Ein Richterhammer und Bauklötze, die von 2025 auf 2026 umgedreht werden

Ratgeber

Neue Gesetze und Verordnungen 2026

Zum Jahreswechsel 2026 treten zahlreiche neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Wir zeigen, was sich konkret ändert – und worauf Sie achten sollten.

Jahreswechsel mit Neuerungen: Was ändert sich 2026?

Das neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze – sondern auch neue Gesetze, Verordnungen und EU-Vorgaben. Viele betreffen Einkommen und Steuern, Arbeitsmarkt, Familienleistungen, Energiepreise, Klima- und Umweltrecht sowie Bürokratieabbau in Unternehmen. Einiges ist bereits beschlossen, anderes befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist als geplant zu verstehen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen – mit Fokus auf Arbeitnehmende, Familien und Unternehmen.

Kurzüberblick: Die wichtigsten Änderungen 2026

  • Mindestlohn steigt auf 13,90 EUR, Minijob-Grenze auf 603 EUR
  • Kindergeld erhöht sich auf 259 EUR, mehr Kinderkrankentage, höherer Mindestunterhalt
  • Pendlerpauschale steigt auf 0,38 EUR pro Kilometer, Deutschlandticket kostet 63 EUR
  • CO₂-Preis steigt, Energie- und Wohnkosten nehmen zu
  • E-Rechnung wird ab 2027 verpflichtend, 2026 Übergangsjahr
  • Neue EU-Regelungen zu Verpackungen, Green Claims und Gebäudeeffizienz
  • CBAM (EU-CO₂-Grenzausgleichssystem zur Erfassung und Bepreisung von Emissionen bestimmter Importwaren) bringt neue CO₂- und Importpflichten für Unternehmen 
  • Forschungszulage wird ausgeweitet, Stromsteuer für Unternehmen sinkt
  • Wehrdienst-Fragebogen für alle 18-Jährigen
  • Umtauschpflicht für Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026

Arbeit, Lohn und Rente

Das Jahr 2026 bringt für Beschäftigte, Arbeitgeber und Auszubildende zahlreiche wichtige Änderungen mit sich. Neben höheren Mindestlöhnen und angepassten Minijob-Grenzen rücken vor allem neue Transparenzpflichten bei Gehältern in den Fokus. Zusätzlich plant die Politik Entlastungen für ältere Erwerbstätige und Anreize für mehr Arbeitszeit bei Teilzeitkräften. Auch die Sozialversicherungsbeiträge verändern sich, insbesondere für Besserverdienende.

1. Mindestlohn, Minijob-Grenze und Ausbildung

Ab dem 1. Januar 2026 steigen sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch die Minijob-Grenzen. Auch Auszubildende profitieren von höheren gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen.
Wichtigste Fakten:

  • Mindestlohn: 13,90 EUR pro Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 EUR pro Monat
  • Mindestausbildungsvergütung ab 1. Lehrjahr: mindestens 724 EUR brutto (kontinuierlich steigend pro Lehrjahr)
  • Mehr Netto für Geringverdienende, Anpassungsbedarf bei Arbeitgebern

2. Mehr Transparenz bei Gehältern (Entgelttransparenz)

Ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen in der EU neue Regeln erfüllen, die mehr Offenheit beim Thema Gehalt schaffen sollen. Der Hintergrund: Menschen sollen für die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen  . Die EU möchte damit verdeckte Ungerechtigkeiten in Unternehmen aufdecken und verhindern. Damit das funktioniert, bringt die Entgelttransparenzrichtlinie mehrere wichtige Änderungen mit sich.
Wichtigste Fakten:

  • Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden Pflicht: Bewerbende sehen sofort, welche Vergütung möglich ist.
  • Beschäftigte haben ein Auskunftsrecht: Man kann nachfragen, wie die eigene Bezahlung im Vergleich zu ähnlichen Stellen aussieht.
  • Beweislast liegt stärker beim Arbeitgeber: Unternehmen müssen nachweisen, dass keine ungerechtfertigte Lohndiskriminierung vorliegt.
  • Umsetzung bis 7. Juni 2026: Ab dann müssen alle Unternehmen die neuen Regeln einhalten.

