Geburt, Kinder, Einkommen: Entscheidungsfaktoren für Bewilligung und Höhe von Elterngeld

Eine Schwangerschaft ist etwas Wunderbares! Doch mit der kommenden Elternschaft geht auch viel Verantwortung einher – von Anfang an. Auch die Frage nach finanziellen Leistungen rückt mit der Zeit in den Vordergrund. Wie etwa beim Elterngeld, das vom Staat zusätzlich zum Kindergeld bezogen werden kann. Damit Sie gut aufgestellt sind und wissen, was Ihre Rechte und Pflichten zum Thema „Elterngeld“ sind, zeigen wir in unserem heutigen Ratgeber die wichtigsten Fakten. Zum Beispiel:

  • Was ist beim Elterngeld wichtig zu wissen?
  • Wie beantragen Sie Elterngeld?
  • Wie hoch fällt das Elterngeld aus?
  • Wie lange bekommen Sie Elterngeld?

Wichtig zu wissen: Was ist Elterngeld – und wer bekommt es?

Der Sinn von Elterngeld ist klar: Da zumindest ein Elternteil nach der Geburt des Kindes beruflich zunächst kürzertreten muss, steht der Familie weniger Einkommen zur Verfügung. Der Elterngeldbezug soll hier als gesetzliche Familienleistung unterstützen.

Das heißt, wenn Eltern ihr Kind selbst betreuen oder keinen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen haben, besteht ein Anspruch auf Leistung. Das Elternteil, das das Elterngeld bezieht, darf zudem nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Der Staat zahlt die Familienleistung jedoch unabhängig davon, ob der oder die entsprechende Erziehungsberechtigte bereits vor der Geburt berufstätig war und ein festes Einkommen bezogen hat(te) – oder nicht.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese Varianten gibt es

Die Regelungen für einen Elterngeldantrag sind sehr kompliziert – im Folgenden erklären wir wichtige Punkte.

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Elterngeld. Je nach eigener Situation können Sie zwischen den folgenden Varianten auswählen:

  1. Basiselterngeld
    Das sogenannte Basiselterngeld können Eltern bis zu zwölf Lebensmonate lang erhalten. Beantragen beide Elternteile das Elterngeld, und mindestens einer der beiden hat nach der Geburt Einkommenseinbußen, können Sie gemeinsam sogar bis zu 14 Monate Basiselterngeld beanspruchen. Die zusätzlichen zwei Monate werden als Partnermonate bezeichnet und gelten unter der Voraussetzung, dass jedes Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich nimmt. Das Elterngeld kann dabei gleichzeitig oder abwechselnd von den Partnern genutzt werden.

    Achtung: Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile aber auf höchstens einen Monat beschränkt und nur während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes möglich. Für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren sind und mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt kommen, verlängert sich der Anspruch auf Elterngeld um bis zu vier Monate.
  2. ElterngeldPlus
    Die Version ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Das heißt für Sie, dass statt einem Monat Basiselterngeld auch zwei Monate ElterngeldPlus möglich sind.

    Wichtig: Das Basiselterngeld wird zwar doppelt so lange ausgezahlt, in der Summe aber halbiert. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld.

    Aufgepasst: Wenn Sie nach dem 14. Lebensmonat des Kindes einen Monat lang kein Elterngeld beziehen, verlieren Sie den Anspruch auf verbleibende Elterngeldmonate, selbst wenn Ihnen noch welche zustehen würden.

 

  1. Partnerschaftsbonus
    Mit dem Partnerschaftsbonus sind maximal vier weitere Monate ElterngeldPlus möglich. Das gilt, sofern beide Elternteile gleichzeitig einer Tätigkeit in Teilzeit nachgehen – und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Zu beachten ist allerdings, dass der Partnerschaftsbonus am Stück genommen werden muss. 
Grafik zu Check für Elterngeld

Die Kombinationsmöglichkeiten für Elterngeld sind ziemlich facettenreich: Je nach den Lebensmonaten des Babys kann auf die eigene Situation oder das eigene Bedürfnis individuell reagiert werden. Hier zeigen wir drei Beispiele. (Stand: Sommer 2024)

Als Eltern haben Sie dabei die Möglichkeit, die drei verschiedenen Varianten miteinander zu kombinieren. Diese Flexibilität ist zum Beispiel immer dann vorteilhaft, wenn früher als gedacht ein Platz in der Kindertagesstätte frei wird – oder später. Zudem können sich beide Elternteile mit dem Bezug der Familienleistung individuell abwechseln.

Auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld

Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld? Ja! Diese häufig gestellte Frage wollen wir gleich zu Beginn klären. Väter müssen allerdings eine Sache besonders beachten: Wollen sie Elterngeld beziehen, muss spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim Arbeitgeber Elternzeit angemeldet worden sein.

Werdende Mütter haben hierfür dagegen etwas länger Zeit. Denn nach der Geburt befinden sie sich im gesetzlichen Mutterschutz. Bis allerspätestens eine Woche nach der Geburt, also sieben Wochen vor dem Ende der Mutterschutzfrist, muss der Antrag aber auch von ihnen eingegangen sein.

Gut zu wissen:

Immer mehr Väter gehen in Elternzeit: Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 steigt der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, kontinuierlich an. Inzwischen beziehen 46,2 Prozent aller Väter Elterngeld – ein neuer Rekord.  Bundesdeutscher Vorreiter ist der Freistaat Sachsen: Rund 55 Prozent der Väter beantragen hier Elterngeld. Dicht gefolgt von Bayern – auch dort fordern mehr als die Hälfte aller Papas Elterngeld an.

Gibt es Elterngeld auch für Alleinerziehende?

Auch Alleinerziehende kommen nicht zu kurz: Elterngeld erhalten sie für einen Zeitraum von bis zu 14 Lebensmonaten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind auch ausschließlich dort lebt, wo das Sorgerecht liegt – und der andere Elternteil nicht mit Ihnen zusammenlebt.

Eine Ausnahme gibt es bei Geburten ab dem 1. April 2024 und einem Spitzengehalt von über 200.000 im Jahr Euro. Dann ist die steuerliche Bemessungsgrenze erreicht und es gibt keinen staatlichen Zuschuss in Form von Elterngeld mehr. Zum April des Jahres 2025 liegt die Einkommensgrenze sogar nur noch bei 175.000 Euro.

Neben Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben auch Beamtinnen, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende, Mini-Jobber und Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner einen Anspruch auf die Leistungen. Es spielt für Sie als erziehungsberechtigte Personen also niemals eine Rolle, ob Sie vor der Geburt Ihres Kindes als Freelancerin oder Angestellter Ihre Einkommen bezogen haben.

Elterngeld beantragen: Das müssen Sie beachten

Ganz wichtig: Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Das muss dann am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate schriftlich geschehen. Denn maximal in diesem Zeitraum wird die staatliche Familienleistung auch rückwirkend gezahlt – die Frist beginnt selbstverständlich mit dem Eingang Ihres Antrages. 

Dennoch sollten Sie möglichst direkt nach der Geburt einen Antrag stellen, so kommt nichts dazwischen und Ihnen droht kein Verlust von Ansprüchen.

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie dabei nicht zentral, sondern bei Ihrer Elterngeldstelle vor Ort. In Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist zudem bereits auch eine digitale Beantragung möglich.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Elterngeld?

Für den Elterngeldantrag braucht es (zugegebenermaßen) so einiges an Dokumenten. Je nach Bundesland braucht es außerdem recht unterschiedliche Formulare. Die gibt es aber nicht nur online, sondern auch ausgedruckt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Meist liegen diese auch bei den Krankenkassen, an Kreissälen und in Bürgerämtern aus.

Bei der Beantragung müssen Sie dann die folgenden Dokumente ebenfalls beifügen:

  • Geburtsurkunde oder originale Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
  • Bezüge über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs oder eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs
  • Als Beamtin oder Soldatin die Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen
  • Falls Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, müssen Sie auch das nachweisen

Sollte sich nach Ihrem Antrag eine oder mehrere der Angaben ändern, informieren Sie Ihre Elterngeldstelle am besten so schnell wie möglich. Das ist zum Beispiel dann angeraten, wenn

  • Sie umziehen,
  • Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen im Haushalt lebt,
  • Sie eine Erwerbstätigkeit beginnen oder beenden, auch bei Teilzeit
  • wenn sich Ihre durchschnittliche Arbeitszeit ändert, zum Beispiel aufgrund von Überstunden
  • wenn sich die Höhe Ihres Einkommens ändert
  • wenn sich Ihre Bankverbindung ändert.

Sollten Sie die Änderungen nicht melden, müssen Sie unter Umständen das zurückzahlen, was Sie zu viel bekommen haben.

