Eine Ärztin hört mit einem Stethoskop die Lunge eines kleinen Mädchens ab.

Vorsorge

Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

Als Arzt oder Ärztin tragen Sie täglich große Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Doch wer sorgt für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen.

Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Ärztinnen sinnvoll

Der Arztberuf gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten überhaupt. Lange Schichten, Nachtdienste und die permanente Konfrontation mit Krankheit und Tod belasten Körper und Psyche gleichermaßen. Laut aktuellen Statistiken sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen zur Hauptursache für Berufsunfähigkeit geworden – etwa 30 Prozent aller Fälle gehen auf Nervenerkrankungen zurück. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer liegt die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, bei 25 Prozent. Das bedeutet: Jeder Vierte wird mindestens einmal im Berufsleben berufsunfähig.

Für Mediziner und Medizinerinnen kommen berufsspezifische Risiken hinzu: erhöhtes Infektionsrisiko durch direkten Patientenkontakt, Rückenleiden durch mehrstündige Operationen im Stehen sowie die mentale Belastung durch viel Stress oder lebensbedrohliche Entscheidungssituationen. Gleichzeitig haben Sie als Arzt oder Ärztin ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, dessen Absicherung unter Umständen existenziell wichtig ist. Die gute Nachricht: Ärzte profitieren in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zu anderen Berufen häufig von günstigeren Beiträgen.

Die Ärzteversorgung reicht oft nicht aus

Die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente der ärztlichen Versorgungswerke liegt zwischen 2.000 und 2.500 EUR brutto pro Monat. Von diesem Betrag gehen noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge ab. Der genaue Betrag hängt von der Dauer der Beitragszahlungen sowie von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versorgungswerken.

Hinzu kommen die eher strengen Voraussetzungen für eine Leistung: Die Versorgungswerke leisten in der Regel erst bei vollständiger, also bei 100%iger Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, Sie dürfen nicht mehr in der Lage sein irgendeine ärztliche Tätigkeit auszuüben, auch nicht in der Verwaltung oder in der Wissenschaft. Eine teilweise Berufsunfähigkeit, bei der Sie beispielsweise nur noch halbtags oder in einem anderen medizinischen Bereich arbeiten könnten, wird nicht abgedeckt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen hingegen leistet bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und sichert Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit ab – ohne abstrakte Verweisung auf andere Berufe.

BU ist auch für Medizinstudenten und -studentinnen wichtig

Medizinstudenten und -studentinnen sind noch gar nicht über das ärztliche Versorgungswerk abgesichert. Für sie lohnt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung häufig besonders, da sie günstigen Beiträgen profitieren können. Denn wer jung und gesund ist und nicht raucht, zahlt weniger.
Schon während des Studiums sind angehende Mediziner besonderen Belastungen ausgesetzt: Der hohe Lernstress, erste praktische Erfahrungen in Famulaturen und das Praktische Jahr fordern ihren Tribut. Auch ein Unfall in der Freizeit oder eine Erkrankung können dazu führen, dass Studierende berufsunfähig werden.

Eine junge Frau lehnt an einer Wand, an der Grundrisse hängen, während sie nach rechts aus dem Fenster schaut.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Ihre Vorteile bei der Bayerischen:

  • monatliche Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

 

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner und Medizinerinnen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen bietet umfassenden Schutz mit 100 Prozent Leistung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und weltweitem Versicherungsschutz. Besonders wichtig für Ärzte ist die integrierte Infektionsklausel: Sie greift bereits bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion, selbst wenn dieses nur teilweise Ihre ärztliche Tätigkeit betrifft.

Weitere wichtige Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen umfassen unter anderem den Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine optional einschließbare Arbeitsunfähigkeitsklausel sowie optional eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Wenn Sie die Option Prestige-Schutz abgeschlossen haben, erhalten Sie bei erstmaliger unbefristeter Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine Soforthilfe von drei Monatsrenten sowie eine Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit einen neuen Beruf erlernen. Zudem verzichten wir beim Prestige-Schutz sogar auf eine konkrete Verweisung.

