ausbildungsverhältnis fliegt, kann den Anspruch auf Kindergeld oder elterliche Finanzspritzen auch verlieren.

Weil’s halt doch oft noch ein wenig an Lebenserfahrung fehlt, tun Eltern gut daran, Worst-Case-Szenarien wie unerwartete Geldknappheit oder den Rauswurf aus der WG mit ihrem Nachwuchs bereits vorab zu besprechen. Um enttäuschten Erwartungen vorzubeugen, ist es zudem meist sehr sinnvoll, den zukünftigen Finanzplan der Eltern wie auch des Kindes schriftlich festzuhalten. Beginnen Sie dabei mit allem, was für die neue Unterkunft besorgt werden muss (von Geschirr bis regelmäßig Klopapier) – und enden Sie mit einem Plan B oder C für den Fall, dass die Finanzpläne aus welchen Gründen auch immer nicht aufgehen.

Gibt es stattliche Leistung für Eltern auch nach dem Auszug der Kinder?

Wie gesagt: Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit liegen Kinder ihren Eltern auf der Tasche - und das ist auch gut so. Der Staat greift mit Maßnahmen wie (Schüler-)Bafög, Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Wohngeld meist nur dann ein, wenn das Einkommen der Eltern unter einem Freibetrag von maximal 2.000 Euro monatlich liegt.

Entsprechende Anträge müssen die jungen Leute selber stellen, brauchen dafür aber natürlich erneut einen echten Einblick in die finanzielle Situation im Elternhaus. Unser Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit, Studentenwerke oder die Gemeinden und Städte sind gute Ansprechpartner, wenn es um die Frage nach finanziellen Fördermöglichkeiten für junge Menschen geht. Oft können diese Stellen auch bei der Suche nach einem Nebenjob helfen – oder einer Waschmaschine für die erste eigene Wohnung.

Welche Behördengänge, Anmeldungen und Versicherungen sind wichtig?

Eine eigene Wohnung kann man in Deutschland schon mit 16 Jahren anmieten, so denn das Einverständnis der Eltern vorliegt. Nach dem Einzug gilt:

  • Verträge für die neue Unterkunft müssen sogfältig gelesen und bewertet werden, Minderjährige dürfen sie nicht ohne Einwilligung der Eltern unterschreiben.
  • Innerhalb von 14 Tagen müssen Einwohnermeldeamt oder Gemeinde über den Einzug informiert werden.
  • Gegebenenfalls muss auch das Auto umgemeldet werden.
  • Prüfen Sie Haftpflicht-, Hausrat-, Kranken- und Unfallversicherung – ist das Kind auch nach dem Auszug noch über die Familienversicherung abgesichert? Sonst: Unbedingt um eigene Policen kümmern!

Schon gewusst? In der Meine-eine-Police können unter anderem die private Haftpflichtversicherung und die Kfz-Versicherung für Fahranfänger in nur einem Vertrag gebündelt werden.

Typische Stolperfallen, wenn Kinder von zu Hause ausziehen

Aus den Zeiten der Pubertät, wenn Sie denn wirklich schon hinter Ihnen liegen, kennen Sie das Problem: Auf der einen Seite des Konflikts steht ein junger Mensch, der glaubt, das Leben rundum verstanden zu haben. Auf der anderen Seite findet sich ein Erwachsener mit jeder Menge Lebenserfahrung. Und der kann über die “Blauäugigkeit” der Jugend nur Kopf schütteln kann. Nun, vielleicht ist genau das der Grund, warum es höchste Zeit für den Auszug des Kindes wird – bevor Sie sich noch die Köpfe einschlagen!

Die Zeit der Abnabelung ist unumgänglich. Daher sollten sich die Fronten nicht auch noch verhärten. Ihr Kind sollte nach dem Auszug nicht zu trotzig oder stolz sein, um früh genug um Hilfe zu bitten, wenn es darauf ankommt. Und Sie als Elternteil dürfen weiter daran arbeiten, Verantwortung abzugeben.

Wenn Sie unsere Tipps befolgt haben, haben Sie eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Auszug Ihrer Kinder und müssen weniger tun als gedacht. Zeit, sich endlich wieder um Ihre Partnerschaft und/oder Ihre Hobbys zu kümmern. Statt über das Chaos in der WG-Küche des Sohnemanns zu lamentieren, bringen Sie der Truppe lieber gelegentlich einen warmen Eintopf mit. Außer natürlich, das stößt auf wenig Gegenliebe...

So gelingt die Eltern-Kind-Beziehung nach dem Auszug

Worauf wir hinauswollen: Nur, weil das Kinderzimmer nun leer ist, sind Sie als Mama oder Papa keineswegs nutzlos geworden. Ihre Hilfe wird immer noch gebraucht. Doch statt ungefragt in das Leben Ihres nun (fast) erwachsenen Kindes einzugreifen, erkundigen Sie sich besser, wo der Nachwuchs Hilfe braucht. Nur so hat Ihr Sohn oder Ihre Tochter überhaupt die Chance, ihr eigenes Leben jeden Tag ein bisschen mehr in den Griff zu bekommen. Wenn Sie sich in den Augen Ihres Kindes nach dem Auszug weniger als nerviger Helikopter, sondern als verlässlicher Freund oder verlässliche Freundin in der Not zeigen, legen Sie den Grundstein für eine harmonische Eltern-Kind-Beziehung in den kommenden Jahren.

Nach dem Auszug wieder zurück ins Elternhaus?

Nichts ist so beständig wie die Veränderung. So kann es gut sein, dass schon nach wenigen Monaten klar wird, dass das "Hotel Mama" doch noch die bessere Wahl gewesen wäre. Besprechen Sie mit Ihrem Nachwuchs also unbedingt auch, wie die Exit-Strategie aus den eigenen vier Wänden zurück ins Elternhaus aussehen könnte.

Ach ja, und: Spätestens, wenn aus Kindern selbst Eltern werden, wird das Elternhaus plötzlich wieder spannend! Daher lohnt es sich auch nicht unbedingt, das Eigenheim nach dem Auszug des Kindes oder der Kinder direkt für eine kleine(re) Wohnung aufzugeben. Vielleicht ist mit Blick in die Zukunft auch ein Umbau mit separaten Wohneinheiten eine praktikable Lösung?