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Ratgeber

Organspendeausweis: Infos zur Organspende in Deutschland

In Deutschland gilt: Ohne Zustimmung keine Organspende. Was der Organspendeausweis regelt – und warum eine Entscheidung für oder gegen die Spende wichtig ist.

Warum ein Organspendeausweis wichtig ist

Ob beim Hausarzt, in Medien oder im Freundeskreis – das Thema Organspende sorgt regelmäßig für Diskussionen. Und das zu Recht: Über 8.000 schwerkranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch nur 953 Menschen spendeten 2024 tatsächlich Organe. Der Hauptgrund: Deutschland arbeitet mit dem Entscheidungsmodell, nicht der Widerspruchslösung. Das heißt: Ohne aktive Zustimmung durch einen Organspendeausweis oder eine mündliche Erklärung bei Angehörigen kann keine Organspende erfolgen.

Ein Ausweis schafft Klarheit – für Sie und Ihre Familie.

Was regelt der Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis dokumentiert Ihren Willen zur Organspende im Falle eines Hirntods – und zwar präzise und bindend. Ärzte können so schnell und rechtssicher handeln.

Was kann ich ankreuzen?

  • Zustimmung zu Organspende allgemein
  • Ausschluss bestimmter Organe (z. B. Niere, Leber)
  • Ablehnung jeglicher Spende
  • Vollmacht für eine Vertrauensperson

Der Ausweis ist freiwillig, jederzeit änderbar und muss nicht registriert werden.

Wie funktioniert Organspende in Deutschland?

Die rechtliche Grundlage bildet das Transplantationsgesetz (TPG). Es regelt, dass:

  • eine Organspende nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig ist,
  • die Zustimmung schriftlich (Ausweis) oder mündlich (gegenüber Angehörigen) erfolgen kann
  • bei fehlender Erklärung die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden

Ziel des Entscheidungsmodells ist es, die Selbstbestimmung zu stärken: Jede Person soll bewusst „Ja“ oder „Nein“ sagen können.

Wer kann Organe spenden?

Viele Menschen unterschätzen, wie groß die Zahl der potenziellen Spender ist. Weder ein hohes Alter noch chronische Krankheiten schließen eine Spende automatisch aus.

Voraussetzungen für eine Organspende

Medizinische Voraussetzungen:

  • Der Hirntod muss zweifelsfrei festgestellt sein (durch zwei unabhängige, speziell qualifizierte Ärzte)
  • Die Organe müssen funktionsfähig sein

Rechtliche Voraussetzungen:

  • Zustimmung zur Spende muss vorliegen (schriftlich oder mündlich)
  • Bei Minderjährigen gelten besondere Regelungen

Altersgrenzen für die Entscheidung

Bei der Organspende gilt in Deutschland: Nicht nur die Zustimmung selbst ist wichtig, sondern auch das Alter der Person, die diese Entscheidung trifft. Das Transplantationsgesetz regelt genau, ab wann jemand eigenständig einer Organspende zustimmen oder widersprechen darf.

  • Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche eine aktive Zustimmung zur Organspende geben – zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises.
  • Ab 14 Jahren ist es möglich, eine Ablehnung der Organspende zu erklären – schriftlich oder mündlich.
  • Unter 14 Jahren liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern.
Eine Frau im Krankenbett und ihre kleine Tochter geben sich einen Nasenkuss

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Medizinische Eignung: Wer kommt infrage?

Viele Menschen unterschätzen, wie groß die Zahl der potenziellen Spender ist. Weder ein hohes Alter noch viele chronische Krankheiten schließen eine Spende automatisch aus.

Denn ob Organe oder Gewebe transplantiert werden können, entscheidet das medizinische Fachpersonal erst zum Zeitpunkt des Todes, anhand des Gesundheitszustands und der Funktionsfähigkeit der jeweiligen Organe.

Grundsätzlich gilt:

  • Auch ältere Menschen können geeignete Organe oder Gewebe spenden.
  • Viele Vorerkrankungen (zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes) sind kein automatischer Ausschlussgrund.
  • Entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Organe – nicht die Krankengeschichte.

Wer ist nicht spendenfähig?

Es gibt medizinische Gründe, die eine Organspende ausschließen:

  • Aktive, bösartige Tumorerkrankungen (zum Beispiel Lungen- oder Bauchspeicheldrüsenkrebs)
  • Schwere, unbehandelte Infektionen (zum Beispiel Sepsis)
  • Bestimmte übertragbare Krankheiten wie unbehandelte HIV-Infektion, aktive Hepatitis B oder C
  • Prionen-Erkrankungen wie Creutzfeldt-Jakob: Die seltenen, aber schwerwiegenden Erkrankungen des Gehirns werden durch fehlgefaltete Eiweiße (Prionen) ausgelöst und können über transplantiertes Gewebe übertragen werden
  • Unklare Todesursache oder fehlende medizinische Unterlagen

Wichtig: Für die Gewebespende gelten teils andere medizinische Voraussetzungen – in einigen Fällen ist eine Spende möglich, auch wenn keine Organe entnommen werden können.

So bekommen Sie einen Organspendeausweis

Einen Organspendeausweis zu erhalten, ist ganz einfach – er dokumentiert nur die Entscheidung zur Organspende. Der Organspendeausweis ist kostenlos erhältlich und muss nicht registriert werden. Allerdings ist er nur mit Ihrer Unterschrift rechtsgültig. Sie können ihn online ausfüllen und ausdrucken oder als Plastikkarte bestellen. Am besten bewahren Sie den Ausweis im Geldbeutel auf – also dort, wo man ihn im Notfall schnell findet.

Hier können Sie ihn erhalten:

  • Online: als Download oder per Postbestellung auf www.organspende-info.de
  • In Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern
  • Über Ihre Krankenkasse: häufig zusammen mit Informationsmaterial
  • Seit 2024 auch digital: über die elektronische Patientenakte (ePA)

Tipp: Bewahren Sie den Ausweis im Geldbeutel auf – dort, wo man ihn im Notfall schnell findet.

Was darf ich spenden?

Organspende zu Lebzeiten – was ist erlaubt?

Illustration eines menschlichen Körpers mit Beschriftung von Organen, die für eine Organspende infrage kommen. Rechts daneben Aufzählung möglicher Gewebe.

Neben der postmortalen Spende ist unter bestimmten Bedingungen auch eine Lebendspende erlaubt – allerdings nur bei einzelnen Organen und nur zwischen nahestehenden Personen.

Erlaubt sind:

  • eine Niere,
  • ein Teil der Leber.

Lebendspenden erfolgen ausschließlich freiwillig und setzen eine umfangreiche medizinische sowie psychologische Aufklärung voraus. Sie sind rechtlich genau geregelt und nur zwischen Personen zulässig, die in einer engen persönlichen Beziehung zueinanderstehen – etwa Ehepartnern, Verwandten oder engen Freunden.

Teil Ihrer Vorsorge – und eine Entlastung für Angehörige

Ein Organspendeausweis ist schnell ausgefüllt, kostenfrei und gibt Ihnen Selbstbestimmung – egal, wie Ihre Entscheidung ausfällt. Er hilft Angehörigen in emotional belastenden Situationen und sorgt dafür, dass Ihr Wille respektiert wird.

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