Faktencheck

Infografik zum Thema Dienstunfähigkeit bei Lehrerinnne und Lehrern
  • Lehrkräfte leiden häufig unter körperlicher Erschöpfung und Müdigkeit (62%), mentaler Erschöpfung (46%) und innerer Unruhe oder Angespanntheit (45%)
  • In Deutschland wird 2035/2036 ein Lehrermangel von 76.000 Personen erwartet, 41.000 Personen mehr als 2025/2026
  • Trotz der Herausforderungen: Der Großteil der heutigen Lehrkräfte ist zufrieden 

Gut vorgesorgt mit der Dienstunfähigkeitsversicherung, vom SZ Institut empfohlen:

Lehrerinnen und Lehrer stehen stets neuen Herausforderungen gegenüber. Sie müssen häufig den Wandel in der Gesellschaft auffangen, zusätzliche Verantwortungen übernehmen und in größeren Klassen unterrichten, während der Mangel an Lehrkräften weiter zunimmt. Zum Glück müssen sie sich um ihre berufliche Sicherheit keine Gedanken machen.

Jedoch bleibt die Sorge vor Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit oder psychischer Belastung bestehen. Eine private Absicherung gegen Dienstunfähigkeit bietet hier eine willkommene finanzielle Sicherheit.

Richtig abgesichert mit der Dienstunfähigkeits-Klausel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT der Bayerischen bietet Ihnen in allen Produktvarianten eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel für Beamte. 

Diese sorgt dafür, dass Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit die volle Absicherung genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.

Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeits-Absicherung

Vorteil 1

Anders als bei vielen anderen Versicherern erhalten Sie bei der Bayerischen die Berufsunfähigkeits-Rente bei Dienstunfähigkeit in der Regel

  • nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und
  • mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn.

Sofern pensionierte Beamte nicht wieder ins Beamtenverhältnis reaktiviert werden, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Vorteil 2

Für alle Lehrberufe ist eine Absicherung der Versicherungsdauer und Leistungsdauer nunmehr bis Endalter 67 möglich!

Grundsätzlich gilt bei der Dienstunfähigkeits-Absicherung der Bayerischen:

  • Die echte Dienstunfähigkeits-Klausel ist bereits in den Bedingungen enthalten
  • Bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wird die Rente unbefristet bis zur Reaktivierung oder bis zum Ablauf der Leistungsdauer oder dem Ableben der versicherten Person bezahlt
  • Wir zahlen ohne jede Wartezeit
  • Die BU-Tarife mit Dienstunfähigkeits-Klausel gibt es als selbstständige und als Zusatzversicherungen
  • Bei BU PROTECT Prestige: Verzicht auf die Anwendung der Beitragsanpassungsklausel (§ 163 VVG)
  • Volle Rente bereits ab 1 von 6 Pflegepunkten
  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz - auf Wunsch (ab 3 von 6 Pflegepunkten)
  • Schutz vor Inflation durch Beitrags- und Leistungsdynamik
  • Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht bei bestimmten Ereignissen eine Anpassung des Versicherungsschutzes

Ich möchte mehr erfahren!

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Die häufigsten Fragen zur Absicherung als Lehrerin und Lehrer

Welche Versicherungen sind für Sie als Lehrerin und Lehrer wichtig?

Die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsabsicherung und private Haftpflichtversicherung inkl. Diensthaftpflicht gehören wahrscheinlich zu den wichtigsten Versicherungen als Lehrerin und Lehrer.

Weitere wichtige Versicherungen sind die private Krankenversicherung oder Anwartschaft für die private Krankenversicherung sowie eine richtige Altersvorsorge.

Je nach privaten Lebensumständen gibt es dann noch Versicherung für Ihr Hab & Gut in Ihrem Zuhause (Hausratversicherung) oder für Ihr Haus selbst (Wohngebäudeversicherung). Auch für Tierliebhabende gibt es spezielle Absicherungen zum Beispiel die Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung sowie Krankenversicherung. Bei vielen dieser Versicherungen gibt es Anbieter wie die Bayerische, die einen Rabatt für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst anbieten. 

Wann sind Sie als Lehrerin oder Lehrer dienstunfähig?

Sie sind dienstunfähig, wenn Sie krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und auch keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder vollständig hergestellt ist.

Die Dienstunfähigkeit bescheinigt der Amtsarzt.

Wie sind Sie als Lehrerin oder Lehrer gesetzlich gegen Dienstunfähigkeit abgesichert?

Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten Sie als Lehrerin oder Lehrer je nach Status wenig bis gar keine staatlichen Leistungen.

Beamte auf Widerruf und Probe

Als Beamtin oder Beamte auf Widerruf werden Sie bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie erhalten keinerlei Leistungen des Dienstherren.

Beamte auf Lebenszeit

Sind Sie krankheitsbedingt dienstunfähig, erhalten Sie ein Ruhegehalt nach einer Wartezeit von 5 Jahren. Das Ruhegehalt hängt von der geleisteten Dienstzeit ab und steigert sich jährlich.

Damit entsteht in jedem Beamtenstatus eine Versorgungslücke.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese und zahlt Ihnen eine monatliche Rente. So fängt sie Sie finanziell auf. 

Achten Sie als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer unbedingt auf die „echte“ Dienstunfähigkeits-Klausel in Ihrem Vertrag.

Wann und wie leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz?

Sie erhalten eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie von Ihrem Dienstherren und Amtsarzt für dienstunfähig erklärt werden. Als angestellte Lehrerin oder angestellter Lehrer werden Sie nicht dienstunfähig, sondern berufsunfähig.  Hier erhalten Sie die Leistung, wenn Sie für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50% Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dies wird von einem Arzt attestiert.

Bleiben Sie am Ball!

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