Ein Mann im Sacko mit Helm fährt mit seinem Fahrrad los.
In Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung AG.

Sach-Versicherungen

Fahrrad-/ E-Bike-Versicherung

Egal, ob ein neues E-Bike oder ein gebrauchtes Fahrrad, in Kooperation mit der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG bieten wir Ihnen den passenden Rundumschutz für Ihren Drahtesel.

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Täglich kündbar

Weil Ihr Rad mehr ist als nur ein Fahrrad

Ein Fahrrad oder E-Bike ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern oft auch eine Investition. Damit Sie im Fall eines Diebstahls oder Schadens nicht auf den Kosten sitzen bleiben, bietet eine Fahrradversicherung umfassenden Schutz – egal ob Ihr Rad in der Stadt, im Keller oder auf Touren unterwegs ist. Sorgenfrei fahren war noch nie so einfach.

Was ist eine Fahrradversicherung?

Eine Fahrradversicherung bietet umfassenden finanziellen Schutz und sichert Sie gegen die vielfältigen Risiken ab, die mit Besitz und Nutzung eines Fahrrads einhergehen können.

Ihr größter Vorteil liegt in der Absicherung vor unerwarteten Ereignissen wie Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigungen – Kosten (wie zum Beispiel eine Reparatur), die andernfalls aus eigener Tasche gedeckt werden müssten. Dabei ist das Fahrrad unabhängig von seinem Standort versichert. Gerade für E-Bikes, deren Neuwert im Schnitt zwischen 2.000 und 4.000 EUR liegt, ist dieser Schutz besonders sinnvoll. Die Fahrradversicherung ist damit meist eine gute Wahl für alle, die ihr Zweirad sorglos im Alltag, beim Sport oder in der Freizeit nutzen möchten.

Die Highlights der Fahrradversicherung

  • Alle mit dem Fahrrad oder E-Bike fest verbundenen sowie seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert
  • Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb
  • Das Fahrrad oder E-Bike ist zum Neuwert versichert
  • Versicherungsschutz für gemietete und Ersatz-Fahrräder oder -E-Bikes
  • Gewerbliche Nutzung des Fahrrades oder E-Bikes ist versichert
    Nicht versichert sind Fahrräder für Verkaufs- und Marketingzwecke, Miet-/Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder sowie Fahrräder, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden
  • Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
  • Carbon-Fahrräder sind versicherbar
  • Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrradversicherung

  • Alle mit dem Fahrrad oder E-Bike fest verbundenen sowie seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert
  • Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb
  • Das Fahrrad oder E-Bike ist zum Neuwert versichert
  • Versicherungsschutz für gemietete und Ersatz-Fahrräder oder -E-Bikes
  • Gewerbliche Nutzung des Fahrrades oder E-Bikes ist versichert
    Nicht versichert sind Fahrräder für Verkaufs- und Marketingzwecke, Miet-/Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder sowie Fahrräder, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden
  • Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
  • Carbon-Fahrräder sind versicherbar
  • Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrradversicherung

Wann leistet eine Fahrradversicherung?

Eine Fahrradversicherung funktioniert ähnlich wie eine Kfz-Versicherung für Autos: Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn das Fahrrad gestohlen, beschädigt oder in einen Unfall verwickelt wird.

Zu den typischen Leistungen (bei Diebstahl oder Schäden) von Fahrradversicherungen gehören:

  1. Diebstahlschutz: Ihr Fahrrad ist unabhängig vom Abstellort für den Fall eines Diebstahls versichert – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.
     
  2. Teildiebstahlschutz: Auch der Diebstahl von fest verbautem Zubehör wie Satteln, Laufrädern oder einem Akku ist in der Regel versichert.
     
  3. Schutz bei Schäden durch Vandalismus: Bei einigen Fahrradversicherungen werden auch Schäden durch mutwillige Beschädigungen übernommen.
     
  4. Unfall- und Sturzschäden: Kosten für Reparatur werden abgedeckt, wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt wird.
     
