Im Kontext des Jagdschutzes können Situationen auftreten, in denen ein Jäger sich in einer Notwehrposition befindet, beispielsweise wenn er von einem Wilderer konfrontiert wird. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass er im Jagdschutz handeln muss, etwa um ein Tier vor einem Wilderer oder einem freilaufenden Hund zu schützen. Dabei gibt es klare Grenzen dessen, was erlaubt ist. Wenn der Jäger das Überschreiten der Notwehr und von Rechten im Jagdschutz begeht, indem er unverhältnismäßig handelt, besteht dennoch ein Schutz für ihn.