Geschenke online bestellen: 7 Fragen und Antworten zu Haftung, Lieferengpässen & Co.

Wer beim Black Friday in einen Kaufrausch verfällt, darf in diesem Jahr nicht auf garantierte Auslieferungen der günstigen Weihnachtsschnäppchen bis zum heiligsten aller Abende hoffen. Grund hierfür: Dank der anhaltenden Corona-Pandemie, geschlossenen Fabrikhallen und unterbesetzten Produktionsstätten kommt es 2021 noch erheblicheren Lieferengpässen als in den Vorjahren. So beklagten sich einer Umfrage des Münchner Ifo-Institutes zufolge bereits im September rund 74 Prozent der Einzelhändler über Lieferprobleme. Die Folge: Manches Geschenk werde vielleicht nicht termingetreu lieferbar sein oder sehr teuer werden.

Doch spätestens, wenn das neue Jahr schon einige Wochen alt ist und Sie das vermeintliche Weihnachtsgeschenk an den Ehegatten noch immer nicht in den Händen halten, erwacht der innere Skeptiker aus dem alljährlichen Winterschlaf. Erste Zweifel werden laut. „Habe ich tatsächlich bei einem seriösen Anbieter bestellt?“ „Was, wenn ich doch übers Ohr gehauen wurde?“ „Und welche Rechte habe ich in diesem Fall?“

Höchste Zeit also, einige Ihrer Fragen zu beantworten und einiges an Zweifel und Skepsis aus dem Weg zu räumen. Fakt ist zwar, nur wer seine Rechte kennt, kann vom Händler nicht über den virtuellen Ladentisch gezogen werden. Das ist allerdings noch lange kein Grund, um in Panik zu verfallen. Denn nicht jeder Online-Shop will Sie auch zwangläufig in den finanziellen Ruin treiben!

Welche Rechte Sie haben, wenn Bestellungen verspätet, beschädigt oder gar nicht ankommen und was es beim alljährlichen Weihnachtsshopping sonst noch zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Frage #1: Woran erkenne ich echte Schnäppchen?

Eine erste möglicherweise aufkommende Frage setzt allerdings bereits vorm hemmungslosen Kaufrausch an. Denn auch unter den vermeintlichen Rabattaktionen findet sich das ein oder andere Möchtegern-Schnäppchen. Sie sollten also nicht einfach blind drauf los shoppen. Wer beim Weihnachtsshopping wirklich sparen will, sollte stattdessen bereits einige Tage vor und auch noch nach Black Friday auf der favorisierten Webseite vorbeischauen, da die Rabattschlacht heute oftmals nicht mehr nur auf einen Tag begrenzt ist.

Zudem können auch auf Black-Friday-Angebote in der Regel noch Gutscheine angewendet werden. Durch die Kombination mehrerer Rabattaktionen lassen sich so meistens noch ein paar mehr Prozentpunkte als der tatsächlich ausgewiesene Rabatt sparen. Doch auch wenn ein Produkt reduziert ist, muss es sich nicht zwangsläufig um ein Schnäppchen handeln. Übrigens: Unser Themen-Ratgeber zu Schnäppchen-Apps kann hier ausführlich Abhilfe schaffen. Wenn Sie schon seit einiger Zeit ein bestimmtes Produkt im Visier haben, können Sie es mit Preisüberwachungs-Tools beobachten lassen. So entgeht Ihnen kein Schnäppchen!

Frage #2: Schnäppchen oder Reinfall – woran erkenne ich seriöse Online-Shops?

Doch egal, wie verlockend die Rabattaktion auch erscheint. Die Prüfung auf Seriosität einer Webseite kostet Sie im schlimmsten Fall fünf Minuten, kann Ihnen im Ernstfall allerdings jede Menge Stress, Ärger und den ein oder anderen Euro sparen. Wenn Sie also noch nicht alle Weihnachtsgeschenke zusammengeshoppt haben, könnten Ihnen folgende Tipps dabei helfen, die schwarzen Schafe unter den Online-Shops zu identifizieren.

