Ausgezeichnet abgesichert

Auszeichnung Franke und Bornberg Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT Komfort
Auszeichnung Franke und Bornberg Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT Komfort plus

Ausgezeichnet abgesichert

Neben dem Tarif Prestige gab es auch für die Tarifvarianten Komfort und Komfort plus die Auszeichnung FFF durch die Rating-Agentur Franke & Bornberg. Und das schon seit 10 Jahren in Folge!

Die Tarife
  • Smart

    Einsteiger-Schutz


  • Komfort

    Gut Versichert


  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Smart

Einsteiger-Schutz

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort

Gut Versichert

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Jetzt berechnen!
  • 30 Tage Widerrufsrecht
  • SSL-verschlüsselt
Die Tarife
  • Komfort plus

    Sehr gut versichert


  • Prestige

    Top-Schutz


    Unsere Empfehlung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort plus

Sehr gut versichert

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
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Top-Schutz

Unsere Empfehlung
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  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
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Ihre Vorteile mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf einen Blick

  • Schon ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Sie die volle Rente ohne jede Wartezeit
  • Leistung auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über 6 Monate (je nach Tarif)
  • Anspruch auf volle Rente auch im Pflegefall oder bei Demenz während der Vertragslaufzeit
  • Lebenslange Pflegeleistung im Anschluss an die Vertragslaufzeit zusätzlich wählbar
  • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte (umfassende DU-Klausel je nach Tarif)

Schon gewusst?

Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.

Angebot Berufsunfähigkeits­versicherung

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FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Absicherung auswählen.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland* kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit irgendwann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Die finanziellen Folgen: Lohn oder Gehalt fallen irgendwann weg, die Kosten aber bleiben. Und die staatliche Absicherung ist selbst im besten Fall zu wenig. Zusätzliche finanzielle Vorsorge ist also wichtig.

* Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2014 / Laut Statistik muss jeder vierte (!) Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben oder ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Für wann und für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Viele denken, Berufsunfähigkeit würde nur ältere Menschen treffen, die schon lange z. B. einer schweren, körperlichen Arbeit nachgehen. Doch das stimmt leider nicht. Immer häufiger können auch Jüngere ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr ausüben. Die BU-Absicherung der Bayerischen für Schüler, Studenten und Azubis bietet besonders günstige Beiträge.

Reicht die gesetzliche Versorgung nicht aus?

Reicht die gesetzliche Versorgung nicht aus?

Leider nein. Über 400.00 Menschen jährlich beantragen eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. In den letzten Jahren wurde das soziale Netz jedoch immer löchriger. Wer nach 1961 geboren wurde, hat kaum noch Anspruch auf eine Rente im Fall der Berufsunfähigkeit.

Durchschnittlich werden monatlich ca. 700 EUR Rente bei voller und ca. 400 EUR bei teilweiser Erwerbsminderung ausgezahlt. Mit einer derart niedrigen Rente könnte fast niemand seinen Lebensstandard wie gewohnt beibehalten. Eine zusätzliche Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher wichtiger denn je.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich länger, aber nicht dauerhaft erkrankt bin?

Ja, in den Tarif-Varianten "Komfort plus" und "Prestige" verfügen Sie über eine Absicherung, die auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit leistet. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.

Denn auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend erhält man nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld.

Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Pflegefall?

Ja! Mit der BU-Absicherung der Bayerischen erhalten Sie die vertraglichen Berufsunfähigkeitsleistungen auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz – unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.

Das ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar. Das bedeutet, dass auf einen Pflegebedürftigen trotzdem noch erhebliche Kosten zukommen.

Auf Wunsch können Sie die Pflegeleistung auch lebenslang mit uns vereinbaren. Dann läuft die Pflege-Rente auch nach Ende der Berufsunfähigkeitsleistungen einfach weiter.

Muss ich die Gesundheitsprüfung wiederholen, wenn ein Kind geboren wurde und ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb anpassen möchte?

Nein, wir geben eine Nachversicherungs-Garantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. 
Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss der Berufsausbildung etc.) können Sie somit die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz einfach an Ihre geänderten Lebensumstände anpassen.

Mein Antrag wird gerade bei Ihnen geprüft. Es heißt, die Beiträge können "zinslos gestundet" werden. Was heißt das?

Falls Sie einen Antrag auf eine Renten-Leistung über die BU eingereicht haben, erhalten Sie möglicherweise schon kein Gehalt mehr, sondern nur noch das geringere Krankengeld. Bis zum Abschluss der Antragsprüfung kann das zeitlich allerdings etwas länger dauern. Damit Sie bis zur Leistungszusage der BU-Rente nicht auch noch die weiterhin eigentlich fälligen Beiträge zahlen müssen, können diese in den Tarifen Komfort, Komfort Plus und Prestige "zinslos gestundet" werden.

Haben Sie einen Anspruch auf die BU-Rente, entfällt ab dem festgestellten BU-Beginn die Beitragspflicht und Sie müssen die Beiträge ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr rückwirkend zahlen. Wird der Antrag abgelehnt, weil Sie die BU-Voraussetzungen nicht erfüllen und/oder wieder zurück in den Beruf können, müssen Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen (aber eben ohne Zinsen) und die BU-Versicherung läuft normal weiter.

Ich bin Beamter, was muss ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?

Auch Beamte sind vor Dienstunfähigkeit, wie die Tatsache der Berufsunfähigkeit hier heißt, nicht geschützt. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.

Eine Dienstunfähigkeits-Klausel ist in allen Varianten der BU PROTECT bereits integriert, in den Varianten Komfort, Komfort plus und Prestige sorgt die umfassende Dienstunfähigkeitsklausel für zusätzliche Leistungen.
Die besondere DU-Klausel für Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte kann in der BU PROTECT Komfort bzw. BU PROTECT young Komfort abgeschlossen werden.

Das Besondere: Anders als bei vielen anderen Versicherern wird die Dienstunfähigkeits-Rente schon nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn bezahlt. Sofern der Pensionierte nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt wird, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Gibt es eine Alternative zur Berufsunfähig­keitsversicherung?

Eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Jedoch ist für manche Personengruppen der Abschluss einer BU-Versicherung nur schwer oder gar nicht möglich. Das gilt z.B. für einige Berufsgruppen wie Dachdecker, Schauspieler oder Musiker oder für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Für sie kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine alternative Möglichkeit zur Absicherung sein. Sie leistet eine monatlich vereinbarte Rente, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten verloren gehen. Die Grundfähigkeitsversicherung kann u.a. für körperlich arbeitende Menschen und geistig Kreative eine sinnvolle Absicherung darstellen.

Welche Rolle spielt die Infektionsklausel für Ärzte und andere Berufe?

Ärzte, Pflegepersonal, aber auch andere Berufe können bei einer Infektion durch eine behördliche Anordnung ein Tätigkeitsverbot erteilt bekommen, selbst wenn sie durch die Infektionskrankheit nicht gesundheitlich in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt sind. In den Tarif-Varianten Komfort, Komfort Plus und Prestige ist eine Infektionsklausel enthalten. Diese gilt für alle Berufe. Demnach liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn ein vollständiges oder mit mindestens 50% teilweises Tätigkeitsverbot durch eine behördliche Verfügung erteilt wird und dieses Verbot mindestens 6 Monate andauert.

Was bringt eine Beitrags- oder Leistungsdynamik?

Die Dinge des täglichen Lebens werden immer teurer. Daher können Sie auf Wunsch einen individuellen Schutz vor Inflation vereinbaren.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.