Wenn Sie eine Lebensversicherung (oder eine andere sogenannte kapitalbildende Versicherung) vorzeitig kündigen, dann verlangt der Versicherer dafür Stornogebühren. Er hatte ja kalkuliert, länger mit dem Geld arbeiten zu können. Diese Stornokosten zieht das Unternehmen direkt vom Wert des Vertrages ab, den der am Zeitpunkt der Kündigung hatte. Diese Verrechnung nennt sich Stornoabzug.