Ratgeber
Versorgung von Lehrern: Die wichtigsten Absicherungen im Überblick
Wie gut sind Lehrerinnen und Lehrer wirklich abgesichert? Ein Überblick über Pension, Beihilfe und mögliche Vorsorgelücken.
Kurz zusammengefasst
- Beamte und angestellte Lehrer und Lehrerinnen sind unterschiedlich abgesichert, vor allem bei Rente, Krankenversicherung und Dienstunfähigkeit
- Beamte erhalten meist Pension und Beihilfe, während Angestellte über gesetzliche Sozialversicherungen abgesichert sind
- Staatliche Leistungen reichen nicht immer aus und können Versorgungslücken hinterlassen
- Zusätzliche Absicherungen wie Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, private Vorsorge sowie Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen können sinnvoll sein
Wie gut sind Lehrer und Lehrerinnen abgesichert?
Der Lehrerberuf gilt als sicher und das aus gutem Grund. Vor allem verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer profitieren von stabilen Einkommen, einer verlässlichen Altersversorgung und umfangreichen staatlichen Leistungen. Zumindest in den meisten Fällen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Lehrer und Lehrerinnen zusätzlichen Absicherungsbedarf haben.
Die Versorgung von Lehrern hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Beschäftigungsverhältnis spielen auch individuelle Lebenssituationen und teilweise auch das Bundesland eine Rolle. Viele Lehrkräfte wissen daher nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wo mögliche Lücken bestehen können.
Der Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Bausteine der Versorgung von Lehrern. Gleichzeitig erfahren Sie, in welchen Bereichen es sinnvoll sein kann, selbst vorzusorgen.
Grundabsicherung: Beamte vs. angestellte Lehrkräfte
Die grundlegende Absicherung unterscheidet sich danach, in welchem Beschäftigungsverhältnis Sie stehen. Sie bildet die Basis für alle weiteren Leistungen.
Beamte: Absicherung der Lehrkräfte über den Staat
Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis. Der Staat übernimmt zentrale Absicherungen direkt. Die Altersvorsorge erfolgt über die Pension statt über eigene Beiträge. Auch bei Dienstunfähigkeit greift eine staatliche Versorgung. Im Krankheitsfall beteiligt sich der Staat über die Beihilfe an den Kosten.
Angestellte: Absicherung der Lehrkräfte über Sozialversicherungen
Angestellte Lehrkräfte sind in das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingebunden und zahlen Beiträge. Die Altersvorsorge erfolgt über die gesetzliche Rente, die Krankenversicherung übernimmt die Gesundheitskosten. Zusätzlich besteht Schutz bei Arbeitslosigkeit sowie eine Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Altersabsicherung: Wie Pension und Rente berechnet werden
Die Absicherung im Ruhestand ist für viele ein zentraler Punkt. Doch Pension und gesetzliche Rente funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien.
Beamte: Pension auf Basis von Dienstzeit und Gehalt
Die Höhe der Pension richtet sich unter anderem danach, wie lange Sie im Dienst waren und welches Gehalt Sie zuletzt bezogen haben.
Das bedeutet konkret:
- Mit jedem Dienstjahr steigt der Anspruch auf Versorgung
- Die Höhe orientiert sich am letzten Grundgehalt
- Die Pension beträgt höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge nach etwa 40 Dienstjahren (Quelle: www.beamten-infoportal.de) In der Praxis wird dieser Höchstsatz aber selten erreicht
- Unterbrechungen, etwa durch Elternzeit oder eine Reduzierung der Arbeitszeit z.B. während der Kindererziehung können zu deutlich niedrigeren Ansprüchen führen
Angestellte: Rente auf Basis von Beiträgen
Angestellte zahlen während ihres Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die spätere Rente ergibt sich aus diesen Einzahlungen.
Typische Merkmale:
- Höhe abhängig von Einkommen und Beitragsdauer
- Langjährige Einzahlung erhöht die Rente
- Rentenhöhe oft niedriger als Pension
Einkommensabsicherung: Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist besonders wichtig. Denn fällt das Einkommen weg, kann schnell eine finanzielle Lücke entstehen.
Beamte: Versorgung abhängig von der Dienstzeit
Wird ein Beamter dienstunfähig, prüft der Dienstherr, ob eine anderweitige Weiterverwendung möglich ist. Je nach Länge der bisherigen Dienstzeit greifen unterschiedliche Leistungen.
Das zeigt sich in der Praxis so:
- Dienstunfähig nach längerer Dienstzeit: das erdiente Ruhegehalt richtet sich nach den Dienstjahren und der Besoldung
- Dienstunfähig nach kurzer Dienstzeit (mindestens fünf Jahre): die Mindestversorgung bietet eine finanzielle Grundabsicherung
- Dienstunfähig in den ersten fünf Jahren: in der Regel keine Versorgung. Der Beamte wird entlassen und bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.
Häufig sinnvolle zusätzliche Absicherung: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel, kann helfen, Versorgungslücken im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern.
Angestellte: Absicherung über die Erwerbsminderungsrente
Angestellte erhalten bei dauerhafter Erwerbsminderung Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Typische Auswirkungen:
- Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Teil des Einkommens
- Anspruch abhängig von vorherigen Beiträgen und vom Restleistungsvermögen
- Häufig deutlich geringere Leistungen als das Gehalt
- Sinnvolle zusätzliche Absicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mögliche finanzielle Lücken schließen. Wichtig ist ein Verzicht auf abstrakte Verweisung, damit der Versicherer nicht auf andere Berufe verweisen kann.
