Die Steuern in der Auszahlungsphase hängen stark vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Art der Auszahlung (Einmalbetrag oder Rente) ab. Bei Einmalzahlungen von Kapital aus Lebensversicherungen gilt: Wenn Sie den Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben und er mindestens zwölf Jahre Laufzeit sowie einen Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent aufweist, sind Sie von den Steuern in der Auszahlungsphase befreit. Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden und bei denen Sie mindestens zwölf Jahre eingehalten haben und über 60 Jahre alt sind (bei Verträgen ab 2012: 62 Jahre), unterliegen besonderen Regeln: Die Hälfte des Ertrags ist steuerpflichtig und muss mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden. Der Begriff "Erträge" definiert die Differenz zwischen der Gesamtsumme der Beiträge, die Sie während der Vertragslaufzeit eingezahlt haben, und der am Ende fälligen Versicherungsleistung. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Um von dieser Steuervergünstigung zu profitieren, muss die Todesfalleistung mindestens 50 Prozent der Beitragsleistung betragen. Das gilt für Verträge, die nach dem 31.03.2009 geschlossen wurden.