Was tun bei Wasser in der Wohnung?

Ein Wasserschaden in der Wohnung kommt meist unerwartet – und kann zu erheblichen Kosten für Mieter, Vermieter oder die ganze Hausgemeinschaft führen. Umgehend die richtigen Schritte einzuleiten ist dabei also besonders wichtig. Denn nur das verhindert Folgeschäden und zusätzliche Probleme im Anschluss an die akute Notsituation. Wir zeigen Ihnen daher in unserem Ratgeber alles, was Sie bei einem Wasserschaden beachten müssen. Und beantworten für Sie die wichtigsten Fragen: Was muss man tun, damit das Wasser nicht mehr unkontrolliert läuft und weitere Schäden verhindert werden? Wo bekommen Sie schnelle Hilfe und was gilt im Umgang mit Ihrer Versicherung? 

Außerdem klären wir für Sie, welche Versicherungspolice welchen Schaden bei Wasser in der Wohnung reguliert und welche Auswirkung die gesetzliche Schadensminderungspflicht für Betroffene haben kann.

Falls Sie gerade vor einem akuten Wasserschaden – etwa durch Rohrbruch – in Ihrer Wohnung stehen, haben wir für Sie außerdem eine praktische Sofort-To-Do-Liste zusammengestellt. Unsere Checkliste zur Ersten Hilfe bei Wasserschaden ist dabei übrigens nicht nur wichtig, damit die Versicherung Ihren Schaden im Anschluss schnell abwickelt. Sie hilft Ihnen auch, Ihren Versicherungsschutz später vollumfänglich auszuschöpfen und geltend zu machen. Denn ignorieren Sie beispielsweise „fahrlässig“ einen Schaden (und dieser vergrößert sich), verstoßen Sie womöglich gegen die gesetzliche Schadensminderungspflicht. Doch natürlich gilt auch hier: In Gefahr müssen Sie sich trotzdem nicht bringen.

Wasserschaden: Unsere Checkliste zur Selbsthilfe

1. Ursache finden und Wasserzufuhr stoppen: 

Das ist erstmal das Wichtigste! Schauen Sie sofort, wo der Schaden entstanden ist und wo die Ursache liegt. Drehen Sie daraufhin schnell die schadhafte Wasserquelle ab. Also zum Beispiel den Wasserhahn oder (noch besser) das Hauptabsperrventil. In einer Mietwohnung finden Sie das meist in Ihrem Bad oder in der Küche unter den Spülen. Bei einem Hausanschluss eher im Keller in der Nähe des Wasserzählers.
Ach ja: Das Hauptabsperrventil drehen Sie immer im Uhrzeigersinn ab – nicht, dass Sie in Ihrer Aufregung die Wasserzufuhr aus Versehen erhöhen. Besonders bei einem Rohrbruch gilt es, die Hauptwasserleitung schnell zu schließen, damit der Wasserzufluss stoppt.

2. Strom abstellen

Wenn die ausgetretene Wassermenge größer ist, kann zudem womöglich akute Lebensgefahr bestehen. Denn Wasser leitet Strom. Außerdem kann es zu einem Kurzschluss kommen, der Ihre technischen Geräte empfindlich beschädigt oder sogar einen Brand auslöst. Also: Ab zum Sicherungskasten und Hauptsicherung (oder zumindest den FI-Schalter) raus.
Ganz wichtig: Sollten Steckdosen oder elektrische Leitungen unter Wasser stehen, sollten Sie den betroffenen Bereich keinesfalls betreten. Bei größeren Überschwemmungen informieren Sie sicherheitshalber die Feuerwehr.

3. Wasser abschöpfen und Raum trocknen

Ist die akute Gefahr gebannt, geht es um schnelle Schadensbegrenzung. Entfernen Sie stehendes Wasser und versuchen Sie, den Raum zu trocknen – etwa mit Putzeimern und saugstarken Handtüchern oder Decken. Ansonsten droht das Wasser, durch den Boden zum Nachbar zu gelangen. Ist die Wassermenge (wie etwa nach einem akuten Rohrbruch) größer, hilft Ihnen auch ein Nasssauger. Oder sogar die Feuerwehr. Denn die kann große Wassermengen natürlich besonders schnell abpumpen.