3. Aktivrente und Teilzeit-Aufstockungsprämie (geplant)

Um ältere Beschäftigte länger im Arbeitsmarkt zu halten und mehr Menschen zu einer Teilzeit oder Vollzeit zu motivieren, plant die Bundesregierung zwei neue Förderinstrumente.
Wichtigste Fakten:

  • Aktivrente: bis 2.000 EUR steuerfrei monatlich hinzuverdienen (geplant)
  • Teilzeit-Aufstockungsprämie: bis 4.500 EUR steuerfrei (geplant) 

4. Sozialabgaben und Beitragsbemessungsgrenzen

Auch die Sozialversicherungssysteme werden angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, wodurch vor allem höhere Einkommen stärker belastet werden.
Wichtigste Fakten:

  • GKV-Bemessungsgrenze: 69.750 EUR pro Jahr (zuvor 66.150 EUR)
  • Rentenversicherung: 101.400 EUR pro Jahr (zuvor 96.600 EUR)  
  • GKV-Zusatzbeitrag: 2,9 Prozent (zuvor rund 2,5 Prozent)
  • Höhere maximale Abgaben für Gutverdienende

Steuern und Abgaben

2026 bringt steuerliche Entlastungen, insbesondere durch höhere Freibeträge. Familien profitieren von angehobenen Kinderfreibeträgen, und ehrenamtlich Tätige erhalten ebenfalls bessere steuerliche Bedingungen. Gleichzeitig steigen Energiekosten durch höhere CO₂-Bepreisung, während Unternehmen mit Stromsteuerentlastungen rechnen können.

1. Einkommensteuer: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Spitzensteuersatz

Der Staat passt Freibeträge und Tarife an, um die Belastungen durch Inflation und kalte Progression auszugleichen.
Wichtigste Fakten:

  • Grundfreibetrag: 12.348 EUR (zuvor 11.784 EUR)
  • Kinderfreibetrag: 9.756 EUR (zuvor 9.600)
  • Spitzensteuersatz ab 69.879 EUR (  zuvor bei etwa 66.761 EUR)

2. Ehrenamt und Übungsleiterpauschale

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es steuerfreie Pauschalen. Sie sind dafür gedacht, kleinere Aufwandsentschädigungen abzudecken, die im Ehrenamt entstehen, zum Beispiel für Zeitaufwand, Fahrten, Materialien oder Vorbereitung. Gleichzeitig legen sie fest, wie viel eine Person pro Jahr aus einem Ehrenamt erhalten darf, ohne dafür Steuern zu zahlen. Ziel ist es, freiwilliges Engagement finanziell zu entlasten und attraktiver zu machen.
Wichtigste Fakten:

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 EUR steuerfrei (zum Beispiel Trainer, Ausbilder, Betreuer, Erzieher)
  • Ehrenamtspauschale: 960 EUR steuerfrei (zum Beispiel Vereinsvorstand, Kassierer, Platzwart)

3. CO₂-Preis und Energiesteuern

Fossile Energien werden durch die CO₂-Bepreisung teurer, gleichzeitig werden Unternehmen steuerlich entlastet, um Wettbewerbsfähigkeit und Transformation zu unterstützen.
Wichtigste Fakten:

  • CO₂-Preis: 55 bis 65 EUR pro Tonne
  • Stromsteuer: 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft
  • Wegfall Gasspeicherumlage
  • Diskutiert: Industriestrompreis 5 Cent pro Kilowattstunde (noch nicht beschlossen)

4. Umsatzsteuer in der Gastronomie

Ab 2026 soll die Gastronomie steuerlich entlastet werden – allerdings nur teilweise. Während für Speisen eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes geplant ist, bleiben Getränke von dieser Regelung ausgenommen. Ziel ist es, gastronomische Betriebe zu unterstützen, gleichzeitig jedoch die bestehende Systematik der Umsatzsteuer auf Getränke beizubehalten.
Wichtigste Fakten:

  • Umsatzsteuer Speisen: 7 Prozent dauerhaft (geplant ab 1.1.2026)
  • Umsatzsteuer Getränke: weiterhin 19 Prozent
  • Rechtsgrundlage: Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Familie, Kinder und Unterhalt

Familien dürfen 2026 mit höheren staatlichen Leistungen rechnen. Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderkrankentage steigen. Gleichzeitig erhöht sich der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder in allen Altersgruppen.

1. Kindergeld und Kinderkrankentage

Durch höhere Kinderleistungen soll die finanzielle Situation vieler Familien stabilisiert werden.
Wichtigste Fakten:

  • Kindergeld: 259 EUR monatlich pro Kind
  • Kinderkrankentage: 15 pro Elternteil, 30 für Alleinerziehende
  • Steuerlicher Kinderfreibetrag für Besserverdienende: 6.828 EUR

2. Mindestunterhalt für Kinder

Unterhaltsverpflichtete müssen sich auf höhere Zahlungen einstellen, da die Düsseldorfer Tabelle 2026 angepasst wird.
Wichtigste Fakten:

