Bei vielen Privatversicherungen, insbesondere bei der Krankenversicherung und der Rechtsschutzversicherung, stoßen Versicherungsnehmer auf das Konzept der Wartezeiten. Diese Wartezeiten bedeuten, dass, obwohl der Versicherungsnehmer bereits Prämien oder Beiträge entrichtet, der Versicherer noch keine entsprechenden Leistungen erbringen muss. Diese Regelung dient dazu, das subjektive Risiko zu minimieren – beispielsweise das Risiko, dass jemand eine Versicherung abschließt, weil ein Schadenfall bereits absehbar ist. Dank dieser Wartezeiten können Versicherungen ihre Prämien für alle Kunden fairer gestalten. In der privaten Krankenversicherung gibt es beispielsweise eine allgemeine Wartezeit von gesetzlich festgelegten drei Monaten. Darüber hinaus gibt es besondere Wartezeiten, deren Dauer je nach Tarif und Art der versicherten Leistung variiert.