Vorsorgen mit der betrieblichen Altersvorsorge: Darauf kommt es an!

Die Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig – und auf den ersten Blick womöglich auch ein wenig kompliziert. Doch es lohnt sich. Kein Wunder also, dass die betriebliche Altersvorsorge zu den beliebtesten Formen der Vorsorge gehört. 

Wir zeigen nicht nur, was alles geht. In diesem Text sagen wir Ihnen auch, worauf Sie beim Thema bAV unbedingt achten sollten! 
 

Was bedeutet eigentlich „betriebliche Altersvorsorge“?

Das ist schnell erklärt. In den meisten Fällen der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) überweist Ihre Firma einen bestimmten, vorher festgelegten Geldbetrag in einen Altersvorsorgevertrag – in der Regel entweder monatlich oder einmal jährlich. Bekommen Sie am Monatsende Ihren Gehaltszettel, ist der Sparbeitrag bereits abgezogen. Die bAV bietet damit eine Möglichkeit, um finanziell vorzusorgen und zukünftig neben der gesetzlichen eine weitere, lebenslang gezahlte Rente zu erhalten. 

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Mit der bAV können Sie staatlich gefördert für den goldenen Lebensabend vorsorgen. Oder besser gesagt: Sie werden als Arbeitnehmer schon in der Ansparphase deutlich entlastet. Auf die Sparbeiträge zur bAV müssen nämlich weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. Zudem ist die Sparsumme in der Ansparphase auch vor Pfändung geschützt. Sollten Sie unerwartet arbeitslos werden, müssen Sie die gesparte Summe damit nicht als anrechenbares Vermögen angeben. 
Übrigens: Wirklich jeder Arbeitnehmer kann mit der betrieblichen Altersvorsorge ein finanzielles Polster für das Alter aufbauen. Ihr Arbeitgeber ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Vorsorge anzubieten. Sie kümmern sich dabei gemeinsam um alle Formalitäten und entscheiden, welche Höhe der Sparbeitrag haben soll. Und schon kann´s losgehen. 

Experten-Tipp für alle Job-Wechsler:

Bei einem Arbeitgeberwechsel kommt die so genannte „Unverfallbarkeit“ ins Spiel. Das bedeutet, dass Ihr Guthaben, das Sie aus der Entgeltumwandlung heraus angespart haben, nicht einfach verfallen kann, nur weil Sie den Arbeitgeber wechseln. Einzige Bedingung: Sie haben Ihren Vertrag nach Januar 2009 abgeschlossen, sind beim Jobwechsel mindestens 25 Jahre alt und seit mehr als fünf Jahren im Betrieb tätig gewesen. 

Leider nicht ganz einfach: Vorsorge ist nicht gleich Vorsorge!

Klingt gut? Ist es auch. Es gibt aber einen Wermutstropfen, denn das Thema „betriebliche Altersvorsorge“ ist meist doch etwas komplexer als es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag. Arbeitnehmer sollten deshalb unbedingt darauf achten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen. 
Vergleichen Sie die verfügbaren Angebote genau, denn hinter dem schönen, kurzen und einfachen Begriff der bAV verbergen sich fünf verschiedene Durchführungswege:

