Absicherung des Eigentums

Ob ein neuer Schrank, das Sofa, das High-End-Fernsehgerät oder Schmuck: Jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung hat für Sie nicht nur einen persönlichen Wert, sondern auch einen finanziellen.

Kommt es dann zu einem unvorhergesehenen Ereignis in Ihrer Mietwohnung kann es für Sie schnell sehr teuer werden: Durch einen Rohrbruch auslaufendes Wasser beschädigt Ihre Möbel und Teppiche. Aufgrund eines Kurzschlusses in der Küche kommt es zu einem Brand, der Ihre gesamte Inneneinrichtung zerstört oder Einbrecher dingen in Ihre Wohnung ein und stehlen ihre kostspielige Sound-Anlage oder den Laptop.

In solchen Fällen kann der Abschluss einer Hausratversicherung eine große Unterstützung sein. Denn Mieter und Mieterinnen können sich nicht bei allen Schäden auf eine Versicherung des Vermieters berufen – besonders wenn es um den eigenen Hausrat geht.

Alles, was Sie über die Hausratversicherung wissen möchten, erfahren Sie hier. 

Ist eine Hausratversicherung als Mieter oder Mieterin sinnvoll?

Glückliche erwachsene Frau, die mit geschlossenen Augen auf dem Sofa sitzt und helles Tageslicht genießt.

Grundsätzlich gilt: Wer in einer Mietwohnung wohnt, muss keine Hausratversicherung abschließen. Jedoch befinden sich in vielen Wohnungen Wertsachen, wie beispielsweise antike Möbelstücke, Smart-TVs, kostbarer Schmuck oder auch teure Fahrräder.

So gut Sie diese Dinge auch aufbewahren mögen, Schäden sind immer möglich. Da die Gebäude¬versicherung des Vermieters oder der Vermieterin nur bei einem Schaden greift, die an der Wohnung selbst entsteht, ist der Abschluss einer Hausratversicherung für Sie als Mieter sinnvoll. Denn sie kommt für Schäden an Ihrem Hausrat auf und übernimmt die anfallenden Kosten. 

Was für eine Versicherung brauche ich als Mieter oder Mieterin?

Als Mieter oder Mieterin ist es wichtig, sich gegen mögliche Gefahren abzusichern, die mit dem Wohnen in einer Mietwohnung verbunden sein können. Folgende Versicherungen sind für Mieter und Mieterinnen empfehlenswert:

  • Hausratversicherung
    Eine wichtige Versicherung für Mieter und Mieterinnen ist die Hausratversicherung. Sie sichert das persönliche Hab und Gut in der Wohnung bzw. den Hausrat bei Schäden oder Diebstahl ab. Die Gebäudeversicherung hingegen liegt in der Verantwortung der vermietenden Person und übernimmt nur die Kosten bei Schäden an der Wohnung selbst.
  • Private Haftpflichtversicherung
    Eine der grundlegendsten Versicherungen, die ein Mieter oder eine Mieterin in Betracht ziehen sollte, ist die Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie als Mieter oder Mieterin versehentlich an der Mietwohnung (z.B. Fenster, Türen oder Böden) oder an Dritten (z.B. durch einen Wasserschaden) verursachen. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am fremden Wohngebäude sowie am fremden Inventar bis zur Höhe des Zeitwertes der beschädigten Sachen auf und bewahrt Sie vor den meist erheblichen Kosten. 
  • Rechtsschutzversicherung
    Zwischen der Vermieter-Partei und der Miet-Partei lauert jede Menge juristisches Konfliktpotenzial, sei es Streit über Kündigungsschutzklauseln oder die Heizkostenabrechnung. Bei einem Rechtsstreit müssen die meisten Kosten (z.B. Gerichtskosten oder Anwaltskosten) im Voraus gezahlt werden. Viele Mieter und Mieterinnen können sich diese oftmals nicht leisten. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Mietrechtsschutz und sorgt für finanzielle Entlastung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.  

Wer muss die Hausratversicherung zahlen: Die mietende Person oder die vermietende Person?

Glückliches junges Paar liegt auf dem Boden zwischen Umzugskartons in ihrem neuem Zuhause.

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die den persönlichen Besitz der versicherten Person in der Wohnung oder im Haus absichert. In der Regel fällt diese Versicherung in die Verantwortung des Mieters oder der Mieterin und nicht der vermietenden Person. Das bedeutet Sie als Mieter oder Mieterin tragen die Kosten für die Hausratversicherung selbst, wenn Sie Ihren Besitz in der Mietwohnung absichern möchten. 

Vermieter oder Vermieterinnen sind hingegen für eine andere Versicherung zuständig, nämlich die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden an der Wohnung, der Fassade und dem Grundstück, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Wasser entstehen können.

Jede Partei ist also für den Schutz von persönlichem Eigentum selbst verantwortlich. 
 