4. Hausrat und technisches Equipment sichern

Steht kein Wasser mehr in der Wohnung, entfernen Sie betroffenen Hausrat in trockene Bereiche. Holzmöbel können Sie anschließend etwa mit einem haushaltsüblichen Fön trocknen – oder mit einem Heizlüfter. Gerätschaften, die zu schwer oder fest verkabelt sind und deshalb nicht aus dem nassen Bereich entfernt werden können, sollten Sie zumindest höherstellen, etwa auf Holzklötze. Das sichert nicht nur die Elektrik vor weiteren Schäden, sondern sorgt auch dafür, dass die Gegenstände von unten zu trocknen beginnen.

Wasserschäden präventiv in der (Miet-)Wohnung verhindern - dank intelligenter Wassersicherheitssysteme?

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5. Nachbarn, Versicherung und Vermieter informieren

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus und es könnten Nachbarn betroffen sein, informieren Sie diese unbedingt zeitnah – und nicht erst, nachdem Sie in Ihrer Wohnung alles wieder auf Vordermann gebracht haben. 
Nehmen Sie außerdem möglichst schnell Kontakt zu Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter auf und informieren Sie Ihre Hausrat- und Ihre private Haftpflichtversicherung über den Schaden. Der Grund: Treten bei Ihren Nachbarn durch den Wasserschaden Probleme auf, greift dafür Ihre private Haftpflichtversicherung. Bei Ihnen dagegen zahlt die Hausratversicherung. Aber dazu unten mehr!

6. Schaden und Schadenshergang dokumentieren

Das ist besonders für die spätere Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung wichtig. Betroffenen Hausrat, durchnässte Räume oder Wände – all das sollten Sie umfassend dokumentieren. Fotos mit dem Smartphone reichen für Ihre Versicherung dabei für gewöhnlich völlig aus. Notieren Sie sich zudem, was Sie gegen den Wasserschaden unternommen haben. Stichwort: Schadensminderungspflicht!

7. Spätfolgen wie Schimmelbildung vermeiden

Sind Möbel, Wände oder Böden nicht nur ein wenig nass geworden, sondern vom Wasser sprichwörtlich durchdrungen, sollten Sie am besten einen Experten hinzuziehen. Leben Sie in einer Mitwohnung, sprechen Sie außerdem mit Ihrem Vermieter darüber. Denn gerade bei einem größeren Wasserschaden droht die Gefahr von Schimmelbildung in der Wohnung. 
Ein Experte für Trocknung kann das Verhindern und weitere Maßnahmen gegen potenzielle Folgeschäden einleiten.

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?

Im Falle eines Wasserschadens in Ihrer Wohnung gibt es drei Versicherungen, die den Schadensfall regulieren (können) – je nach Ursache, Umfang und Schuldfrage. Welche Versicherung wofür zuständig ist, verraten wir Ihnen jetzt.

Welche Wasserschäden bezahlt die Hausratversicherung?

Bei Wasserschäden in einer Mietwohnung ist die Hausratversicherung einer Ihrer wichtigsten Ansprechpartner. Denn sie ist zuständig für Schäden an Ihrem Hausrat und anderen beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung – also Möbel, Teppiche, Bekleidung, elektrische Gerätschaften und Wertsachen.

Ist bei Ihnen beispielsweise durch ein geplatztes Leitungsrohr, eine falsch angeschlossene Spül- oder Waschmaschine, ein defektes Wasserbett oder ein ausgelaufenes Aquarium ein Wasserschaden entstanden, greift die Hausratversicherung und bezahlt den Schaden. Und das in der Regel ziemlich flott: Rechnen Sie mit ungefähr drei Wochen, bis der finanzielle Schaden reguliert ist

Was bezahlt die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden?

Auch die Wohngebäudeversicherung gleicht Schäden durch ausgetretenes Wasser aus. Das gilt besonders bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch, der sich schnell auch auf Wände und Böden auswirken kann. Leben Sie in einer Mietwohnung, hat sich Ihr Vermieter um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern – meist im Verbund mit einer so genannten Elementarversicherung. Letztere greift bei Wasserschäden, die nicht innerhalb der Wohnung entstanden sind, sondern außerhalb. Gemeint sind hierbei Gefahren wie beispielsweise Hochwasser, Sturmflut oder Starkregen.

Nochmal zusammengefasst: Während Wasserschäden an Ihrem eigenen Mobiliar in der Regel über Ihre Hausratversicherung abgesichert sind, greift die Wohngebäudeversicherung an anderer Stelle. Denn ein Schaden an Teilen des Gebäudes – oder mit der Wohnung verbundene Anlagen wie im Heizungs- oder Sanitärbereich – fallen natürlich nicht unter den Begriff „Hausrat“. Als Eigentümer einer Wohnung (oder eines Hauses) ist eine ausreichende Deckung durch die Wohngebäudeversicherung daher sehr wichtig, da sie vor existenziellen Schäden am Wohneigentum schützt.

Und wozu brauche ich die private Haftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden?

Ist der Wasserschaden in Ihrer Wohnung bis zu einem Nachbarn durchgedrungen und hat auch dort in der Wohnung Schäden verursacht, hilft Ihnen Ihre private Haftpflichtversicherung weiter. Die zahlt nämlich die Schäden in der Wohnung Ihres Nachbarn, die Sie zu vertreten haben. Umgekehrt reguliert dafür die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn auch Ihren Schaden, sollte sich das Ganze genau andersherum zugetragen haben.

Übrigens: Hat Ihr Nachbar im Übrigen einen Wasserschaden zu Ihrem Nachteil verursacht und keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen (so etwas Nachlässiges soll es wirklich geben), sind Sie oft trotzdem abgesichert. Vorausgesetzt, Ihre Haftpflichtversicherung bietet eine so genannte Ausfalldeckung für Schäden, die Ihnen andere zufügen, aber nicht bezahlen können. Das wäre übrigens auch dann der Fall, wenn Ihr Nachbar lediglich unterversichert ist und den entstandenen Schaden deshalb nicht (komplett) aus eigener Tasche zahlen kann.

Gut zu wissen:

Kurz und knapp: Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung übernehmen die Kosten für Wasserschäden, die in Ihrer Wohnung durch das Austreten von Wasser entstanden sind. Dagegen greift Ihr private Haftpflichtversicherung dann, wenn Ihr Wasserschaden auch Ihre Nachbarn betroffen hat.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Nicht schön, aber auch kein Grund zur Panik

Wenden Sie sich bei einem Wasserschaden rasch an den Vermieter – am besten innerhalb der ersten 24 Stunden. Besonders bei einem schwereren Fall. Unabhängig von der Schuldfrage ist dieser nämlich dazu verpflichtet, die entstandenen Wasserschäden an der Wohnung zeitnah zu beheben.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach und lässt dazu Fristen verstreichen, können Sie eine Mietminderung geltend machen. Der Tag der Mietminderung gilt dann mit Eintreten des Wasserschadens und endet erst, wenn der Schadensfall behoben ist. Haben Sie aufwendige Aufräumarbeiten selbst durchführen müssen, können Sie Ihrem Vermieter im Übrigen auch das in Rechnung stellen.

Besonders dann, wenn Sie keine Schuld am Wasserschaden trifft, müssen Sie auch in einer Mietwohnung keine Angst vor einer teuren Rechnung durch Ihren Vermieter haben. Das beste Beispiel ist hierfür ein Rohrbruch oder eine defekte sanitäre Einrichtung. Denn daran sind Sie als Mieter für gewöhnlich nicht schuld und die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernimmt die entstandenen Kosten.