Lehrer oder Lehrerin werden in vier Schritten

Der Lehrerberuf ist vielseitig und gesellschaftlich bedeutend. Doch wie wird man eigentlich Lehrer und welche Schritte führen in diesen Beruf? Was benötigt man für Voraussetzungen, um verbeamtet zu werden? Die Ausbildung ist klar gegliedert und darauf ausgelegt, angehende Lehrkräfte optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten. Von der universitären Ausbildung über praktische Erfahrungen im Referendariat in Schulen bis hin zur Verbeamtung – jede Phase hat ihren Zweck und trägt dazu bei, dass Junglehrer und Junglehrerinnen erfolgreich in den Beruf starten können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte und Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Lehrer oder Lehrerin mit Verbeamtung auf Lebenszeit zu werden.

Schritt 1: Das Lehramtsstudium

Die Grundlage für den Lehrerberuf bildet in den meisten Fällen ein Lehramtsstudium an einer Universität oder Hochschule. Es vermittelt nicht nur Fachwissen, sondern auch pädagogische und didaktische Fähigkeiten, die für den Schulalltag essenziell sind. Die Gesamtdauer des Studiums für das Lehramt hängt von der Schulform ab, an der Sie unterrichten wollen und kann je nach Bundesland variieren:

  • Schularten wie Grund-, Mittel- und Realschule: Lehramtsstudium dauert etwa sieben bis zehn Semester
  • Gymnasium: etwa neun Semester sind Voraussetzung für angehende Lehrer oder Lehrerinnen
  • Berufsschule: etwa zehn Semester an der Universität oder Hochschule sind nötig

Das Studium für das Lehramt ist in zwei Kernbereiche gegliedert:

  • Fachwissenschaften: In diesem Bereich der Lehrerausbildung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in den Fächern, die Sie später in den Schulen als Lehrer unterrichten möchten. Dabei geht es nicht nur darum, sich Fachwissen für die Lehrfächer anzueignen, sondern auch darum, die Methoden und Denkweisen Ihres Fachgebiets zu verstehen. Ziel ist es, ein fundiertes und reflektiertes Fachverständnis zu entwickeln, das über die reinen Unterrichtsinhalte hinausgeht und Sie optimal auf Ihre Lehrtätigkeit – egal ob in Grundschulen, Realschulen oder anderen Schulformen – vorbereitet.
  • Erziehungswissenschaften: Hier lernen Sie, wie Sie pädagogische Lernprozesse effektiv begleiten und Ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern können. Sie setzen sich intensiv mit Bildungs- und Erziehungsprozessen auseinander und erfahren, wie Sie Unterricht planen, durchführen und analysieren, um das Beste aus ihrem Lehrerberuf rauszuholen. Zudem erlangen Sie ein tiefes Verständnis dafür, wie Schule als gesellschaftliche Institution funktioniert und welchen Einfluss Sie als Lehrkraft darauf haben können.

Die Verbindung von Fach- und Erziehungswissenschaften bietet angehenden Lehrkräften (unabhängig von der angestrebten Schulart) eine umfassende und vielseitige Vorbereitung. Sie erlangen sowohl tiefgehendes Fachwissen als auch die Fähigkeit, dieses zielgerichtet und verständlich zu vermitteln – eine entscheidende Grundlage, um den Anforderungen des Lehrerberufs gerecht zu werden.

Schritt 2: Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte an Schulen nach dem Lehramt (Referendariat)

Der Vorbereitungsdienst, auch als Referendariat bekannt, ist der praktische Teil der Lehrerausbildung. Hier wenden angehende Lehrerinnen und Lehrer das theoretische Wissen aus dem Studium im Schulalltag an. Sie halten Unterrichtsstunden, planen Lerneinheiten und werden dabei von erfahrenen Lehrkräften begleitet. Während dieser Zeit sind sie Beamter oder Beamte auf Widerruf. Die Dauer dieses Vorbereitungsdienstes an Schulen variiert je nach Bundesland:

  • Bayern und Thüringen: 24 Monate sind in diesen Ländern Voraussetzung
  • Hessen: 21 Monate im Referendariat in diesem Bundesland
  • Sachsen-Anhalt: 16 Monate nach Lehramt als Vorbereitungsdienst nötig
  • Übrige Bundesländer: 18 Monate

Dienstunfähig als Beamter auf Widerruf?