  1. Direktversicherung:
    Eine Direktversicherung wird vom Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abgeschlossen. Häufig in kleinen und mittleren Unternehmen angeboten, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Direktversicherungen sind als Gruppenverträge für mehrere Mitarbeiter in der Regel etwas kostengünstiger als Einzelverträge. 
  2. Pensionskasse:
    Traditionelle Pensionskassen sind mit einem einzelnen Unternehmen verbunden und stehen nur den Mitarbeitern dieser Firma für die betriebliche Altersversorgung offen. Der Vorteil gegenüber anderen Lebens- und Rentenversicherungen liegt in der höheren Verzinsung. Für Sie als Versicherten bedeutet das mehr Geld im Alter. Die Auszahlungen kommen zu Rentenbeginn direkt von der Pensionskasse. Bei großen Unternehmen ist es oft sogar tariflich geregelt, wie viel Ihr Arbeitgeber monatlich in die Pensionskasse einzahlt. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich daran in Form der klassischen Entgeltumwandlung zu beteiligen.
  3. Pensionsfonds:
    Diese betriebliche Altersvorsorge findet sich oft in sehr großen Unternehmen. Im Vergleich zu anderen Formen kann bei Pensionsfonds ein großer Teil der Geldanlage in Firmenaktien angelegt werden. Dafür müssen Sie als Sparer jedoch Abstriche bei der Garantie hinnehmen. Welche Rentenhöhe ein Pensionsfonds zahlt, hängt entscheidend von den Unternehmenserträgen ab. Daneben spielen auch die Kosten für Vertragsabschluss, Verwaltung und Zusatzleistungen wie Hinterbliebenenschutz eine Rolle bei der späteren Rentenhöhe
  4. Unterstützungskasse:
    Gutverdiener aufgepasst! Die Unterstützungskasse ist eine arbeitgebereigene Einrichtung für die betriebliche Altersvorsorge, bei der alle Einzahlungen steuerlich begünstigt werden. Diese Variante gilt deshalb als besonders geeignet für Arbeitnehmer in mittleren und oberen Hierarchiestufen großer Unternehmen. Die Höhe der Betriebsrente ist abhängig von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Arbeitgebers, denn dieser garantiert nur eine Mindestauszahlung. Ähnlich wie bei den Pensionsfonds ist die Höhe der späteren Rente von den Erträgen des Unternehmens abhängig und kann mithilfe von Überschüssen deutlich ansteigen. 
  5. Direktzusage:
    Bei dieser Form der Betriebsrente verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Mitarbeitern eine Rente aus dem Betriebsvermögen zu bezahlen. Arbeitgeber bilden dafür Rückstellungen, um die Zahlungen an die Mitarbeiter zu finanzieren. Diese können wieder direkt ins eigene Unternehmen investiert werden, was eine Steuerentlastung mit sich bringt. Der Arbeitgeber hat so mehr Geld zur Verfügung, das angelegt und verzinst werden kann.   Damit diese Art der Vorsorge bei Zahlungsschwierigkeiten nicht gefährdet wird, bezahlt das Unternehmen zusätzlich Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dieser springt im Fall einer Insolvenz ein und sichert die laufenden Betriebsrenten sowie unverfallbare Anwartschaften der Mitarbeiter.

Was noch? Ach ja, denken Sie an die Entgeltumwandlung!

Ein Hauptargument für die bAV als Form der Altersvorsorge liegt in der so genannten Entgeltumwandlung. Dabei werden die Beiträge für die Altersversorgung nicht aus dem Nettoeinkommen, sondern aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Das führt zu weniger Steuern und Sozialabgaben etwa für die Krankenversicherung. Die Befreiung ist allerdings begrenzt. 2019 können monatlich maximal 268 Euro sozialabgabenfrei – und bis zu 536 Euro steuerfrei – investiert werden.

Klingt schon wieder irgendwie kompliziert? Ein kurzes Beispiel:

Cornelius (den haben wir gerade erfunden) ist 31 Jahre alt, lebt in Hamburg, ist unverheiratet, kin-derlos und arbeitet in Vollzeit. Am Ende des Monats erhält er ein Bruttogehalt von 3.200 Euro, von denen 2.119 Euro netto ausgezahlt werden. Investiert er 200 Euro von seinem Brutto in die bAV, reduziert sich sein Nettolohn lediglich auf 2.019 Euro. Obwohl Cornelius 200 Euro für sein späteres Leben zurücklegt, erhält er lediglich rund 100 Euro weniger ausgezahlt, da sich die Abzüge für Steu-ern und Sozialversicherung verringert haben. 

Aber Achtung: Durch die Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer auch (etwas) weniger an die gesetzliche Rentenversicherung, was die spätere Rente (geringfügig) reduziert. Die Differenz muss die betriebliche Altersvorsorge aber dennoch erst einmal ausgleichen, bevor sie sich rentiert. Zudem haben Sparer geringere Ansprüche beim Krankengeld, dem Elterngeld und dem Arbeitslosengeld. Dafür sparen Sie aber auch nachhaltig fürs Alter.

Und zum Schluss: Vorteile für den Arbeitgeber

Sie haben es wahrscheinlich schon geahnt: Die bAV rentiert sich nicht nur für Sie als Arbeitnehmer. Auch die Chefetage darf sich über die betriebliche Altersvorsorge freuen. Das Angebot ist ein attraktiver und moderner Benefit für zukünftige und aktuelle Mitarbeiter und bietet die großartige Möglichkeit, sich im umstrittenen Arbeitsmarkt entscheidend abheben zu können. 
Zusätzlich können Sie als Chef mit der Bruttoumwandlung von Gehältern (Entgeltumwandlung) Ihre Lohnnebenkosten senken, denn die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind sozialversicherungsfrei. Und Sie profitieren als Unternehmer zusätzlich von Steuervorteilen aus den Pensionsrückstellungen. Worauf warten Sie also noch? 😉
 

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