Für viele, die bereits seit längerem einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag besitzen, sind die Steuern in der Ansparphase von Bedeutung. Hat man die Police vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, dann können Beiträge, ähnlich wie Beiträge zu Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherungen, als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben der Einkommensteuer aufgeführt werden. Bis zu einem gewissen Höchstbetrag sind diese steuerlich absetzbar. Wurde der Vertrag jedoch nach diesem Datum abgeschlossen, fallen Steuern in der Ansparphase an und Beiträge für Renten- und Lebensversicherungen müssen aus dem Nettoeinkommen entrichtet werden. Eine steuerliche Absetzbarkeit dieser Beiträge als Sonderausgaben ist dann nicht möglich. Dennoch gibt es Ausnahmen: Bei staatlich geförderten Riester- und Basisrenten können die Beiträge weiterhin über den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.