Was ist, wenn der Mieter oder die Mieterin keine Hausratversicherung hat?

Wenn der Mieter oder die Mieterin keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Denn ohne eine Versicherung ist die mietende Person nicht gegen Schäden an ihrem persönlichen Besitz versichert, die durch Ereignisse wie beispielsweise Diebstahl, Brand, Leitungswasser oder andere Gefahren zustande kommen können.

Im Schadenfall müssen Sie als Mieter oder Mieterin die Reparatur oder den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung des Hausrats aus eigener Tasche zahlen. Abhängig von der Anzahl und dem Wert der betroffenen Gegenstände, kann dies zu einer enormen finanziellen Belastung führen, die möglicherweise schwer zu bewältigen ist. Daher ist es für Sie ratsam, eine Hausratversicherung abzuschließen, um sich vor diesen Risiken zu schützen. 

Ob erste eigene Mietwohnung oder Eigenheim: Bei der Bayerischen sind Sie mit dem richtigen Tarif für jede Lebenslage optimal abgesichert. Sie können bei der Hausratversicherung den für Sie passenden Schutz aus sechs Tariflinien wählen und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. 
 

Was tun bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Wenn ein Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung auftritt, sollten Sie folgende wichtige Schritte unternehmen: 

  • Schaden melden
    Melden Sie den Schaden umgehend ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin oder Ihrer Hausverwaltung, damit die zuständige Person informiert ist und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten kann. 
  • Wasserzufuhr abstellen
    Stoppen Sie die Wasserzufuhr (z.B. der betroffene Absperrhahn oder der Hauptwasserhahn) so schnell wie möglich ab, um weitere Schäden zu vermeiden. 
  • Stromzufuhr unterbrechen
    Legen Sie die Sicherungen um und schalten Sie am besten den Strom für die betroffene Stelle aus, um einen Kurzschluss und mögliche Folgebrände zu verhindern. 
  • Wasser beseitigen
    Versuchen Sie, das ausgelaufene Wasser so gut wie möglich zu beseitigen, um die Ausbreitung des Schadens einzudämmen. Bei größeren Wassermengen kann es sein, dass eine Fachkraft oder die örtliche Feuerwehr zu Hilfe gerufen werden muss. Dafür fallen allerdings Kosten an, die je nach den individellen Umständen auch eine Hausratversicherung übernimmt. 
  • Einrichtung retten
    Wenn es möglich ist, sollten Sie Gegenstände, wie beispielsweise Teppiche, Möbel und elektrische Geräte aus dem nassen Bereich in der Wohnung entfernen oder hochstellen. 
  • Schaden dokumentieren
    Es ist ratsam, Beweise für den entstandenen Schaden zu sammeln. Dazu können Sie Fotos oder Videos des betroffenen Raumes und der beschädigten Möbel machen. Die Aufnahmen können Sie dann später bei Ihrer Versicherung einreichen, um sich den Wert der zerstörten Gegenstände ersetzen zu lassen. 
  • Versicherung informieren
    Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung und schildern Sie den Schaden. Sie bestimmt im Normalfall, ob ein Wasserschaden durch Sachverständige begutachtet und eine Trocknung eingeleitet werden muss. Oft schlagen Versicherungen auch direkt eine Fachfirma vor.

Kann der Vermieter oder die Vermieterin auf eine Hausratversicherung bestehen?

Glückliche Familie liegt auf dem Boden.

Nein. In der Regel kann die vermietende Person nicht auf eine Hausratversicherung für den Mieter oder die Mieterin bestehen. Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die das Hab und Gut der mietenden Person absichert. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder der Mieterin zu entscheiden, ob er oder sie eine Hausratversicherung abschließen möchte.


Allerdings kann es vorkommen, dass der Vermieter oder die Vermieterin im Mietvertrag eine Versicherungsklausel aufnimmt oder einen Versicherungsnachweis verlangt. Rechtlich betrachtet sind diese jedoch seitens des Gesetzgebers unwirksam. Denn es ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung des Mieters oder der Mieterin, ob er oder sie sich mit einer Hausratversicherung absichert. 
 

Was darf man vom Mieter oder der Mieterin verlangen?

Vermieter oder Vermieterinnen dürfen beim Mietvertrag bestimmte Dinge verlangen, um eine reibungslose Vermietung und das Einhalten der vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen.

Hierzu gehören u.a.: 

  • Kopie des Personalausweises
  • Mieterselbstauskunft
  • Gehaltsnachweis 
  • Bonitätsauskunft (anhand derer geprüft werden kann, ob es bei dem Mietinteressenten oder der Mietinteressentin in der Vergangenheit zu einem Zahlungsausfall gekommen ist). 
  • Name des Vormieters oder der Vormieterin
     

Häufige Fragen zur Hausratversicherung für Mieter und Mieterinnen

Wer zahlt die Hausratversicherung bei einer möblierten Wohnung?

Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, die vermietet wird, gehört das Inventar der vermietenden Person. Diese muss sich um die Absicherung der Einrichtung selbst kümmern. Die Verantwortung über den Abschluss einer Hausratversicherung liegt in diesem Fall nicht beim Mieter oder bei der Mieterin.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind für Mieter und Mieterinnen sinnvoll?

Neben der Basisabsicherung lässt sich die Hausratversicherung für die Mietwohnung um einige weitere Leistungsbausteine erweitern. 

  • Fahrradversicherung
    Gerade hochwertige Fahrräder und E-Bikes sollten umfassend versichert sein, da es sich um teure Investitionen handelt. Wenn die Mietwohnung keinen geeigneten Keller hat, sondern nur einen Gemeinschaftsraum, in dem das Fahrrad untergebracht werden muss, ist der Versicherungsschutz nur gegeben, wenn dieser Raum abschließbar ist und ausschließlich von den anderen Mietparteien genutzt wird. Auch unterwegs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Mieter und Mieterinnen sollten am besten darauf achten, ob ihre Hausratversicherung eine sogenannte Fahrradklausel enthält. Dann greift die Versicherung auch bei Diebstahl – vorausgesetzt, dass das Fahrrad mit einem entsprechend hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen wurde.
  • Glasversicherung
    Eine ergänzende Versicherung für Glasflächen kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn Sie Bruchschäden, beispielsweise an Ihrem hochwertigen Cerankochfeld oder dem Glastisch, absichern möchten. 

 

Was muss ich bei einer Hausratversicherung für meine Mietwohnung beachten?

Grundsätzlich gilt: Können Sie Ihre Einrichtung und Gegenstände nach einem Schaden nicht problemlos erneut leisten, ist eine Hausratversicherung für Sie zu empfehlen. Denn anders ist Ihr Hausrat, u.a. Ihre technischen Geräte, Ihre Kleidung oder Ihre Wertgegenstände in der eigenen Wohnung nicht versicherbar. 

Gibt es eine Hausratversicherung bei Untervermietung?

Eine Hausratversicherung schließt auch andere Personen ein, die in Ihrem Haushalt wohnen, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder. Anders sieht es bei einer Untervermietung aus. Zieht eine Person bei Ihnen als Untermieter oder Untermieterin ein, wird dessen oder deren Hausrat getrennt von Ihrem betrachtet. Die eingezogene Person muss sich also um einen eigenständigen Versicherungsschutz kümmern und sich über eine eigene Hausratversicherung versichern.

Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung FLEXIBEL der Bayerischen schützt Ihre Wohnung vor den finanziellen Folgen u.a. nach: 

  • Einbruch
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel 
  • Brand, Blitzschlag, Explosion

 

Auf Wunsch können Sie Ihre Hausratversicherung mit Zusatz-Bausteinen ergänzen und erhalten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Folgende Absicherung können Sie hinzuzählen:

  • Fahrrad
    Mit diesem Zusatz-Baustein sichern Sie Ihr teures Fahrrad, E-Bike oder Pedelec weltweit und rund um die Uhr gegen Diebstahl ab.
  • Naturgefahren 
    Der Schutz für Ihr Hab und Gut vor Unwetterereignissen, beispielsweise bei Überschwemmung durch Starkregen.
  • Reisegepäck
    Der Schutz für Ihre Gepäckstücke, Wertgegenstände und Bargeld auf Reisen.
  • Glas
    Ihr erweiterter Schutz für Glasbruchschäden z. B. an Ihrem teuren Kochfeld aus Glas oder anderen Glasflächen in Ihrer Wohnung.
  • Nachhaltigkeit
    Sie erhalten unter anderem nach einem Schaden 20 Prozent Mehrleistung für nachhaltige Ersatzbeschaffungen wie nachhaltig produzierte Möbel oder Kleidung, oder auch Haushaltsgeräte mit der höchsten Energieeffizienzklasse. 

Was zählt alles zum Hausrat?

Sämtliche Gegenstände für Ihren Privatgebrauch zählen zum Hausrat, zum Beispiel Elektroartikel, Möbel und Kleidung. Kurz gesagt: Alles, was aus Ihrer Wohnung rausfallen würde, wenn Sie sie auf den Kopf stellen.

Welcher Wert wird über die Hausratversicherung versichert?

Bei entwendetem oder irreparablem Hausrat wird in der Regel von der Hausratversicherung der Neuwert ersetzt. Das ist der Preis, den Sie bezahlen müssen, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. 

Deckt die Hausratversicherung auch Elementarschäden bei der Mietwohnung ab?

Elementarschäden zählen nicht zum Grundschutz. Als Mieter oder Mieterin können Sie diese aber über Zusatz-Bausteine in die Hausratversicherung einschließen. Dann sind Sie auch vor Schäden durch Naturereignisse wie beispielsweise, Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdbeben etc. versichert. 

Bleiben Sie am Ball!

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