Vorsorge
Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersversorgung in Form der Unterstützungskasse eignet sich besonders zur Gestaltung höherer Versorgungen z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.
- kostenloses Angebot erstellen lassen
Ihre Vorteile
- Sie bauen steuerbegünstigt eine zusätzliche Altersvorsorge auf.
- Ihre Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sozialversicherungsfrei.
- Sie wählen zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung.
- Auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma behalten Sie Ihre Ansprüche.
So funktioniert die Unterstützungskasse
Vereinbarung mit Arbeitgeber
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln und erhalten dafür eine Versorgungszusage.
Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse
Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge an die Unterstützungskasse* ab – entweder durch Entgeltumwandlung oder komplett arbeitgeberfinanziert.
* Die BY-UK die Unterstützungskasse der Bayerischen e.V. ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung.
Absicherung
Die mit der Gehaltsumwandlung verbundenen Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse fließen komplett in Ihre Altersvorsorge. Entsprechend gering ist Ihr tatsächlicher Nettoaufwand für Ihre Betriebsrente.
Berechnungsbeispiel für eine Entgeltumwandlung
Steuern und Sozialversicherung bei Auszahlung
Die spätere Auszahlung ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern – zu einem dann in der Regel deutlich geringeren Steuersatz. Ebenso ist sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Der monatliche Freibetrag beträgt hier 187,25 EUR im Jahr 2025, d. h. für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge. Der Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.