Die Verkehrsopferhilfe (VOH) tritt in Situationen ein, die eigentlich nicht auftreten sollten. Denn gesetzlich sind alle Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Kraftfahrzeuge zumindest haftpflichtversichert zu haben. Dennoch gibt es Fälle, in denen Geschädigte von einem nicht versicherten Verkehrsteilnehmer Schäden erleiden oder in denen der Verursacher eines Unfalls nicht identifiziert werden kann. Für solche Szenarien wurde die Verkehrsopferhilfe (VOH) ins Leben gerufen. Dieser Verein agiert seit 1963 als Sicherheitsnetz für Verkehrsteilnehmer und übernimmt die Kosten, als hätte der Unfallverursacher die gesetzliche Mindestdeckungssumme als Versicherungsschutz. Bei nicht versicherten oder nicht ermittelbaren Schädigern ist die VOH eine wichtige Anlaufstelle für Geschädigte.