Absicherung durch Hochzeit: Für diese Paare lohnen sich die Vorteile der Ehe!

Lassen sich auf dem Zeitkonto einer Beziehung bereits einige Jahre verbuchen, sind auch die Gedanken an eine ernsthafte gemeinsame Zukunft nicht mehr allzu weit entfernt. Spätestens ab Anfang 30 landen auch fast täglich Einladungen zu Hochzeiten und Baby-Parties im Briefkasten. Und bald hat man auf mehr Hochzeiten getanzt, als man zählen kann. Für die, die den “nächsten großen Schritt”, die Ehe, noch vor sich haben, scheint er unter diesen Umständen nicht mehr allzu weit. Schließlich gehen mit einer Hochzeit doch auch viele Vorteile einher, sonst wäre sie ja gar nicht so weit verbreitet.
Doch ist sie das statistisch überhaupt noch?


Zwar antworten zwei Drittel der Deutschen in einer Umfrage, an die eine große Liebe zu glauben, die ein Leben lang hält. Ein Blick in die Statistik der letzten Jahre offenbart allerdings auch, dass der Traum – trotz des vermeintlich sicheren Hafens der Ehe – nur allzu oft zerplatzt: Die Scheidungsrate nach einer Heirat lag und liegt bei stets knapp 40 Prozent. Fest steht auch, dass die Deutschen vorsichtiger geworden sind, was den Bund fürs Leben mit dem Ehepartner betrifft. So wird das Durchschnitts-Brautpaar von Jahr zu Jahr älter. Heute sind Frauen bei ihrer ersten Eheschließung knapp 32 Jahre, Ehegatten sogar fast 35 Jahre alt.


Wenn auch bei Ihnen trotz und gerade wegen aller Liebe aktuell erste Zweifel aufkeimen, ob die Ehe, nicht nur angesichts der Scheidungsrate, überhaupt noch sinnvoll oder gar erstrebenswert ist, dann lesen Sie jetzt weiter: Hier verraten wir Ihnen, wann sich eine Ehe, manchmal auch Zugewinngemeinschaft genannt, für Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin wirklich lohnen kann. Sowie: Welche finanziellen Vor- und Nachteile Sie bedenken sollten – und ob es (zeitgemäßere) Alternativen für (kommende) Ehepaare gibt!

Hochzeit und Ehe: Was sind die Vor- und Nachteile des Heiratens?

Das hohe Liebesversprechen „Bis dass der Tod uns scheidet“ ist hochromantisch, aber auch heute noch nicht der einzige Grund, der für eine Ehe spricht. Und so heiraten Paare sehr wohl auch aus anderen Motiven und durchaus nüchternen Absichten – wie beispielsweise einer finanziellen Absicherung, der Aussicht auf Steuerersparnisse oder sogar einem Zugewinn an Vermögen.
Das Schwierige: Sachliche und emotionale Motive lassen sich bisweilen schwer voneinander trennen...

Gründe für Hochzeit

Ehe-Vorteil #1: Steuern und sonstige finanzielle Vorteile nach dem Heiraten

Die Beziehung zu seinem oder seiner Liebsten durch eine Hochzeit noch enger zu machen und dadurch auch noch Berge (oder vielleicht eher Hügel) an Geld scheffeln – klingt fast zu schön, um wahr zu sein? Nicht ganz, denn dem Ehegattensplitting sei Dank kann man als verheiratetes Paar durchaus einiges an Steuern sparen.

Dafür sollte man sich als Paar bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagen lassen. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher die individuellen Einkommen auseinanderliegen. Sinnvoll kann es dann auch sein, mit dem Ehepartner die Steuerklassen nochmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Je nachdem, wie viel die Ehepartner verdienen, sollten die Steuerklassenkombinationen IV / IV oder III / V in Betracht gezogen werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen, lohnt sich eine Heirat aus rein einkommenssteuerlichen Gründen nicht.

Auf der Pro-Seite der Argumentationsliste finden sich auch einige versicherungstechnische Vorteile, die eine Ehe durchaus lohnenswert machen. So kann dank Trauschein bei der gesetzlichen Krankenversicherung unter Umständen ein Ehepartner kostenlos mitversichert werden, wenn er selbst nur ein geringes Einkommen hat. Für Familienmitglieder mit Minijob gilt dann eine Einkommensgrenze von 455 Euro monatlich. Statt zwei Versicherungsbeiträgen muss dann eben nur einer von den Eheleuten bezahlt werden.

