Es ist gar nicht so schwer, für das eigene Ableben vorzusorgen – also los!

Der Moment eines Todesfalls bedeutet für die Angehörigen oft die persönliche Stunde null. Die 1000 Fragen nach dem, was jetzt kommt, wirbeln und verstärken das Gefühl des Verlustes. Was passiert als nächstes? Wie kann die Beerdigung finanziert werden? Welche Wünsche hatte der Verstorbene? Gibt es ein Testament? Was passiert mit Verträgen und dem digitalen Leben? Wo finde ich alle wichtigen Unterlagen?

Niemand spricht gerne darüber, aber das sollten wir! Leider können wir Ihnen nicht sagen, wie es für Sie nach dem Tod weitergeht – aus dieser endlosen Debatte halten wir uns schön raus! Aber wir wissen, wie sich Familien und Freunde nach einem Todesfall fühlen. Sie bestimmt auch, oder?

Wir zeigen Ihnen deshalb in den folgenden Absätzen, was es bei der Vorsorge für den Fall des eigenen Ablebens alles zu beachten gibt, welche sensiblen Daten Sie hinterlegen sollten und an was Sie wahrscheinlich bisher selbst nicht mal gedacht haben!

Feuer, Wasser, Wald oder vielleicht sogar Wind? – Fixieren Sie Ihre Wünsche in schriftlicher Form!

Sie haben eine Vorstellung davon, wie und wo Sie bestattet werden möchten? Das ist gut, denn so bleibt Ihren Angehörigen die Organisation erspart. Sie möchten, dass Ihre Asche verstreut wird oder Ihre letzte Ruhe in einem Flusslauf verbringen? Reden Sie mit Ihren Angehörigen darüber und besprechen Sie gemeinsam Ihre Wünsche. Denn der eigene Tod bringt eine irdische Gewissheit mit sich und sollte daher gut geplant werden. Fragen, die Sie daher unbedingt beantworten sollten, sind daher:

  • Möchten Sie eine Trauerfeier?
  • Sarg oder Urne?
  • Konventionelle Bestattung oder lieber die biologisch abbaubare Grabkapsel, die Ihren Körper in Nährstoffe für einen Baum verwandelt?
  • Wie teuer darf es denn insgesamt sein?

All das und mehr sollten Sie vorher klären und Ihre Familie, Freunde und (vor allem) geltende Gesetze in Ihre Wunschplanung einbeziehen. Denn denken Sie daran: Bei aller Kreativität müssen die deutschen Bestattungsregeln eingehalten werden. Eine praktische Übersicht hält die Internetseite https://www.bestattungsplanung.de/bestattung/bestattungsgesetze.html für Sie bereit – und das übersichtlich für jedes Bundesland. Denn wie üblich unterscheiden sich die Vorgaben hierzulande mal wieder je nach Region mitunter erheblich.

Wer es sich noch einfacher machen will: Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten auch bereits die vorzeitige Planung der eigenen Beerdigung an. Informieren Sie sich über Angebote in Ihrer Nähe, vereinbaren Sie einen Termin und fragen Sie gezielt nach der Umsetzbarkeit Ihrer Wünsche!

Gut zu wissen:

Halten Sie Ihre Wünsche unbedingt schriftlich fest und achten Sie darauf, jede Änderung zu datieren und zu signieren. Auf diese Weise können Ihre Angehörigen die Entwicklung Ihrer Wünsche nachvollziehen und kennen auch wirklich den „todsicheren“ (sorry für den schlechten Wortwitz), allerletzten Stand.

Nicht vergessen: Verraten Sie jemandem, in welcher Kramschublade die entsprechenden Papiere liegen!

Nicht mal der Tod ist umsonst: Klären Sie die Kostenfrage zu Lebzeiten!

Trotz der vielen Emotionen, die ein Todesfall mit sich bringt, ist eine Bestattung leider (fast hauptsächlich) eine Frage des Geldes. Ein durchschnittliches Begräbnis kostet die Hinterbliebenen in Deutschland – mit allem Drum und Dran – schnell zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Deswegen an dieser Stelle ein kleiner Hinweis: Bestattungsunternehmen bieten zwar gerne Komplettpakete an und kümmern sich um alle Formalitäten und Wege. In der Kalkulation ist aber meist ein ziemlich großer „Puffer“ enthalten. Also Vorsicht vor unnötigen Kostenfallen!

Wussten Sie übrigens, dass das früher übliche „Sterbegeld“ der gesetzlichen Krankenversicherung schon 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen wurde? Ist zwar schade, fällt beim Blick auf die Gesamtkosten aber ohnehin nicht besonders stark ins Gewicht. Bei einer durchschnittlichen Höhe von ca. 530 Euro war es ohnehin in vielen Fällen eher ein „Tropfen auf dem heißen Stein“.

Es gibt aber zum Glück auch eine deutlich umfangreichere Alternative: die Sterbegeldversicherung! Diese zahlt nach dem Ableben des Versicherten einen zuvor festgelegten Festbetrag an dessen Hinterbliebene aus. Je nach Versicherungsunternehmen und Vertragskonditionen können neben der vereinbarten Summe auch noch mit den geleisteten Versicherungsbeiträgen erzielte Überschüsse ausbezahlt werden.

Die Bayerische Experten-Tipp:

Mit der Sterbegeldversicherung der Bayerischen sorgen Sie richtig vor – und stellen sicher, dass sich Ihre Angehörigen wegen Ihrer Beisetzung nicht finanziell verschulden müssen. Wählen Sie zwischen monatlichen Beiträgen oder einer Einmalzahlung. Übrigens: Die Versicherung ist aufgrund der fehlenden Gesundheitsüberprüfung bis ins hohe Alter abschließbar.

Was bleibt übrig? Der große Rest!

Die Beerdigung und die Finanzierung sind geklärt? Wunderbar! Denken Sie jetzt aber unbedingt auch noch an eher „profane“ Dinge wie Handyverträge, Ihre Social Media-Konten, Mietverträge und Co.! Denn auch darum muss sich jemand kümmern. Das Stichwort heißt: Kommunikation statt Geheimniskrämerei, denn Ihre Angehörigen müssen einiges erledigen - aber der Reihe nach:

  1. Die Sterbeurkunde muss ausgestellt werden!
    Ist der Angehörige zu Hause verstorben, muss der Arzt verständigt werden, damit er einen Totenschein ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus übernimmt die Klinik diese Formalität. Erst mit dem Totenschein kann die Sterbeurkunde beantragt werden. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Sonst kann der Bestatter nicht tätig werden.
     
  2. Suchen Sie wichtige Unterlagen zusammen!
    Angehörige müssen so schnell wie möglich Verfügungen des Verstorbenen für seinen Todesfall zusammentragen. Dazu zählen der Organspendeausweis (diesen sollte man generell immer bei sich tragen), schriftliche Wünsche zur Art der Bestattung oder ein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut!
     
  3. Benachrichtigung von Angehörigen und dem Arbeitgeber!
    Nachdem nahe Verwandte und enge Freunde informiert worden sind, informieren Sie auch den Arbeitgeber des Verstorbenen sowie Ihren eigenen Arbeitgeber! Ist ein naher Angehöriger gestorben (Eltern, Geschwistern, Kinder), haben Angehörige in der Regel das Recht auf einige Tage Sonderurlaub.
     
  4. Bestatter beauftragen!
    Liegt Vereinbarung mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut vor, muss es über den Todesfall informiert werden. Falls nicht, können Angehörige einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe (§ 1986 BGB) – es sei denn, es ist eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen worden.
     