Dabei sollten Sie sich nicht von aufwendig gestalteten Webseiten und modernen Designs täuschen lassen. Denn ansprechende Homepages bauen kann heute dank moderner CRM-Tools fast jedes Kind – und somit auch jeder Leicht- und Schwerverbrecher. Achten Sie stattdessen beispielsweise auf das Impressum, das für deutsche Online-Shops Pflicht ist. Fehlt dieses, sollten Sie dort auf keinen Fall einkaufen.

Zudem zeigen Ihnen Gütesiegel, wo Sie risikolos einkaufen können, und stehen für Leistungen wie Garantieanspruch oder Kundenservice. Da man bei der großen Menge kursierender Siegel schon mal leicht den Überblick verlieren kann, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz eine entsprechende Übersicht erstellt. Zudem kann es hilfreich sein, den Online-Shop im Deutschen Unternehmensregister nachzuschlagen. Hier gilt bis auf wenige Ausnahmen: Wenn ein Shop nicht aufgeführt ist, existiert dieser auch nicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie von entsprechenden Anbietern also besser die Finger lassen!

Frage #3: Was mache ich, wenn ich bei einem unseriösen Online-Shop bestellt habe?

Die Tipps kamen in Ihrem Fall etwas zu spät und bei der nachträglichen Überprüfung haben Sie nun festgestellt, dass Sie womöglich wirklich einem Trickbetrüger ins Netz gegangen sind? Besonders ärgerlich wird das in der Regel dann, wenn Sie in Vorkasse und nicht über einen Treuhänder wie PayPal bezahlen. Denn dann ist Ihr Geld in den meisten Fällen weg, ohne dass Sie das gewünschte Produkt jemals in den Händen halten.

Doch es gilt, keine Zeit zu verlieren, sondern zu retten, was noch zu retten ist. Das Kopf-in-den-Sand-Stecken sollten Sie sich also besser für später aufheben. Zum einen sollten Sie möglichst schnell Ihre Bank kontaktieren. Diese kann die entsprechende Zahlung in den meisten Fällen rückgängig machen. Bei der Zahlung mit Kreditkarte, bleiben Ihnen für die Rückerstattung hingegen zwischen sechs und acht Woche Zeit. Auch hier sollten Sie Ihr Vorhaben jedoch nicht auf die sprichwörtliche lange Bank schieben. Um zu verhindern, dass der Betreiber des Fake-Shops Ihre Kreditkartendaten missbräuchlich verwendet, sollten Sie die Karte sperren lassen!

Gut zu wissen:

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Frage #4: Bei welchen beliebten Geschenken kommt es vor Weihnachten zu Lieferengpässen?

Nicht mehr lang und es weihnachtet sehr. Damit unterm festlich geschmückten Tannenbaum dann auch jede Menge Geschenke liegen, bedarf es einiges an Planung. Neben einer frühzeitigen Bestellung sollten Sie auch den voraussichtlichen Liefertermin nicht aus dem Auge verlieren. So lassen sich eventuelle Terminschwierigkeiten rechtzeitig erkennen und umgehen. Zudem können Sie bestimmte Produkte von Vornherein meiden. So sind zum Beispiel Fahrräder und bestimmte Spielzeuge bereits knapp. Smartphones, Konsolen und Tablets sind sogar schon bei vielen Anbieter ausverkauft.

Ihr Sohn hat sich nun mal aber das glitzernde Einhorn-Fahrrad aus der Fernsehwerbung gewünscht? Hier lohnt sich ein Blick auf Second-Hand-Plattformen. Hier stellen auch Last-Minute-Einfälle kein Problem mehr dar. Gegen ein kleines Soll in Form einer Flasche Glühwein oder selbstgebackener Plätzchen für den Verkäufer oder die Verkäuferin lassen sich die Geschenke bestimmt auch noch am Morgen des Heiligabends abholen.