Ehe-Vorteil #2: Im Fall der Fälle durch Eheschließung rechtlich abgesichert sein

Ja, eine Ehe kann zur gegenseitigen finanziellen Absicherung beitragen. Das wird vor allem dann relevant, wenn einer der Eheleute stirbt. Dann hat der oder die Hinterbliebene unter Umständen einen Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Einzige Voraussetzung: Der verstorbene Lebenspartner muss zu Lebzeiten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Doch auch die gesetzliche Erbfolge sichert den oder die länger Lebenden finanziell ab. Wenn das Paar verheiratet ist, erbt der Hinterbliebene (je nachdem, ob es Kinder gibt, oder nicht) die Hälfte beziehungsweise sogar drei Viertel des Nachlasses. Damit wäre dann auch wieder das Thema Steuern auf dem Tisch. Denn Verheiratete, die sich gegenseitig etwas vererben, können auf den höchstmöglichen steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro bauen. Die Erbschaftssteuer wird also erst fällig, wenn dieser Betrag überschritten wird.

Ehe-Vorteil #3: Weniger Bürokratie, mehr Familienglück

Wir würden die Vorteilsseite gerne mit einem weniger finanziellen, dafür jedoch sehr praktischen Argument abschließen: Wenn Sie bereits über eine Heirat nachdenken, sind vermutlich auch die Gedanken an Kinder nicht mehr weit. Genau dann kann sich eine Ehe erneut als echter Vorteil erweisen. Denn wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt, gilt der Ehemann von Gesetzes wegen als Vater. Zudem haben verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Unverheiratete Paare haben deutlich mehr Papierkram zu erledigen.

Nachteile der Ehe: Wie sieht es eigentlich auf der Kontraseite aus?

Eine Eheschließung und vor allem die Hochzeitsfeier bringen eine ganze Menge an Kosten mit sich. Je nachdem, wie groß geheiratet werden soll, müssen dafür unter Umständen mehrere tausend Euro eingeplant werden.

Zudem klagen einige verheiratete Paare über die emotionale Belastung, die so ein Bund fürs Leben mit sich bringen kann. Sie fühlen sich durch den Ring am Finger eingeengt und stellen plötzlich andere Erwartungen an den Partner und die Beziehung. Manche bemerken sogar erst jetzt, dass sie unterschiedliche Vorstellungen von der (gemeinsamen) Zukunft haben.

Wenn es zur Scheidung kommt, werden die Verheirateten noch einmal in die Tasche greifen müssen. Je besser die finanzielle Lage, desto tiefer.  Auch die psychische Komponente sollte hier nicht außer Acht gelassen werden, denn so ein Verfahren ist häufig aufwendig und kräftezehrend.

Unverheiratete Paare: Welche Maßnahmen Sie zur gegenseitigen Absicherung treffen sollten und wo Sparpotenzial besteht

„Wer denkt an Scheidung, bevor er verheiratet ist?“, dürften Sie sich fragen. Aber wenn der nüchterne Blick in eine mögliche Zukunft Sie nun schon dazu bewogen hat, darüber nachzudenken, ob eine Ehe für Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin tatsächlich das Richtige ist, ist das vermutlich nicht die verkehrteste Herangehensweise. Und sie führt direkt zur Frage rund um die Ansprüche der gegenseitigen finanziellen und rechtlichen Absicherung für den Fall der Fälle.

Tatsächlich ist die bloße Lebensgemeinschaft juristisch gesehen eine ziemlich inoffizielle Angelegenheit. Hierzulande macht es keinen Unterschied, ob man seit vierzig Jahren als Paar zusammenlebt oder sich vor fünf Minuten an der Tankstelle begegnet ist. Und daher bedarf es durchaus einer vorausschauenden Planung, wenn Sie sich dafür entscheiden, dass eine Ehe – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt – noch nicht das Richtige für Sie und Ihre Beziehung ist. Und Sie dennoch füreinander einstehen wollen.

Das Mindeste, das man tun sollte, ist für den Fall einer Trennung vorzusorgen. Was passiert mit gemeinsamen Immobilien oder Fahrzeugen? Wer darf in der Wohnung bleiben und wer muss ein gemeinsam aufgenommenes Darlehen zu welchen Teilen übernehmen? Um hierfür einen rechtlich unanfechtbaren Rahmen zu schaffen, sollten diese Punkte innerhalb eines Partnerschaftsvertrages festgehalten werden. Sollte dieser Schenkungen oder Verpflichtungen beinhalten, bei denen ein Grundstück oder Wohnungseigentum übertragen werden soll, muss zudem ein Notar hinzugezogen werden.

