Elterngeld beantragen: Das müssen Sie beachten

Eine Schwangerschaft ist etwas Wunderbares! Doch mit der kommenden Elternschaft geht auch viel Verantwortung einher – von Anfang an. Wenn der Nachwuchs in Sicht ist, gibt es für Vater und Mutter in spe nämlich nicht nur einiges rund um Vorsorge & Co. zu bedenken.

Auch die Frage nach finanziellen Leistungen rückt mit der Zeit in den Vordergrund. Wie etwa beim Elterngeld, das vom Staat zusätzlich zum Kindergeld bezogen werden kann. Damit Sie gut aufgestellt sind und wissen, was Ihre Rechte und Pflichten zum Thema „Elterngeld“ sind, zeigen wir in unseren heutigen Ratgeber die wichtigsten Fakten. Zum Beispiel:

  • Was ist beim Elterngeld wichtig zu wissen?
  • Wie beantragen Sie Elterngeld?
  • Wie hoch fällt das Elterngeld aus?
  • Wie lange bekommen Sie Elterngeld?

Dazu erklären wir auch, wann Sie an welchen Schritt denken müssen. Wir wünschen allen Vätern und Müttern viel Spaß beim Lesen!

Wichtig zu wissen: Was ist Elterngeld – und wer bekommt es?

Der Sinn von Elterngeld ist einfach und klar: Da die meisten Eltern beruflich erst einmal kürzertreten müssen, steht der Familie weniger Einkommen zur Verfügung. Der Elterngeldbezug soll hier als staatliche Familienleistung unterstützen.

Das heißt, wenn Eltern ihr Kind selbst betreuen oder keinen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen haben, besteht ein Anspruch auf Leistung. Der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, darf zudem nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Der Staat zahlt die Familienleistung zudem unabhängig davon, ob der entsprechende Erziehungsberechtigte bereits vor der Geburt berufstätig war und ein festes Einkommen bezogen hat, oder nicht.

Welche Arten von Elterngeld gibt es – und wie lange steht es zur Verfügung?

Die Regelungen für einen Elterngeldantrag sind sehr komplex – von uns bekommen Sie nun die wichtigsten Fakten aber dennoch einfach und verständlich erklärt. Also los: Es gibt drei unterschiedliche Arten von Elterngeld. Durch die Corona-Pandemie kamen zusätzlich noch ein paar (befristete) Sonderregelungen hinzu. Die erläutern wir ganz unten. Aber erstmal zurück zu den Basics.

Je nach eigener Situation lässt sich zwischen den folgenden Varianten auswählen:

  • Basiselterngeld: Das klassische Basiselterngeld kann maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes von beiden Elternteilen bezogen werden.
  • ElterngeldPlus: Diese Variante ermöglicht sogar bis zu 24 Monaten Elterngeld. Das heißt für Sie, dass statt einem Monat Basiselterngeld auch zwei Monate ElterngeldPlus möglich sind. Schade: Das Basiselterngeld wird zwar doppelt so lange ausgezahlt, allerdings in der Summe auch halbiert. Übrigens: Auch bei ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit möglich.
  • Partnerschaftsbonus: Mit dem Partnerschaftsbonus sind vier weitere Monate ElterngeldPlus möglich, sofern beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit beschäftigt sind. Zu beachten ist allerdings, dass der Partnerschaftsbonus am Stück genommen werden muss.

Als Eltern haben Sie dabei die Möglichkeit, die drei verschiedenen Varianten miteinander zu kombinieren. Diese Flexibilität ist zum Beispiel immer dann vorteilhaft, wenn früher als gedacht ein Platz in der Kindertagesstätte frei wird – oder später. Zudem können sich beide Elternteile mit dem Bezug der Familienleistung individuell abwechseln.

Möglichkeiten Elterngeld

Die Kombinationsmöglichkeiten für Elterngeld sind ziemlich facettenreich: Je nach den Lebensmonaten des Babys kann auf die eigene Situation oder das eigene Bedürfnis individuell reagiert werden. Hier zeigen wir drei Beispiele.

Auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld

Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld? Ja! Diese häufig gestellte Frage wollen wir gleich zu Beginn klären. Väter müssen allerdings eine Sache besonders beachten: Wollen sie Elterngeld beziehen, muss spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim Arbeitgeber Elternzeit angemeldet worden sein!

Werdende Mütter haben hierfür dagegen etwas länger Zeit. Denn nach der Geburt befinden sie sich im gesetzlichen Mutterschutz. Bis allerspätestens eine Woche nach der Geburt, also sieben Wochen vor dem Ende der Mutterschutzfrist, muss der Antrag allerdings auch von ihnen eingegangen sein.

Gut zu wissen:

Immer mehr Väter gehen in Elternzeit – und das ist gut so! Während es bei der Einführung des Elterngelds nur 27 % waren, waren es 2019 schon vier von zehn Vätern. Bundesdeutsche Vorreiter sind übrigens die Sachsen und die Bayern: Fast 44 Prozent der Väter beantragen hier Elterngeld.

Gibt es Elterngeld auch für Alleinerziehende?

Auch Alleinerziehende kommen nicht zu kurz. Elterngeld erhalten sie für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind auch tatsächlich ausschließlich dort lebt, wo das Sorgerecht liegt. Eine Ausnahme gibt es nur bei einem Spitzengehalt von über 250.000 im Jahr Euro. Dann ist eine steuerliche Bemessungsgrenze erreicht und es gibt keinen staatlichen Zuschuss für die Erziehung mehr.