  • 0 bis 5 Jahre: 486 EUR pro Monat
  • 6 bis 11 Jahre: 558 EUR pro Monat
  • 12 bis 17 Jahre: 653 EUR pro Monat

Staat, Wehrdienst und Bürgerpflichten

Ab 2026 stellt die Bundesregierung den Wehrdienst neu auf. Alle jungen Menschen, die 18 werden, sollen systematisch erfasst werden. Dafür wird ein neuer digitaler Fragebogen eingeführt, mit dem Motivation und Eignung für den Dienst bei der Bundeswehr abgefragt werden. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Wichtigste Fakten:

  • Start ab 1. Januar 2026: Der Fragebogen geht an alle Personen, die 2026 ihren 18. Geburtstag feiern (Geburtsjahrgang 2008).
  • Wer muss antworten: Männer sind zur Beantwortung verpflichtet, Frauen können freiwillig teilnehmen.
  • Digitaler Fragebogen: Die Abfrage erfolgt in der Regel online; es wird unter anderem nach Bereitschaft, gesundheitlicher Eignung und bevorzugten Einsatzbereichen gefragt.
  • Mögliche Musterung: Auf Basis der Antworten können Einladungen zur Musterung folgen – der eigentliche Wehrdienst bleibt jedoch weiterhin freiwillig.

Mobilität, Pendeln und Verkehr

Das Jahr 2026 bringt neue Regeln für den öffentlichen Verkehr und den Gütertransport. Während das Deutschlandticket teurer und die Lkw-Maut stärker an Klimazielen ausgerichtet wird, profitieren Pendlerinnen und Pendler von höheren Pauschalen. Gleichzeitig bringt die Kfz-Steuer neue Anreize für klimafreundliche Fahrzeuge, insbesondere durch verlängerte Steuerbefreiungen für Elektroautos.

1. Deutschlandticket und Pendlerpauschale

Mobilität wird teurer, aber gleichzeitig steuerlich besser gefördert.
Wichtigste Fakten:

  • Deutschlandticket: 63 EUR pro Monat
  • Pendlerpauschale: 0,38 EUR pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, die Arbeitnehmende für jeden zurückgelegten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich geltend machen können.

2. Lkw-Maut und alternative Antriebe

Der Verkehr wird stärker an Klimazielen ausgerichtet.
Wichtigste Fakten:

  • E-Lkw mautbefreit bis 30.06.2031
  • Wasserstoff-Lkw ab 2026 mautpflichtig (ermäßigt)
  • Mautbuchung künftig auch per App: ermöglicht die einfache Registrierung und Bezahlung der Maut per Smartphone.

3. Kfz-Steuer und Elektromobilität

Die Kfz-Steuer setzt weiterhin auf Anreize für emissionsarme Antriebe. Elektrofahrzeuge bleiben über mehrere Jahre hinweg steuerlich begünstigt. Die Bundesregierung plant, diese Vorteile zu verlängern, um die Verbreitung klimafreundlicher Mobilität weiter zu unterstützen.
Wichtigste Fakten:

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, gilt eine Befreiung für maximal zehn Jahre, längstens bis 31. Dezember 2030.
  • Geplante Verlängerung: Die Bundesregierung plant, die Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge, um weitere fünf Jahre zu verlängern.
  • Weitere Informationen: Details zur Förderung finden sich im Ratgeber Förderung der Elektromobilität.

4. Umtauschpflicht Führerschein

Der EU-weite Führerschein-Umtausch läuft weiter. 2026 ist der nächste Jahrgang an der Reihe: Alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und müssen gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Wer die Frist verpasst, riskiert Probleme bei Kontrollen.
Wichtigste Fakten:

  • Stichtag: 19. Januar 2026: Bis zu diesem Datum müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
  • Betroffene Dokumente: Es geht um Kartenführerscheine im Scheckkartenformat mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001.
  • Zuständige Stelle: Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz.
  • Benötigte Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.

Energie, Gebäude und Umwelt

2026 ist ein Schlüsseljahr für Klima- und Umweltpolitik. Zahlreiche EU-Vorgaben treten in Kraft und betreffen Photovoltaik, Energieeffizienz von Gebäuden, Recyclingvorgaben und den Umgang mit gefährlichen Chemikalien.

1. Photovoltaik und Einspeisevergütung

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) wird das europäische Verpackungsrecht umfassend überarbeitet. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, das Recycling zu verbessern und problematische Stoffe zu verbieten.
Wichtigste Punkte:

  • Start: 12.08.2026
  • Neue Recycling- und Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen künftig besser recycelbar sein und eindeutige Hinweise tragen, wie sie zu entsorgen sind.
  • Stoffverbote für bestimmte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen): PFAS sind langlebige Chemikalien, die in einigen Verpackungen vorkommen und als umwelt- und gesundheitskritisch gelten; viele davon werden künftig verboten.
  • Übergangsfristen teils bis 2030: Für einige Anforderungen bekommen Unternehmen mehrere Jahre Zeit, um ihre Verpackungen anzupassen.