Doch nicht erst durch eine Trennung kann ein unverheiratetes Paar in "wilder Ehe" vor rechtliche Schwierigkeiten gestellt werden. Liegt beispielsweise einer der Partner durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall auf der Intensivstation, könnte es passieren, dass dem anderen die Hände gebunden sind. Denn Ärzte und Pflegepersonal dürfen zunächst nur mit dem Patienten verwandten Personen Auskünfte über den Gesundheitszustand des oder der Betroffenen geben. Um sich für einen solchen Fall abzusichern, sollten unverheiratete Paare Vorsorgevollmachten ausfüllen, in denen sie sich gegenseitig benennen.

Und so unangenehm das Thema auch sein kann: Auch für den eigenen Tod sollte vorgesorgt werden. Hier bietet sich das Aufsetzen eines Testaments oder ein Erbvertrag an. Wenn zudem gemeinsame Kinder im Spiel sind, sollten bürokratische Angelegenheiten wie eine Vaterschaftsanerkennung und etwaige Sorgeerklärungen oder Vormundschaften so schnell wie möglich (also am besten noch vor der Geburt des Kindes) geklärt werden!

Sparen auch ohne den Bund fürs Leben: Gemeinsame Versicherungspolicen

Nach dieser etwas düsteren Angelegenheit, kommen wir nun zu unserem persönlichen Lieblings-Thema: Versicherungen. Denn um von versicherungstechnischen (und finanziellen) Vorteilen zu profitieren, ist eine Ehe nicht zwangsläufig der einzige Schlüssel zum Glück. So reicht bei Haftpflicht- und Hausratversicherung häufig ein gemeinsamer Vertrag aus. Das ist zudem auch um einiges günstiger. Auch bei der Auslandsreise- und Auslandskrankenversicherung sowie bei der Rechtschutzversicherung ist ein Familienvertrag oder die Mitversicherung des Partners möglich.

Dem gegenüber stehen Policen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankenversicherung. Diese müssen für beide Partner individuell abgeschlossen werden, da es hier für unverheiratete Paare keine gemeinsamen Verträge gibt. Nachfragen lohnt sich jedoch fast immer. Zwar bieten manche Versicherungsunternehmen gemeinsame Policen wie Familienverträge & Co. nur für verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften oder bestimmte Familienkonstellationen an. Im Zweifel lässt sich durch die Frage, ob der Schutz auch für Unverheiratete gilt, vielleicht aber doch noch der ein oder andere Cent sparen.

Ein Blick in unserer Nachbarland Frankreich zeigt, wie ein Alternativmodell zur Ehe vielleicht auch in Zukunft in Deutschland aussehen könnte. Hier wurde bereits 1999 der Pacte Civil de Solidarité geschaffen. Dieses Modell der „Ehe Light“ ist bei den Franzosen extrem beliebt: Vier von zehn Paaren sind nicht verheiratet, sondern via Pacs zusammen. Vor allem für Paare, die nicht im Traum daran gedacht hätten zu heiraten, scheint das eine gute Lösung zu sein. Kein Wunder, schließlich gleicht der Pacs auch eher einem Vertrag, den ein Paar miteinander schließt. Zudem reicht ein kurzer Besuch beim Amtsgericht, ganz nüchtern und ohne Zeremonie, Trauringe und sonstigen Schnick-Schnack. 

Trotzdem sind mit Vertragsschluss Pacs-Paare einem verheirateten Paar gleichgestellt und profitieren somit auch von den gleichen Vorteilen: Eine gemeinsame Besteuerung (des Vermögens), das Besuchs- und Auskunftsrecht, wenn einer der beiden im Krankenhaus liegt, und der Erhalt von Rente beim Tod einer der Partner sind die Folge. Zudem ist der Pacs ebenso schnell kündbar, wie er geschlossen wurde. In der Regel reicht hierfür ein Einschreiben beim Amtsgericht.

Wenn Sie sich gegen die Ehe, aber für die Liebe entscheiden sollten, dann denken Sie auf alle Fälle daran, sich gegenseitig abzusichern – und lassen Sie sich beraten, wo sich zum Beispiel durch das Zusammenlegen Ihrer Versicherungspolicen Geld sparen lässt, dass Sie für ein romantisches Abendessen ausgeben können.