  5. Naturgefahren: Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmungen werden ebenfalls erstattet.

  6. Versicherung von Fahrradgepäck: Gepäcktaschen, Körbe oder andere fest montierte Transporthilfen können mitversichert werden.
     
  7. Elektronik- und Nässeschäden: Schäden an elektronischen Komponenten von E-Bikes wie Akku oder Motor durch Feuchtigkeit oder Überspannung sind abgesichert.
     
  8. Verschleißschutz: Ein solcher Versicherungsschutz übernimmt die Kosten für den Austausch von Verschleiß Teilen wie Bremsen, Ketten oder Reifen.

Je nach Anbieter und Tarif kann das Leistungsspektrum jedoch variieren. Einige Versicherer übernehmen beispielsweise die Kosten für eine Heimfahrt nach einem versicherten Schadensfall oder die Kosten für den Transport zur Werkstatt. Die konkreten Leistungsfälle können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Die Leistungsbausteine im Überblick
  • Leistungsbaustein Diebstahl-Schutz

    Kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz oder in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.


  • Leistungsbaustein Kasko-Schutz

    Der Kasko-Schutz kann in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz oder in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.


  • Leistungsbaustein Schutzbrief

    Der Schutzbrief kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.


  • Weltweiter Diebstahl-Schutz (rund-um-die-Uhr)
    Voraussetzung: Das Fahrrad/E-Bike muss mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  • Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
  • Diebstahl des fest mit dem E-Bike verbundenen Akkus
  • Trickdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
  • Weltweiter Kasko-Schutz (rund-um-die-Uhr)
  • Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz
  • Vandalismus
  • Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Schäden an Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse aller Art sowie Kabelbruch
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie am Akku
    Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von fünf Jahren
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
  • Optional: Akku-Premium-Schutz als Ergänzung zu den Akku-Leistungen des Kasko-Schutzes
  • 24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon
  • Pannenhilfe
  • Abschleppen bei Pannen unterwegs
  • Bergung bis 2.000 EUR
  • Weiter- und Rückfahrt bis 500 EUR
  • Ersatzfahrrad bis zu sieben Tage bis 50 EUR/Tag
  • Übernachtungskosten für max. fünf Nächte bis 50 EUR/Tag
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Fahrrad-Verschrottung
  • Notfall-Bargeld
  • Auslandsschutz in bestimmten Ländern
    Innerhalb der geografischen Grenzen Europas, der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira.
  • Wenn Sie Ihr Fahrrad/E-Bike einer anderen Person überlassen, erhält diese die umfangreichen Hilfeleistungen
Leistungsbaustein Diebstahl-Schutz

Kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz oder in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.

  • Weltweiter Diebstahl-Schutz (rund-um-die-Uhr)
    Voraussetzung: Das Fahrrad/E-Bike muss mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  • Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
  • Diebstahl des fest mit dem E-Bike verbundenen Akkus
  • Trickdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
Leistungsbaustein Kasko-Schutz

Der Kasko-Schutz kann in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz oder in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.

  • Weltweiter Kasko-Schutz (rund-um-die-Uhr)
  • Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz
  • Vandalismus
  • Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Schäden an Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse aller Art sowie Kabelbruch
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie am Akku
    Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von fünf Jahren
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
  • Optional: Akku-Premium-Schutz als Ergänzung zu den Akku-Leistungen des Kasko-Schutzes
Leistungsbaustein Schutzbrief

Der Schutzbrief kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.

  • 24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon
  • Pannenhilfe
  • Abschleppen bei Pannen unterwegs
  • Bergung bis 2.000 EUR
  • Weiter- und Rückfahrt bis 500 EUR
  • Ersatzfahrrad bis zu sieben Tage bis 50 EUR/Tag
  • Übernachtungskosten für max. fünf Nächte bis 50 EUR/Tag
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Fahrrad-Verschrottung
  • Notfall-Bargeld
  • Auslandsschutz in bestimmten Ländern
    Innerhalb der geografischen Grenzen Europas, der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira.
  • Wenn Sie Ihr Fahrrad/E-Bike einer anderen Person überlassen, erhält diese die umfangreichen Hilfeleistungen

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