  5. Versicherungen informieren!
    Die jeweiligen Versicherungsunternehmen müssen unverzüglich benachrichtigt werden, denn sie behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Die meisten Versicherungsverträge enthalten sehr kurze Meldefristen für das Ableben des Versicherungsnehmers. Angehörige sollten daher am besten so schnell wie möglich nach dem Tod des lieben Menschen prüfen, welche Versicherungen informiert werden müssen. Lebens- und Sterbegeldversicherung stehen dabei übrigens ganz oben auf der Liste. Denn sie sollen ja auch zeitnah leisten.

    Es gibt aber auch Versicherungen, die man nicht sofort nach dem Eintritt des Todes informieren muss, sondern bei denen man einige Tage Zeit hat- wie die Kranken- und die Pflegeversicherung. Andere Versicherungen enden automatisch mit dem Todeszeitpunkt, wie die Haftpflichtversicherung. Informieren Sie diese Versicherungen trotzdem so schnell wie möglich, denn viele Versicherungen erstatten die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren, zurück.

    Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Sie möchten es Ihren Angehörigen leichter machen? Markieren Sie die entsprechenden Klauseln zu Fristen im Falle eines Ablebens – so lassen sich alle Formalitäten zügig erledigen.
     
  6. Mietverträge auflösen!
    Haben sie zur Miete gewohnt, müssen Ihre Angehörigen zügig schriftlich kündigen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters; vielmehr muss die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten beachtet werden!
     
  7. Nachlass und Erbe klären!
    Liegt ein Testament vor, besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung fest und informiert die Erben. Erben müssen beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen und das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren. Der Erbschein ist ein offizieller Nachweis, dass man der rechtmäßige Erbe ist und wird für den Zugriff auf die Konten des Verstorbenen benötigt.

 

Kleiner Tipp mit großer Wirkung: Verwahren Sie alle Versicherungs-, Miet- und wichtigen Kaufverträge an einem sicheren Ort auf – den Ihre Angehörigen aber auch kennen sollten! Und Zugangsdaten zu Bankkonten, Handy-PIN oder Computerpasswörtern gehören ebenfalls ordentlich hinterlegt.

 

Halbmast auf Instagram – Der digitale Abschied ist oft der schwerste

Fast jeder teilt heutzutage sein Leben auf Instagram, Twitter und anderen Plattformen. Viele Hinterbliebene nutzen diese Möglichkeit, um sich an den Verstorbenen zu erinnern und um ihm oder ihr nah sein zu können. Aber was passiert mit unserem „digitalem Fußabdruck“ nach der Trauer und wie können Angehörige mit den einzelnen Konten verfahren? Wir haben dazu alles Wissenswerte zusammengestellt:

  • Facebook: Facebook stellt nach der Information über einen Todesfall ein Formular (mehr dazu unter https://www.facebook.com/help/1518259735093203?helpref=faq_content) bereit, mit dem ein Account von Freunden oder Familienangehörigen in den so genannten „Gedenkzustand“ versetzt werden kann, um Beileidsbekundungen entgegennehmen zu können. Abgesehen davon können Angehörige mit einem entsprechenden Formular und einem Nachweis wie der Todesanzeige oder einer Trauerkarte die Löschung des Accounts beantragen.
     
  • Xing: Hier wird mithilfe des Kundenservices über den Todesfall informiert und das Profil inaktiv und damit für andere Nutzer unsichtbar geschaltet. Endgültig gelöscht werden die Daten erst nach ein paar Monaten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es sich um eine Verwechslung oder Namensgleichheit mit einem anderen Profil handelt.
     
  • Instagram: Auch bei Instagram kann das Konto von Angehörigen des Verstorbenen in den Gedenkzustand versetzt werden. Familienangehörige können jederzeit die Löschung des Accounts beantragen. Facebook und Instagram gehören zusammen, daher findet Ihr alle Informationen zur Vorgehensweise und den benötigten Dokumenten unter: https://www.facebook.com/help/1518259735093203?helpref=faq_content.
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