2. EU-Verpackungsverordnung und PFAS-Verbote

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) wird das europäische Verpackungsrecht umfassend überarbeitet. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, das Recycling zu verbessern und problematische Stoffe zu verbieten.
Wichtigste Punkte:

  • Start: 12.08.2026
  • Neue Recycling- und Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen künftig besser recycelbar sein und eindeutige Hinweise tragen, wie sie zu entsorgen sind.
  • Stoffverbote für bestimmte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen): PFAS sind langlebige Chemikalien, die in einigen Verpackungen vorkommen und als umwelt- und gesundheitskritisch gelten; viele davon werden künftig verboten.
  • Übergangsfristen teils bis 2030: Für einige Anforderungen bekommen Unternehmen mehrere Jahre Zeit, um ihre Verpackungen anzupassen.

3. Strengere Regeln gegen Greenwashing

Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass ihre Umweltversprechen tatsächlich stimmen. Ziel ist es, irreführende Werbung zu verhindern und Verbraucher besser zu schützen.
Wichtigste Punkte:

  • Umsetzung bis 27. März 2026: Bis zu diesem Datum müssen die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen werden.
  • Anwendung ab 27. September 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Regeln für Unternehmen verbindlich.
  • Nachweisbare Umweltversprechen verpflichtend: Umweltbezogene Aussagen, wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „plastikfrei“, dürfen nur genutzt werden, wenn sie mit belastbaren Belegen nachweisbar sind.

Unternehmen, Digitalisierung und Handel

Für Unternehmen wird 2026 vor allem die Digitalisierung zum zentralen Thema. Mit neuen Regeln für E-Rechnungen, veränderten Compliance-Pflichten und verstärkter Forschungsförderung müssen Betriebe interne Strukturen anpassen.

1. Forschungszulage und Steuerförderung

Die Bundesregierung will den Forschungsstandort Deutschland mit besseren steuerlichen Anreizen stärken.
Wichtigste Fakten:

  • Bemessungsgrundlage: 12 Millionen EUR
  • Förderung: bis 4,2 Millionen EUR
  • Gemeinkostenpauschale: 20 Prozent

2. E-Rechnungen und digitale Buchführung

E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen, die in einem standardisierten digitalen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet werden. Sie lassen sich automatisch auslesen und verbuchen, was Prozesse schneller und fehlerärmer macht. Ab 2026 werden solche digitalen Abläufe zunehmend verpflichtend.
Wichtigste Punkte:

  • B2B-E-Rechnungen ab 2027 verpflichtend, Vorbereitung 2026: Unternehmen müssen Rechnungen im Geschäftsverkehr künftig elektronisch im vorgeschriebenen Format ausstellen und empfangen; 2026 dient der technischen Umstellung.
  • E-Akte im Gerichtsbereich ab 1. Januar 2026: Gerichte arbeiten ab diesem Datum verpflichtend mit elektronischen Akten, um Verfahren effizienter und digital nachvollziehbar zu machen.
  • Weitere E-Rechnungspflichten in EU-Ländern (zum Beispiel Belgien oder Polen): Auch andere Mitgliedstaaten führen verpflichtende E-Rechnungen ein, was für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zusätzliche Anpassungen bedeutet.

3. Online-Handel: Pflicht-Widerrufsbutton

Digitale Verbraucherrechte werden weiter gestärkt, damit Kunden Online-Käufe einfacher widerrufen können.
Wichtigste Punkte:

  • Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 verpflichtend: Online-Shops müssen einen gut sichtbaren Button anbieten, über den Käufe direkt widerrufen werden können.
  • Ergänzt klassische Widerrufswege: Der Button kommt zusätzlich zu bestehenden Möglichkeiten wie E-Mail oder Formular und erleichtert den Widerruf besonders auf mobilen Geräten.

4. CO₂-Grenzausgleich (CBAM) und internationaler Handel

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) soll sicherstellen, dass importierte Produkte ähnliche CO₂-Kosten tragen wie Waren, die in der EU produziert werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards verlagern.
Wichtigste Fakten:

  • Gilt ab 1. Januar 2026
  • Import nur über CBAM-Anmelder
  • CBAM-Erklärung bis 31. Oktober jährlich
  • Neue Melde- und Steuerpflichten international

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