Bei dem Abschluss von Privatversicherungen, insbesondere in Bereichen wie der Kranken- oder Rechtsschutzversicherung, stoßen Versicherungsnehmer häufig auf das Konzept der Wartezeiten. Diese Wartezeiten legen fest, dass, obwohl Versicherungsnehmer bereits zur Zahlung von Prämien oder Beiträgen verpflichtet sind, der Versicherer noch keine Ansprüche erfüllen muss. Wartezeiten dienen dazu, das subjektive Risiko zu reduzieren – etwa wenn jemand einen Vertrag abschließt, weil er einen bevorstehenden Schadenfall erwartet. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer zumindest eine Mindestleistung erbringt und ermöglicht es den Versicherungen, die Prämien für alle Beteiligten attraktiver zu gestalten. Ein typisches Beispiel hierfür ist die private Krankenversicherung: Sie hat eine allgemeine Wartezeit von gesetzlich vorgegebenen drei Monaten. Darüber hinaus gibt es individuelle Wartezeiten, die je nach gewähltem Tarif und Art der abgedeckten Leistung variieren können.