Um die Bürger zu ermutigen, privat für das Alter vorzusorgen, bietet der Staat die Sparzulage als Anreiz an. Dieses staatliche Förderinstrument kommt insbesondere Niedrigverdienern und Familien zugute. Viele Versicherer bieten Produkte an, die von der Sparzulage profitieren. Speziell bei den Vermögenswirksamen Leistungen variieren die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Sparzulage je nach Anlageart. Beim zu versteuernden Jahres-Einkommen sind die Grenzen 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete bei Wertpapiersparverträgen. Bei Bausparverträgen sind es 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Investiert man in Aktienfonds, kann man jährlich maximal 400 Euro durch eine Sparzulage von 20 Prozent fördern lassen. Bei Bausparverträgen liegt die maximale jährliche Förderung bei 470 Euro, wobei die Sparzulage neun Prozent beträgt. (Stand: Dezember 2018)