Um Versicherungsbeiträge maßgeschneidert zu kalkulieren und unnötig hohe Kosten für alle Versicherten zu vermeiden, benötigen Versicherer detaillierte Informationen über das individuelle Risiko jedes Vertragspartners. Daher ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers, beim Vertragsabschluss alle relevanten Informationen preiszugeben, die er kennt und die für den Versicherer von Bedeutung sein könnten. Beispielsweise könnten das Vorerkrankungen oder bereits bestehende Schäden an einem Fahrzeug sein. Dank dieser Informationen kann der Versicherer eine objektive Risikoeinschätzung vornehmen. Diese Pflicht zur Information, die von der Antragstellung bis zur Annahme des Antrags besteht, wird als Vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet.