Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie als Beamtin oder Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet sind und eine fünfjährige Dienst- oder Wartezeit erfüllt haben. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht und werden vorzeitig dienstunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, sich bereits als junger Mensch für den Fall der Dienstunfähigkeit finanziell abzusichern.

Was bedeutet Dienstfähigkeit?

Ein Beamter gilt gemäß § 44 Bundesbeamtengesetz als dienstunfähig, wenn:

  • Er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen.
  • Keine Aussicht besteht, dass er innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig sein wird.

Was sind die Gründe für Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Grafik zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung?

Das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht. Stattdessen können Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst zu verrichten. Die Entscheidung, ob Sie dienstunfähig sind, trifft der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.

Optimal abgesichert für den Fall der Dienstunfähigkeit sind Beamtinnen und Beamten nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. In unserer Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte bereits enthalten. Die optionalen Bausteine Dienstanfänger-Schutz und Teil-DU-Schutz bieten auf Wunsch zusätzliche Absicherung für Beamtinnen und Beamte.

Die Dienstunfähigkeitsklausel der Bayerischen

Die Dienstunfähigkeitsklausel der Bayerischen

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT der Bayerischen bereits integriert

Das Besondere: Anders als bei vielen anderen Versicherern wird die Dienstunfähigkeits-Rente schon nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn bezahlt. Sofern Sie pensioniert und nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt werden, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Gehören Sie einer speziellen Beamtengruppen wie der Polizei, dem Justizvollzug oder der Feuerwehr an, können sich optional über eine zusätzliche Vereinbarung (spezielle Dienstunfähigkeitsklausel) mit der Option “Vollzugsdienst-Schutz” absichern. 

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der Bayerischen

Die Bayerische bietet Ihnen mit der BU PROTECT umfassenden finanziellen Schutz im Falle der Berufs- und Dienstunfähigkeit. Durch optionale Bausteine wie Dienstanfänger-Schutz und Teil-DU-Schutz können Sie Ihren Versicherungsschutz ergänzen.

  • Tarifleistungen


  • Leistung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Work-and-Travel, Auslandsjahr in den USA, Sabbatical auf Bali – egal wohin der Weg führt: Der Versicherungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. So ist man jederzeit und überall bestens abgesichert, ob auf Reisen, bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder bei einem Umzug ins Ausland.
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • Echte Dienstunfähigkeits-Klausel für Beamte
    Für Beamte enthält unsere BU-Versicherung eine echte DU-Klausel. Diese sichert zu, dass die Dienstunfähigkeits-Rente schon mit Vorlage von medizinischen Nachweisen und der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn gezahlt wird.
  • Besonderer Schutz für Dienstanfänger (nur mit Option Dienstanfänger-Schutz)
    Wenn Sie am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn stehen und noch Beamter auf Widerruf oder Probe sind, haben Sie noch keine vollumfänglichen Versorgungsansprüche erworben. Dadurch entsteht im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Lücke. Diese lässt sich mit dem Dienstanfänger-Schutz schließen.
  • Absicherung von Teil-Dienstunfähigkeit (nur mit Option Teil-DU-Schutz)
    Bereits eine begrenzte Dienstfähigkeit kann bei Beamtinnen und Beamten zu finanziellen Einschnitten führen. Der Teil-DU-Schutz bietet für dieses Problem eine Lösung und gewährt bereits ab 20% Dienstungfähigkeit anteiligen Versicherungsschutz.
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten (nur mit Option AU-Schutz)
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate bzw. 3 Monate zzgl. 3 Monate Prognose) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der Dienstunfähigkeit
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Dienstunfähigkeit.
  • Bei Berufswechsel gilt im Leistungsfall automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit und Demenz
    Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen erhalten Sie die vertraglichen Leistungen auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz – unabhängig vom Vorliegen einer Dienstunfähigkeit. Das ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar. Das bedeutet, dass auf eine pflegebedürftige Person trotzdem noch erhebliche Kosten zukommen.
  • Leistung bei Pflege und Demenz auch im Rentenalter (nur mit Option Pflege-Schutz)
    Sie können die Pflegeleistung auch lebenslang mit uns vereinbaren. Dann läuft die Pflege-Rente auch nach Ende der Leistungen einfach weiter.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe (nur mit Option Prestige-Schutz)
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe (nur mit Option Prestige-Schutz)
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf konkrete Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben. Das gilt leider nicht für Beamte, Richter, Soldaten und Soldatinnen, Freiwillig Wehrdienstleistende, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Hausfrauen/-männer.
Tarifleistungen

  • Leistung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Work-and-Travel, Auslandsjahr in den USA, Sabbatical auf Bali – egal wohin der Weg führt: Der Versicherungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. So ist man jederzeit und überall bestens abgesichert, ob auf Reisen, bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder bei einem Umzug ins Ausland.
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • Echte Dienstunfähigkeits-Klausel für Beamte
    Für Beamte enthält unsere BU-Versicherung eine echte DU-Klausel. Diese sichert zu, dass die Dienstunfähigkeits-Rente schon mit Vorlage von medizinischen Nachweisen und der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn gezahlt wird.
  • Besonderer Schutz für Dienstanfänger (nur mit Option Dienstanfänger-Schutz)
    Wenn Sie am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn stehen und noch Beamter auf Widerruf oder Probe sind, haben Sie noch keine vollumfänglichen Versorgungsansprüche erworben. Dadurch entsteht im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Lücke. Diese lässt sich mit dem Dienstanfänger-Schutz schließen.
  • Absicherung von Teil-Dienstunfähigkeit (nur mit Option Teil-DU-Schutz)
    Bereits eine begrenzte Dienstfähigkeit kann bei Beamtinnen und Beamten zu finanziellen Einschnitten führen. Der Teil-DU-Schutz bietet für dieses Problem eine Lösung und gewährt bereits ab 20% Dienstungfähigkeit anteiligen Versicherungsschutz.
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten (nur mit Option AU-Schutz)
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate bzw. 3 Monate zzgl. 3 Monate Prognose) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der Dienstunfähigkeit
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Dienstunfähigkeit.
  • Bei Berufswechsel gilt im Leistungsfall automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit und Demenz
    Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen erhalten Sie die vertraglichen Leistungen auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz – unabhängig vom Vorliegen einer Dienstunfähigkeit. Das ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar. Das bedeutet, dass auf eine pflegebedürftige Person trotzdem noch erhebliche Kosten zukommen.
  • Leistung bei Pflege und Demenz auch im Rentenalter (nur mit Option Pflege-Schutz)
    Sie können die Pflegeleistung auch lebenslang mit uns vereinbaren. Dann läuft die Pflege-Rente auch nach Ende der Leistungen einfach weiter.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe (nur mit Option Prestige-Schutz)
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe (nur mit Option Prestige-Schutz)
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf konkrete Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben. Das gilt leider nicht für Beamte, Richter, Soldaten und Soldatinnen, Freiwillig Wehrdienstleistende, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Hausfrauen/-männer.

Darum ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte sinnvoll

Tom ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und fragt sich, warum eine private Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit für ihn so wichtig ist. Er ist doch über seinen Dienstherrn ausreichend abgesichert, oder?

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