Seit 2002 bietet die Riester-Rente eine besondere Möglichkeit, staatlich geförderte private Altersvorsorge zu betreiben. Insbesondere für Geringverdiener und Familien mit Kindern stellt sie eine attraktive Option dar, um effizient Vermögen für das Alter anzusparen. Das Riester-Modell sieht gezielte staatliche Zulagen vor, die speziell diese Bevölkerungsgruppen unterstützen. Aktuell erhalten alle Riester-Sparer eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Hinzu kommen Kinderzulagen: Für jedes Kind gibt es 300 Euro zusätzlich, wobei für vor 2008 geborene Kinder eine Zulage von 185 Euro pro Jahr vorgesehen ist. Interessant dabei ist, dass diese Zulagen direkt zur Aufstockung des angesparten Kapitals verwendet werden und nicht von der Höhe des eigenen Beitrags abhängen.

Aber nicht nur für Geringverdiener ist die Riester-Rente vorteilhaft. Auch Besserverdienende können durch die Riester-Rente steuerliche Vorteile genießen. Die gezahlten Beiträge und erhaltenen Zulagen können als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sollte die resultierende Steuerersparnis den Wert der erhaltenen Zulagen übersteigen, kann sich die Steuerschuld entsprechend reduzieren. Das macht die Riester-Rente zu einem interessanten Instrument der Altersvorsorge für eine breite Bevölkerungsschicht.

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