Wann bin ich als Arzt oder Ärztin berufsunfähig?

Ein Arzt im Gespräch mit einem älteren Patienten.

Nach den Bedingungen unserer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Der entscheidende Unterschied zum Versorgungswerk: Es zählt Ihre konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit in ihrer spezifischen Ausgestaltung – nicht die allgemeine Fähigkeit, irgendeine ärztliche Tätigkeit auszuüben.

Für verschiedene Facharztgruppen ergeben sich dabei unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe. Ein Chirurg, der aufgrund eines Tremors keine Operationen mehr durchführen kann, gilt als berufsunfähig, auch wenn er theoretisch noch in der Sprechstunde tätig sein könnte. Ein Radiologe mit schwerer Sehbeeinträchtigung oder ein Allgemeinmediziner mit chronischen Rückenbeschwerden – jeder Fall wird individuell nach den tatsächlichen beruflichen Anforderungen bewertet. Die Bayerische verzichtet dabei auf die abstrakte Verweisung, sodass Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können, sofern dieser nicht den Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Das sind die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit

Laut aktuellen Statistiken aus 2024 sind Nervenerkrankungen mit über 34 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit über 18 Prozent. Die hohe Arbeitsbelastung, der Schichtdienst und die emotionale Belastung durch schwere Krankheitsfälle und Todesfälle fordern ihren Tribut. Krebserkrankungen machen 17 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle aus, während es bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Unfällen jeweils 6 bzw. 7 Prozent sind.

Neben den psychischen Belastungen spielen auch berufsspezifische Risiken eine wichtige Rolle. Infektionskrankheiten durch den ständigen Patientenkontakt, Rückenleiden durch langes Stehen bei Operationen sowie Hauterkrankungen durch häufige Desinfektion und das Tragen von Handschuhen gehören zu den typischen Berufsrisiken.

Besondere Risiken für Kinderärzte

Kinderärzte tragen spezielle Berufsrisiken; deshalb kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie besonders wichtig sein. Das erhöhte Infektionsrisiko durch den ständigen Kontakt mit ansteckenden Kinderkrankheiten wie Masern, Windpocken oder RS-Viren stellt eine permanente Gesundheitsgefahr dar. Trotz Schutzimpfungen besteht bei neuartigen Erregern oder Impfdurchbrüchen ein Restrisiko.

Die psychische Belastung in der Pädiatrie ist außergewöhnlich hoch. Die Behandlung schwerkranker Kinder, der Umgang mit chronisch kranken kleinen Patienten und die emotionale Kommunikation mit verzweifelten oder überbesorgten Eltern erfordert enorme mentale Stärke. Körperlich leiden viele Kinderärzte unter den besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit: häufiges Bücken bei Untersuchungen, das Heben und Halten von sich wehrenden Kindern sowie überdurchschnittlich lange Sprechstunden während der Erkältungssaison belasten Rücken und Gelenke. Die immense Verantwortung bei der Betreuung von Neugeborenen und Kleinkindern, bei denen sich Krankheitsverläufe schnell verschlechtern können, verstärkt den psychischen Druck zusätzlich.

Wie viel Prozent der Ärzte und Ärztinnen werden berufsunfähig?

Laut Statistiken wird jede vierte Person im Laufe ihres Lebens berufsunfähig. Laut der Bundesärztekammer gelten aktuell nur 1,90 Prozent der Ärzte und Ärztinnen als berufsunfähig. Aber Achtung: Diese Statistik erfasst nur vollständige Berufsunfähigkeiten nach den strengen Kriterien der Versorgungswerke, bei denen keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr möglich ist.

Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter, reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in weniger belastende Tätigkeitsbereiche; Fälle, die in der Statistik nicht erfasst werden. Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, sind die Betroffenen im Durchschnitt knapp 50 Jahre alt. Die vermeintlich geringe Quote sollte daher nicht über die Notwendigkeit einer privaten Absicherung hinwegtäuschen, zumal die niedrigere statistische Berufsunfähigkeitsquote zu besonders günstigen Versicherungstarifen für Mediziner führt.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Ärztinnen

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