
Ratgeber
Elterngeld beantragen einfach erklärt
Wie viel steht mir zu? Wann muss ich den Antrag stellen? Hier finden Sie kompakte Tipps, um Elterngeld richtig zu berechnen, zu beantragen und zu erhalten.
Was ist Elterngeld – und wer bekommt es?
Der Sinn des Elterngeldes ist einfach erklärt: Nach der Geburt reduzieren viele Eltern ihre Arbeitszeit oder pausieren ganz, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dadurch fällt ein Teil des bisherigen Einkommens weg. Genau hier setzt das Elterngeld an: Es gleicht diesen finanziellen Verlust teilweise aus und ermöglicht es, sich in den ersten Lebensmonaten auf die Familie zu konzentrieren.
Wichtig: Der Elternteil, der Elterngeld beantragt, darf währenddessen nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten und muss selbst für die Erziehung verantwortlich sein. Unterstützung durch eine Kita, eine Tagesmutter oder andere Betreuungsangebote ist aber erlaubt, solange die Betreuung überwiegend in eigener Verantwortung bleibt. Zudem spielt es keine Rolle, ob man vor der Geburt berufstätig war oder nicht – auch Studierende, Auszubildende oder Arbeitslose haben Anspruch auf Elterngeld, mindestens in Höhe des Sockelbetrags.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese Varianten gibt es
Damit das Elterngeld möglichst gut zur eigenen Lebens- und Arbeitssituation passt, gibt es verschiedene Modelle zur Auswahl. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas kompliziert, bietet Familien aber Flexibilität. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Varianten es gibt und worin sie sich unterscheiden.
Basiselterngeld
Das sogenannte Basiselterngeld können Eltern für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes erhalten. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt Einkommenseinbußen hat, können gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld bezogen werden.
Die zusätzlichen zwei Monate sind als Partnermonate vorgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht – mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 32 Stunden.
Wichtig für Geburten seit dem 1. April 2024: Ab diesem Zeitpunkt ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat möglich – und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes.
Zusätzlich gilt eine Sonderregelung bei Frühgeburten: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren (also vor der 37. Schwangerschaftswoche), verlängert sich der Elterngeldanspruch um bis zu vier zusätzliche Monate.
ElterngeldPlus
Mit ElterngeldPlus können Eltern den Bezugszeitraum deutlich verlängern: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Damit steigt der Anspruch von maximal 12 Monaten auf bis zu 24 Monate. Nutzen beide Eltern zusätzlich die Partnermonate, verdoppeln sich auch diese – statt 14 Monate Basiselterngeld sind also sogar insgesamt 28 Monate ElterngeldPlus möglich.
Der monatliche Betrag ist zwar nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld, dafür wird er doppelt so lange gezahlt. Besonders attraktiv ist dieses Modell für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Seit der Neuregelung ab April 2024 ist ElterngeldPlus außerdem die flexiblere Wahl für Paare: Während beim Basiselterngeld beide Elternteile nur noch einen Monat gleichzeitig beziehen dürfen, können beim ElterngeldPlus auch die Partnermonate länger parallel genutzt werden. So können beide Elternteile mehrere Monate gleichzeitig ElterngeldPlus erhalten und die Kinderbetreuung partnerschaftlich organisieren – gerade dann, wenn beide beruflich aktiv bleiben möchten.
Wichtig: Elterngeldmonate müssen lückenlos genommen werden. Entsteht nach dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Lücke ohne Elterngeldbezug, verfällt der Anspruch auf alle weiteren Monate.
Partnerschaftsbonus
Nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten ist der Partnerschaftsbonus. Mit ihm können Eltern zusätzlich jeweils 2 bis 4 Monate ElterngeldPlus erhalten – also zusammen bis zu 8 Bonusmonate. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, und zwar mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 24 und höchstens 32 Stunden.
Die Bonusmonate müssen nicht zwingend am Stück genommen werden. Eltern können also selbst entscheiden, ob sie den Bonus über 2, 3 oder 4 Monate nutzen – und ob am Stück oder verteilt. Wichtig ist nur: Die Bedingungen müssen während der gesamten Bonusmonate bei beiden erfüllt sein.
Ziel des Partnerschaftsbonus ist es, Mütter und Väter zu fördern, die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung partnerschaftlich kombinieren und dadurch beide beruflich aktiv bleiben möchten.
Kombinationsmöglichkeiten der Elterngeldvarianten

Die Kombinationsmöglichkeiten für Elterngeld sind ziemlich facettenreich: Je nach den Lebensmonaten des Babys kann auf die eigene Situation oder das eigene Bedürfnis individuell reagiert werden. Hier zeigen wir drei Beispiele. (Stand: 2025)
Als Eltern haben Sie die Freiheit, die drei Varianten des Elterngeldes in einem bestimmten Rahmen flexibel miteinander zu kombinieren. Dadurch können Sie die finanzielle Unterstützung genau so gestalten, wie es am besten zu Ihrem persönlichen Lebensstil und Ihrer beruflichen Situation passt. Ob Sie früher als geplant wieder in den Beruf einsteigen, länger zu Hause bleiben oder sich die Betreuung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin individuell aufteilen möchten – mit der Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus lässt sich vieles möglich machen.
So viele Väter beziehen Elterngeld
Seit der Einführung des Elterngeld 2007 entscheiden sich immer mehr Väter dafür, nach der Geburt Elterngeld zu beantragen – das zeigen die Zahlen deutlich. Für Kinder mit dem Geburtsjahr 2021 lag die sogenannte Väterbeteiligung bei 46,2 Prozent. Das bedeutet: Bei fast jedem zweiten Kind hat auch der Vater Elterngeld bezogen.