Frage #5: Habe ich ein Recht auf Umtausch? Wenn ja, wie lange läuft die Frist?

„Reduzierte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.“ Sätze wie diesen kennt man aus dem Einzelhandel und so manchem Supermarkt. Beim Online-Shopping können Sie hingegen ohne Bedenken weiter shoppen. Denn falls das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt, kann es beim betreffenden Anbieter umgetauscht oder sogar ganz zurückgegeben werden. Denn egal, ob Black Friday oder Feiertagssaison – es gelten die gesetzlichen Regelungen auf Widerruf mit 14-tägigem Rückgaberecht. Dies dürfte insbesondere auch für solche Sendungen relevant werden, die trotz aller Vorbereitungen erst nach den Feiertagen eintrudeln.

Frage #6: Wer haftet, wenn mein Paket beschädigt bei mir ankommt und was muss ich beachten?

Kommt Ihre Sendung hingegen schon offensichtlich beschädigt bei Ihnen an, ist die Pappe zerrissen und der Inhalt verbeult oder gar zerbrochen, sollten Sie sich davor hüten, das Paket einfach „auf gut Glück“ entgegenzunehmen. Da Ihre Unterschrift nämlich nicht nur den Erhalt des Paketes bestätigt, sondern auch die ordnungsgemäße (und damit inbegriffen unbeschädigte) Übergabe, sollten Sie sich den Zustand direkt vom Paketboten bestätigen lassen. Zudem können und sollten Sie das Paket direkt in Anwesenheit des Zustellers auspacken. Andernfalls könnten Sie Schwierigkeiten bekommen, Erstattungsansprüche geltend zu machen, da die Beweispflicht im Streitfall beim Empfänger oder der Empfängerin liegt.

Frage #7: Was ist, wenn das Geschenk gar nicht kommt? Bekomme ich mein Geld zurück?

Doch was, wenn meine Bestellung gar nicht kommt? Spätestens, wenn der Januar langsam aber sicher zum Februar wird, dürfte der Geduldsfaden vieler unsere Leserinnen und Lesern reißen. Kunden sollten dem entsprechenden Händler dann eine angemessene Frist setzen – beispielsweise von 14 Tagen. Um auf der sicheren Seite zu sein, erledigen Sie das Ganze am besten per Brief als Einschreiben. Ist es dem Händler nicht möglich, sich an diese Frist zu halten, können Sie die Bestellung stornieren und eventuell bereits gezahltes Geld zurückfordern.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschware bei einem anderen Händler zu kaufen. Sollten Ihnen dadurch zusätzliche Ausgaben entstehen, können Sie vom ersten Vertragspartner theoretisch Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten fordern. Dass die Verbraucherzentrale hierfür allerdings zu einem Rechtsbeistand rät, dürfte erklären, warum diese Option letztens doch nur in den seltensten Fällen praktiziert wird.

Sollte die Ware hingegen tatsächlich und nachweislich verschickt, bei Ihnen als Kunde jedoch nie eingetroffen sein, müssen Sie nicht zahlen. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn das Paket ohne zuvor erteilte Abstellerlaubnis vor Ihrer Tür abgestellt und anschließend gestohlen wurde. Ob Sie ein Ersatzprodukt zugesandt haben möchten, weil das Geschenk auch nach der Weihnachtszeit noch für strahlende Augen beim Gegenüber sorgt, oder Sie Ihr Geld erstattet haben möchten, können Sie dann selbst entscheiden.

Damit das Glück jedoch auch bis nach den Feiertagen anhält, können Sie zusätzlich zum Geschenk auch gleich noch die passende Versicherung mit unter den Weihnachtsbaum legen. Schließlich können einige Geschenke ins Geld gehen. Da wäre es doch wirklich schade, wenn der Laptop bereits im Neuen Jahr zerbrochen in der Ecke liegt.