Dienstunfähigkeit kommt überraschend: Sollten Sie während des Referendariats dienstunfähig werden, etwa durch Krankheit oder einen Unfall, können Sie aus der Beamtenlaufbahn entlassen werden. In diesem Fall verlieren Sie nicht nur den Beamtenstatus, sondern auch den Anspruch auf Beamtenversorgung. Stattdessen werden Sie rückwirkend in die gesetzliche Sozialversicherung überführt.

Besonders problematisch: Die gesetzliche Wartezeit von fünf Jahren, die für Rentenansprüche notwendig ist, ist bei Junglehrerinnen und -lehrern dann oft noch nicht erfüllt. Dadurch haben sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und erhalten im lediglich die gesetzliche Grundsicherung, wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die kann finanzielle Sicherheit bieten, falls Sie den Vorbereitungsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen können.

Das Referendariat schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab. Und das befähigt Sie schließlich dazu, eigenständig zu unterrichten und sich auf eine feste Lehrerstelle zu bewerben.

Schritt 3: Der Einstieg von Lehrern in den Schuldienst

Nach dem zweiten Staatsexamen können Sie sich auf eine Lehrerstelle bewerben und werden zunächst als Beamte bzw. Beamter auf Probe eingestellt. Diese Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und dient dazu, Ihre Eignung für den Lehrerberuf abschließend zu bewerten.

Dienstunfähig als Beamter auf Probe?

Auch als Beamter auf Probe besteht bei Dienstunfähigkeit das Risiko, entlassen zu werden. Sie haben jedoch unter bestimmten Umständen Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verursacht wurde. Wird das nicht anerkannt, verlieren Sie allerdings auch in diesem Szenario das Beamtenverhältnis und werden rückwirkend gesetzlich versichert.

ie Leistungen der gesetzlichen Absicherung reichen in der Regel bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Daher ist es häufig sinnvoll, vorsorglich eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese bietet im Ernstfall finanzielle Sicherheit in Form einer monatlichen Rente und gleicht mögliche Einkommensverluste aus.

Schritt 4: Die Verbeamtung auf Lebenszeit für Lehrkräfte

Nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Dieser Status bietet umfassenden Schutz und Vorteile: Eine sichere Anstellung, Ruhegehalt im Alter und eine besondere Versorgung im Krankheitsfall.

Dienstunfähig als Beamter auf Lebenszeit?

Sollten Sie dienstunfähig werden, haben Sie als verbeamtete Lehrkraft Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das wird nach den sogenannten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten berechnet.

Wichtig: Bereits die drei Jahre der Probezeit sowie das Referendariat in Schulen können auf die Mindestdienstzeit angerechnet werden. Falls die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde, erhalten Sie ein höheres Ruhegehalt, das als Unfallruhegehalt bezeichnet wird.

Lehrer an einer Schule sein: Ein Beruf mit Vielfalt und Perspektive

Lehrer oder Lehrerin zu werden ist eine spannende Herausforderung, bietet die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, ein attraktives Gehalt und eine lohnende Aufgabe. Sie begleiten die Jugend auf Ihrem Bildungsweg, vermitteln Wissen und fördern wichtige Kompetenzen und Interessen.

Der Weg zum Lehrerberuf – vom Studium über das Referendariat bis hin zum Beamtenverhältnis – erfordert Einsatz, bietet jedoch auch berufliche Sicherheit und zahlreiche vielfältige Perspektiven zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Besonders in den frühen Phasen des Berufs, im Status als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, ist es wichtig, sich richtig abzusichern, um bei Dienstunfähigkeit nicht plötzlich ohne Schutz dazustehen. So sind Sie bereit, in einen bedeutungsvollen und zukunftsorientierten Beruf zu starten.