Neben Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben dazu auch Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende, Mini-Jobber und Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner einen Anspruch auf die Leistungen. Es spielt für Sie als Erziehungsberechtigte also niemals eine Rolle, ob Sie zuvor als Freelancer oder Angestellter Ihre Einkommen bezogen haben.

Elterngeld beantragen: Das müssen Sie beachten

Ganz wichtig: Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Das muss dann am besten innerhalb von drei Monaten schriftlich geschehen. Denn maximal in diesem Zeitraum wird die staatliche Familienleistung auch rückwirkend gezahlt – die Frist beginnt selbstverständlich mit dem Eingang Ihres Antrages. 

Dennoch sollten Sie möglichst direkt nach der Geburt einen Antrag stellen, so kommt nichts dazwischen und Ihnen droht kein Verlust von Ansprüchen.

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie dabei nicht zentral, sondern bei Ihrer Elterngeldstelle vor Ort. In Bundesländern wie Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ist zudem bereits auch eine digitale Beantragung möglich.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Elterngeld?

Für den Elterngeldantrag braucht es (zugegebenermaßen) so einiges an Dokumenten. Je nach Bundesland gibt es außerdem recht unterschiedliche Formulare. Die finden Sie zum Glück nicht nur online, sondern auch ausgedruckt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Meist liegen diese auch bei den Krankenkassen, an Kreissälen und in Bürgerämtern aus.

Bei der Beantragung müssen Sie dann die folgenden Dokumente ebenfalls beifügen:

  • Geburtsurkunde oder originale Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Der letzte Steuerbescheid als Einkommensnachweis
  • Bezüge über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld
  • Den Nachweis Ihres Arbeitgebers, dass Elternzeit gewährt wird
  • Falls Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, müssen Sie auch das nachweisen

Haben Sie alle Unterlagen eingereicht, dauert es in der Regel drei bis vier Wochen, bis Ihre Antragstellung auf Elterngeld bearbeitet wurde und eine Rückmeldung erfolgt. 

Unser Tipp: Bereiten Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes alles vor – und fügen Sie sie im Anschluss nur noch die Geburtsurkunde hinzu. Das spart Zeit und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kind konzentrieren. 😊

Wie hoch fällt das Elterngeld aus?

Die Elterngeldstelle berechnet anhand einer speziell festgelegten Formel die persönliche Anspruchshöhe auf Grundlage Ihres Brutto-Gehaltes. Schon mal eine kleine Vorwarnung vorab: Das Ergebnis stimmt nicht unbedingt mit dem Nettoeinkommen überein, fällt in der Regel aber ähnlich hoch aus.

Von diesem errechneten Betrag stehen Ihnen dann mindestens 65 Prozent zu, in einigen Fällen sogar 100 Prozent. Begrenzt ist die Familienleistung allerdings auf monatlich maximal 1.800 Euro. Ab einem Einkommen von 2.770 Euro ist die Bemessungsgrenze bereits erreicht und Sie erhalten den genannten Höchstsatz. Die Untergrenze liegt bei 300 Euro – dieser so genannte Sockelbetrag steht beispielsweise Sozialhilfeempfängern und Elternteilen zu, die zuvor nicht erwerbstätig waren.

Der staatliche Zuschuss hängt also mit der Höhe des bisherigen Einkommens zusammen – wer mehr verdient, bezieht auch mehr Elterngeld. Zumindest bis zur genannten Obergrenze. Haben Sie selbst Lust auf eine ungefähre Berechnung der Höhe Ihres Lohnersatzes, so ist das mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums möglich.

Gibt es Elterngeld auch ohne Elternzeit?

Um die Lohnersatzleistung zu beziehen, müssen Sie nicht zwingend in Elternzeit sein! Sie dürfen allerdings während des Bezugsraums keinesfalls mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Da also in der Regel Arbeitszeit reduziert werden muss, bietet sich eine Kombination mit Elternzeit sehr gut an. 

Doch bitte nicht verwirren lassen: Elternzeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, nicht beim Staat!
 

Elterngeld und Covid-19-Pandemie: Welche Regelungen sind zu beachten?

Da einige „systemrelevante“ Berufsgruppen in der Elternzeit dringend benötigt wurden – und andere beruflich kürzertreten mussten – gibt es noch bis zum 31.12.2020 Sonderregelungen für die Richtlinien rund um das Elterngeld:

  • Können oder konnten Sie Corona-bedingt zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 Ihre Elterngeldmonate nicht nehmen, so verlängert sich diese Möglichkeit bis Juni 2021. Das begünstigt (gerechterweise) vor allem Berufsgruppen, die in der Krise von Mehrarbeit betroffen waren. Also zum Beispiel Polizisten oder Pflegeberufe.
  • Wollen Sie den Teilzeitbonus nutzen und die Kindeserziehung weiterhin aufteilen, verlieren Sie trotz eventueller Mehrarbeit in der Regel nicht den Partnerschaftsbonus.
  • Falls es bei Ihnen durch die Corona-Pandemie zu Einkommensverlusten kam (etwa durch Sozialhilfe oder Kurzarbeit), wird das Elterngeld in diesem Fall nicht reduziert.

Um finanzielle Nachteile auszugleichen, können die Änderungen auch rückwirkend noch angepasst werden – eine Kontaktaufnahme zu Ihrer zuständigen Elterngeldstelle kann sich also lohnen! 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserem Ratgeber einen guten, grundsätzlichen Blick auf das Elterngeld ermöglichen – und wünschen Ihnen eine wunderbare Zeit mit Ihrem Nachwuchs.