Wenn eine Versicherung positive Geschäftsergebnisse erzielt, ist es nicht nur die Gesellschaft, die davon profitiert. Die Kunden, also die Versicherten, erhalten ebenfalls ihren gerechten Anteil, und das in Form einer Überschussbeteiligung. Diese Überschussbeteiligung in Lebens- und Krankenversicherungen resultiert aus einer durch das Gesetz festgelegten, konservativen Beitragskalkulation. Sie stützt sich auf vorsichtige Annahmen bezüglich Sterbewahrscheinlichkeit und Rechnungszins sowie auf zusätzliche Erträge aus Stornogewinnen und Verwaltungskostengewinnen.

Die Überschussbeteiligung ist ein zentraler Aspekt sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung. Gesetzlich ist festgelegt, dass Kunden an diesen Überschüssen beteiligt werden müssen. In der Praxis führen Lebensversicherungen oft bis zu 98% dieser Überschüsse den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) zu, um die Überschussbeteiligung der Kunden zu finanzieren. Die Krankenversicherung folgt ebenfalls bestimmten Richtlinien, die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt sind, insbesondere wenn es um die Zuführung zur Alterungsrückstellung sowie Direktgutschrift und Beitragsrückerstattung geht.