Etwas niedriger fällt der sogenannte Väteranteil aus. Er beschreibt den Anteil der Männer unter allen Elterngeldbeziehenden und lag im Jahr 2024 bundesweit bei 25,8 Prozent.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Elterngeld beantragen: Das müssen Sie beachten
Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Das sollte idealerweise innerhalb der ersten drei Lebensmonate schriftlich erfolgen – denn nur für diesen Zeitraum wird die staatliche Familienleistung rückwirkend gezahlt. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihres Antrags bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Dennoch gilt: Je früher Sie den Antrag nach der Geburt stellen, desto besser – so vermeiden Sie Verzögerungen oder mögliche Fristversäumnisse.
Der Antrag auf Elterngeld wird nicht zentral gestellt, sondern bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle.
Seit dem 1. Mai 2025 gibt es einfacheres Verfahren: Der Antrag auf Elterngeld muss nicht mehr in Schriftform eingereicht werden, sondern ist nun auch per E-Mail möglich. Eltern können einer automatisierten Datenübermittlung vom Standesamt zustimmen, sodass bestimmte Angaben zur Geburt direkt elektronisch an die Elterngeldstelle übermittelt werden. Das spart Zeit und erleichtert die Antragsstellung weiter.
Diese Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Elterngeld
Für den Elterngeldantrag müssen Sie mehrere Dokumente einreichen. Je nach Bundesland können sich die auszufüllenden Formulare unterscheiden. Diese finden Sie entweder online oder bei der zuständigen Elterngeldstelle. Meist liegen diese auch bei den Krankenkassen, an Kreissälen und in Bürgerämtern aus. Dem Antrag müssen Sie folgende Dokumente beifügen:
- Geburtsurkunde oder originale Geburtsbescheinigung des Kindes
- Kopien der Personalausweise beider Elternteile
- Kopien der Ausweisdokumente weiterer Kinder im Haushalt
- Steuer-ID beider Elternteile
- Bankverbindung für die Auszahlung
- Nachweise über Einkommen der letzten 12 Monate bei Vätern, der letzten 14 Monate bei Müttern
- Letzter Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinigung der Bezüge über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
- Bestätigung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs oder Nachweis des Arbeitgebers über die vereinbarte Teilzeitarbeit während der Elternzeit
- Als Beamtin oder Soldatin die Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen
- Falls Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, müssen Sie auch das nachweisen
Sollte sich nach Ihrem Antrag eine oder mehrere der Angaben ändern, informieren Sie Ihre Elterngeldstelle am besten so schnell wie möglich. Das ist zum Beispiel dann angeraten, wenn
- Sie umziehen,
- Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen im Haushalt lebt,
- Sie eine Erwerbstätigkeit beginnen oder beenden, auch bei Teilzeit
- wenn sich Ihre durchschnittliche Arbeitszeit ändert, zum Beispiel aufgrund von Überstunden
- wenn sich die Höhe Ihres Einkommens ändert
- wenn sich Ihre Bankverbindung ändert.
Sollten Sie die Änderungen nicht melden, müssen Sie unter Umständen den Betrag zurückzahlen, den Sie zu viel bekommen haben.
Unser Tipp: Bereiten Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes alles vor – und fügen Sie im Anschluss nur noch die Geburtsurkunde hinzu. Das spart Zeit und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kind konzentrieren.
Elterngeld berechnen: Wie hoch kann es ausfallen?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Grundlage ist dabei nicht das Bruttogehalt, sondern ein von der Elterngeldstelle berechnetes „bereinigtes Nettoeinkommen“, das etwas vom tatsächlichen Nettolohn abweichen kann.
Von diesem Einkommen ersetzt das Elterngeld in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent. Bei sehr niedrigen Einkommen steigt die Ersatzrate sogar auf bis zu 100 Prozent, sodass gerade Geringverdienende stärker entlastet werden.
Die Leistung ist nach oben und unten begrenzt:
- Mindestens 300 EUR pro Monat (Sockelbetrag, auch für Eltern ohne vorheriges Einkommen, zum Beispiel Studierende oder Arbeitslose).
- Höchstens 1.800 EUR pro Monat. Diesen Betrag erreicht man bereits ab einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 2.770 EUR.
Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums können Sie schon vorab berechnen, wie hoch Ihr persönlicher Lohnersatz ungefähr ausfallen wird.
Besonderheit beim Elterngeld: Der Mehrlings-Zuschlag
Wer Zwillinge oder Mehrlinge bekommt, erhält zwar nur eine Elterngeldzahlung, diese wird jedoch durch einen Mehrlingszuschlag aufgestockt. Beim Basiselterngeld gibt es pro zusätzlichem Kind 300 EUR extra, beim ElterngeldPlus sind es 150 EUR monatlich. Bei Drillingen verdoppelt sich dieser Bonus, bei Vierlingen verdreifacht er sich entsprechend. So erhöht der Zuschlag sowohl den Mindest- als auch den Höchstbetrag des Elterngeldes und sorgt für eine spürbare finanzielle Entlastung.
Fazit zum Elterngeld beantragen
Das Elterngeld ist eine wertvolle Unterstützung, um nach der Geburt finanzielle Sicherheit zu haben und sich in Ruhe auf das Familienleben einzustellen. Ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus – jede Variante bietet eigene Vorteile und lässt sich flexibel an die persönliche Lebenssituation anpassen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und die passenden Anträge rechtzeitig zu stellen. So sichern Sie sich nicht nur den vollen Anspruch, sondern schaffen auch Planungssicherheit für die ersten Lebensjahre Ihres Kindes.