Was ist der Unterschied zwischen BU, BU mit DU-Klausel und DU-Versicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) richtet sich vor allem an Angestellte und Selbstständige. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, prüft der jeweilige Versicherer dabei selbst.
Bei manchen Versicherern enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung eine DU-Klausel. Solche Versicherungen eignen sich sowohl für Angestellte als auch für Beamte, da sie auch bei Dienstunfähigkeit leisten. Wichtig ist die Art der Dienstunfähigkeitsklausel: Beamte sollten darauf achten, dass es sich um eine echte DU-Klausel handelt. Ist diese im Vertrag enthalten, stößt der Versicherer keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an, sondern folgt der Entscheidung des Dienstherrn.
Die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist in der Praxis meist keine eigenständige Versicherungsart, sondern häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel. Ob die Dienstunfähigkeitsklausel standardmäßig enthalten ist, oder zusätzlich abgeschlossen werden muss, kann je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich sein.
Gesundheitsabsicherung: Wie Beihilfe und Krankenversicherung greifen
Auch im Krankheitsfall unterscheiden sich die Systeme deutlich. Die Art der Absicherung hat direkten Einfluss auf Kosten und Leistungen.
Beamte: Kombination aus Beihilfe und privater Absicherung
Der Staat übernimmt einen Teil der Gesundheitskosten. Den restlichen Anteil sichern Beamte selbst ab.
So funktioniert das Prinzip:
- Beihilfe übernimmt einen festen Anteil der Kosten
- Der Rest wird über eine private Krankenversicherung abgedeckt
- Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab
- Ein Eigenanteil bleibt in der Regel bestehen
Wichtig zu wissen: Rund 93 Prozent der Beamten entscheiden sich wegen der Beihilfe für eine private Krankenversicherung. Dadurch muss in der Regel nur der Teil der Gesundheitskosten privat abgesichert werden, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Angestellte: Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung
Angestellte sind automatisch gesetzlich versichert und zahlen einkommensabhängige Beiträge.
Das bedeutet:
- Kostenübernahme im Rahmen gesetzlicher Leistungen
- Beiträge orientieren sich am Einkommen
- Weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
- Zusatzleistungen nur über Ergänzungen möglich
Sinnvolle zusätzliche Absicherung: Private Krankenzusatzversicherungen können Leistungen wie Krankengymnastik, Hörgeräte, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen ergänzen.
Angestellte: Leistungen über mehrere Versicherungen
Auch angestellte Lehrkräfte sind in besonderen Lebenslagen abgesichert. Die Leistungen kommen jedoch aus verschiedenen gesetzlichen Versicherungen und sind häufig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Das umfasst:
- Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung, wenn die verstorbene Person mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt hat und Ehepartner oder Kinder anspruchsberechtigt sind
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei anerkannten Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder
- Berufskrankheiten, etwa nach einem Unfall in der Schule oder auf dem direkten Arbeitsweg
- Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung, wenn ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, beispielsweise bei dauerhaften körperlichen oder psychischen Einschränkungen
Welche weiteren Leistungen gibt es?
Neben den großen Absicherungsbereichen spielen auch Leistungen für besondere Situationen eine wichtige Rolle, etwa bei Pflegebedürftigkeit, nach einem schweren Unfall oder im Todesfall. Dabei unterscheiden sich die Ansprüche von Beamten und Angestellten teilweise deutlich.
Beamte: Erweiterte staatliche Unterstützung
Beamte erhalten in besonderen Lebenssituationen zusätzliche Leistungen direkt über den Dienstherrn. Viele Ansprüche hängen dabei vom Beamtenstatus und bestimmten Voraussetzungen ab, etwa von der Dienstzeit oder einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
Dazu gehören:
- Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall meist als Witwen-, Witwer- oder Waisengeld, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand und der verstorbene Beamte bereits Anspruch auf Versorgung hatte
- Leistungen bei Unfällen im Dienst, wenn gesundheitliche Schäden direkt während der beruflichen Tätigkeit entstehen, etwa im Unterricht, auf Klassenfahrten oder auf dem direkten Arbeitsweg (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
- Absicherung im Pflegefall abhängig vom anerkannten Pflegegrad sowie bestehenden Ansprüchen auf Beihilfe und Pflegeleistungen, etwa für häusliche Pflege oder Pflegeeinrichtungen
Welche zusätzlichen Absicherungen brauchen Lehrerinnen und Lehrer?
Auch wenn Lehrerinnen und Lehrer bereits umfangreich abgesichert sind, können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein.
Dazu zählen, wie schon genannt, eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Einkommens, eine private Altersvorsorge oder Krankenzusatzversicherungen.
Aber auch eine Unfallversicherung, Risikolebensversicherung oder Diensthaftpflichtversicherung kann je nach Lebenssituation sinnvoll sein. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte vor finanziellen Folgen, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit versehentlich einen Schaden verursachen. Welche Absicherung wirklich passt, hängt immer von der persönlichen und familiären Situation ab.