Unfallrisiko Baustelle!

Ein Haus zu bauen (oder bauen zu lassen) ist eine Entscheidung, die viel Stress und finanziellen Aufwand mit sich bringt. Dass Bauherren dabei auch eine große Verantwortung übernehmen, ist vielen zuvor nicht im vollen Ausmaß bewusst. Jedes Bauvorhaben – und die damit verbundene Baustelle – ist ein komplexer und häufig nur schwer überschaubarer Gefahrenherd. Beteiligte Baufirmen, fleißige Helfer, Passanten und natürlich auch der Bauherr selbst, sollten also so gut wie möglich geschützt sein.

Unfälle auf der Baustelle? Der Bauherr steht in der Verantwortung!

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Bauherr für die Baustelle und eine entsprechende Absicherung zuständig ist. Das einzudeckende Dach verfügt über keine Absturzsicherung? Die neu montierte Treppe hat noch kein Geländer? Das ist kritisch, denn wenn es hier zu einem Unfall kommt, könnte dem Bauherren unterstellt werden, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Schließlich sind solche Mängel offensichtlich, auch wenn sie häufig leichtfertig toleriert werden. Provisorische Lösungen sind auf Baustellen häufig zu finden, doch die Schwelle zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“ ist im Zweifelsfall nur marginal. 

Was genau zu beachten ist, ist in der so genannten Baustellenverordnung geregelt. Ein gut vorbereiteter Bauherr sollte diese Verordnung unbedingt lesen und beherzigen.

Zahlreiche Gefahren und nur ein Verantwortlicher: Der Bauherr sollte alles im Blick haben!

Wer schon einmal die Baustelle eines Einfamilienhauses besucht hat, wird die lauernden Gefahren sicherlich nicht unterschätzen. Das bunte Ensemble aus Handwerkern unterschiedlichster Fachbereiche führt nur selten zu einem harmonischen Gesamtbild. Überall wird eifrig gewerkelt. 

Sicherheitsvorschriften sind dabei für viele Beteiligte nur ein zeitraubendes Hindernis. Werkzeug ist großräumig verteilt und bei warmem Wetter verzichten Handwerker auch gerne mal auf Helme oder Sicherheitsschuhe – eine brisante Mischung. Verzug und Komplikationen treiben die Toleranz bei allen prophylaktischen Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich auf die Spitze. Veraltete Maschinen, deren Wartungsintervall möglicherweise bereits überschritten wurde, stellen eine weitere Gefahrenquelle dar. 

Damit die Baustelle nicht zur Chaos-Zone „mutiert“, ist der regelmäßige Rundgang des Hauptverant-wortlichen – also des Bauherrn – daher unumgänglich.

Aufmerksamkeit und gesunder Menschenverstand: Als Bauherr gilt es, Ruhe zu bewahren!

Gerüste, die unter Zeitdruck aufgebaut wurden, rutschiger Untergrund, Chemikalien, Löcher im Boden oder Baugruben: all das sind Gefahrenherde. 

Vom Bauherrn wird allerdings nur verlangt, offensichtliche Gefahren zu erkennen und diese zu vermeiden. Immerhin ist ein Bauherr in der Regel kein Fachmann, sondern ein Laie. Der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, um Gefahren abzuwenden. Das größte Risiko besteht darin, aufgrund von Zeitmangel und Fristen die Augen vor lauernden Gefahren zu verschließen und leichtfertig zu handeln. Denn genau solche Situationen ziehen später die Vermutung nach sich, dass der Bauherr fahrlässig gehandelt haben könnte. 

Warnschilder können einen guten Beitrag dazu leisten, alle Anwesenden immer wieder für drohende Gefahren zu sensibilisieren.

Sinnvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden: Fahrlässigkeit kann nicht versichert werden!

Im Schadensfall und bei Ansprüchen Dritter an den Bauherrn reguliert eine Bauherrenhaftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche. Doch auch hier ist zu beachten, dass bei Fahrlässigkeit möglicherweise kein Versicherungsschutz besteht. 

Die grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht sollte ein Bauherr also in jedem Fall sehr ernst nehmen. Deren unbedingte Einhaltung lässt sich keinesfalls durch abgeschlossene Versicherungen relativieren oder gar umgehen. Zur Absicherung der Baustelle gehört übrigens auch, dass Passanten oder Kinder die Baustelle gar nicht erst betreten können. 

Eine Einzäunung oder andere Maßnahmen, die eine Zugänglichkeit für Unbefugte verhindern, ist also unabdingbar.

Viele fleißige Hände - die auch versichert werden müssen!

Bauvorhaben sind zeitintensiv und kostspielig. Komplikationen treiben die Kosten in die Höhe und reizen das Budget aus. Wohl dem, der viele Freunde hat, die sich selbstlos einbringen und ohne Bezahlung mit anpacken. Doch was passiert, wenn Freunde auf der Baustelle einen Unfall haben? 

Ganz gleich, ob ein Helfer entlohnt wird oder nicht: Als Bauherr sollten Sie unbedingt alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (Bau BG) melden und auch gleich eine entsprechende „Bauhelferversicherung“ abschließen – denn die Bau BG fungiert auch als gesetzlichen Unfallversicherung der Baubranche. Mit rund zwei Euro pro Arbeitsstunde sind Kosten für Tod, Krankenhaus oder Bergung abgedeckt. Das sind Ausgaben, die nur wenige Bauherren einkalkulieren, die sich im Schadensfall jedoch durchaus auszahlen. Wem dieser Basisschutz nicht reicht, kann zudem auch noch privat weiter versorgen. 

Nebenbei umgeht man damit auch eine andernfalls drohende Bußgeldzahlung. Zudem wäre es doch schade, wenn eine gute Freundschaft an einem Bauvorhaben zerbrechen würde.