Die betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung bei der Bayerischen

Direktversicherung

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber mit einem Zuschuss bei der Altersvorsorge unterstützen und sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersversorgung in Form der Unterstützungskasse eignet sich besonders zur Gestaltung höherer Versorgungen z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

Ihre Vorteile mit der betrieblichen Altersversorgung der Bayerischen

Auf einen Blick

  • Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
  • Für den umgewandelten Betrag müssen Sie keine Steuern bezahlen.
  • Auf den umgewandelten Betrag entfallen keine Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie haben Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.

Betriebliche Altersversorgung einfach erklärt

Betriebliche Altersversorgung (bAV), Entgeltumwandlung, Durchführungsweg. Das klingt erstmal kompliziert. Dass betriebliche Altersversorgung in Wirklichkeit aber ganz einfach ist, das sehen Sie hier im Video.

Betriebliche Altersversorgung mit der Bayerischen

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge.

Seit dem 01.01.2002 haben Sie als Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil Ihres Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Mit Beginn 2019 haben Sie überdies Anspruch darauf, dass sich Ihr Arbeitgeber bei der Direktversicherung mit einem Zuschuss beteiligt.

Das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz

Seit Beginn 2018 ist das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz in Kraft. Dieses stärkt die betriebliche Altersversorgung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, indem neue Fördermaßnahmen und zusätzliche Vorteile geschaffen wurden. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, die bAV noch effektiver zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung einzusetzen.

Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben bestehen und können auch weiterhin genutzt werden. Bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, können ebenfalls unverändert fortgeführt werden.

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