Unser Tipp: Bereiten Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes alles vor – und fügen Sie im Anschluss nur noch die Geburtsurkunde hinzu. Das spart Zeit und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kind konzentrieren.

Elterngeld berechnen: Wie hoch kann es ausfallen?

Die Elterngeldstelle berechnet anhand einer Formel die persönliche Anspruchshöhe auf Grundlage Ihres Brutto-Gehaltes. Schon mal eine kleine Vorwarnung: Das Ergebnis stimmt nicht unbedingt mit dem Nettoeinkommen überein, fällt in der Regel aber ähnlich hoch aus.

Von diesem errechneten Betrag stehen Ihnen dann in der Regel mindestens 65 Prozent zu, in einigen Fällen sogar 100 Prozent. Begrenzt ist die Familienleistung allerdings auf monatlich maximal 1.800 Euro. Ab einem Einkommen von 2.770 Euro ist die Bemessungsgrenze bereits erreicht und Sie erhalten den genannten Höchstsatz. Die Untergrenze liegt bei 300 Euro. Dieser so genannte Sockelbetrag steht beispielsweise Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen und Elternteilen zu, die zuvor nicht erwerbstätig waren.

Der staatliche Zuschuss hängt also mit der Höhe des bisherigen Einkommens zusammen – wer mehr verdient, bezieht auch mehr Elterngeld. Zumindest bis zur genannten Obergrenze. Haben Sie selbst Lust auf eine ungefähre Berechnung der Höhe Ihres Lohnersatzes, so ist das mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familien möglich.

Klappt der Bezug von Elterngeld auch ohne Elternzeit?

Um die Lohnersatzleistung zu beziehen, müssen Sie nicht zwingend in Elternzeit sein. Sie dürfen allerdings während des Bezugsraums nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Doch bitte nicht verwirren lassen: Elternzeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, nicht beim Staat!

Das sind Voraussetzungen für den Geschwisterbonus

Falls in Ihrem Haushalt noch weitere Kinder leben, könnte Ihnen ein zusätzlicher finanzieller Anreiz winken: Der Geschwisterbonus. Dieser hebt Ihr Elterngeld um zehn Prozent an. Dabei erhöht sich das Basiselterngeld immer um mindestens 75 Euro und das ElterngeldPlus um mindestens 37,50 Euro pro Monat.

In folgenden Fällen haben Sie die Möglichkeit eines Geschwisterbonus:

  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein weiteres Kind, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung, das noch keine 14 Jahre alt ist.

Auch der Höchst- und Mindestbetrag des Elterngeldes erhöhen sich durch den Zuschuss. Beantragen Sie also Basiselterngeld, bekommen Sie mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro. Fordern Sie ElterngeldPlus an, liegen die Grenzen mit Geschwisterbonus bei mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.

Besonderheit beim Elterngeld: Der Mehrlings-Zuschlag

Wenn Sie stolze Eltern von Zwillingen sind, gibt es zwar nur eine einmalige Elterngeldzahlung, aber mit einem großzügigen Mehrlingszuschlag. Entscheiden Sie sich für Basiselterngeld, stockt dieser Ihre monatliche Unterstützung um zusätzliche 300 Euro auf. Beim ElterngeldPlus sind es 150 Euro extra. Bei Drillingen verdoppelt sich dieser Extra-Bonus und bei Vierlingen verdreifacht er sich sogar. Das bringt eine schöne Aufbesserung des Elterngeldes. Der Mehrlingszuschlag hebt außerdem den minimalen und maximalen Betrag des Elterngelds: Bei Zwillingen liegt das Basiselterngeld beispielsweise zwischen 600 Euro und 2.100 Euro, das ElterngeldPlus zwischen 300 Euro und 1.050 Euro.

Wie ist das bei einem Adoptivkind?

Auch bei Adoptivkindern können Sie einen Geschwisterbonus erhalten. Dabei kommt es nicht auf deren Alter an, sondern auf die Zeit seit dem Tag, an dem Sie die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch dann, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft – also bei einem Kind in Adoptionspflege. Ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkindes gibt es den Geschwisterbonus dann aber nicht mehr.

Es ist nicht zu übersehen: Damit Sie Elterngeld bekommen können, gibt es schon vor der Geburt einiges zu beachten. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserem Ratgeber einen guten, grundsätzlichen Blick ermöglichen – und wünschen Ihnen eine wunderbare Zeit mit Ihrem Nachwuchs.