Aufstiegs-/Meister-BAföG: So finanzieren Sie erfolgreich Ihren Meisterbrief

Handwerker und Handwerkerinnen sind so begehrt wie nie. Viele Betriebe können sich vor Aufträgen kaum retten und sind über etliche Monate im Voraus ausgebucht. Wenn Sie selbst auch im Handwerk tätig sind, wissen Sie es sicher längst: Gute Fachkräfte sind rar und dementsprechend gesucht.

Auch die Bezahlung von Handwerkern kann sich (auch aufgrund des Fachkräftemangels) vielerorts sehen lassen. Doch es gibt – wie überall – noch Luft nach oben.

Denn auch wenn es Ihnen sicherlich nicht an Arbeit mangelt, haben Sie sich für das neue Jahr vielleicht vorgenommen, Ihrer Karriere noch einen kleinen Schub zu geben. Und was würde sich da besser anbieten als der Meisterbrief.

Lohnt sich ein Meistertitel (finanziell)?

Als Meister haben Sie nämlich nicht nur innerhalb Ihrer Firma bessere Aufstiegschancen, Sie können sich auch mit Ihrem eigenen Handwerksbetrieb selbstständig machen. In vielen Handwerksberufen ist der Meistertitel sogar Voraussetzung zur Selbstständigkeit. Und diejenigen, die sich akademisch noch weiterentwickeln wollen, können nach bestandener Meisterprüfung auch noch studieren.

Doch Weiterbildung schön und gut, wie sieht es eigentlich mit dem Geld aus? Nun, auch beim Gehalt profitieren Handwerker vom Meistertitel. Einziges Manko: Die Kosten der Weiterbildung zum Meister variieren zwar von Gewerk zu Gewerk, hoch sind sie aber allemal. So zahlen Fleischer oder Friseure „nur“ circa 4.000 Euro, während beispielsweise Elektrikerinnen mit Kosten um die 9.000 Euro rechnen müssen. Dazu kommen noch Prüfungsgebühren, die sich je nach Region ebenfalls unterscheiden.

„Ganz schön viel für eine Weiterbildung“, werden Sie sich vielleicht jetzt denken. Und damit haben Sie recht. Gerade für Handwerker und Handwerkerinnen mit beschränkter Finanzkraft stellen die Kosten der Meister-Weiterbildung ein Hindernis dar. Und leider allzu oft einen Grund, erst gar nicht damit zu starten. Schade eigentlich, denn der Meistertitel lohnt sich finanziell meist schon nach vier bis fünf Jahren.

Lassen Sie sich also von den Kosten nicht abschrecken. Die müssen Sie nämlich nicht alleine und auf einmal tragen. Denn: Vater Staat unterstützt lernwillige Gesellen gerne, um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen – und zwar mit dem Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG).

Aufstiegs-/Meister-BAföG – was ist das eigentlich?

Das seit August 2020 anstelle des Meister-BAföGs geltende Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt Sie als weiterbildungswilligen Absolvierenden einer Berufsausbildung. Über die drei Fortbildungsstufen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ werden sowohl öffentliche als auch private Lehrgänge zum Abschluss des Meisters, Technikers, Betriebswirts sowie vergleichbarer Titel gefördert. Pro Person wird jedoch je Level nur ein Fortbildungslehrgang unterstützt.

Wichtig hierbei: Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Eine abgeschlossene Erstausbildung wird folglich oft vorausgesetzt. Auch Personen mit einem Bachelor-Abschluss können gefördert werden – jedoch nur, wenn das ihr höchster Abschluss ist.

Mit der Weiterbildung zum Meister sind Sie also auf jeden Fall förderfähig. Ob Voll- oder Teilzeit-Programm, spielt dabei keine Rolle.

Übrigens: Eine Altersgrenze besteht nicht. Sie können sich also jederzeit für ein Karriereupgrade oder eine Aufstiegsfortbildung entscheiden und sich der Unterstützung des Aufstiegs-BAföGs sicher sein. So wurde allein 2020 bereits rund 178.000 Personen die Weiterbildung ermöglicht. Zögern Sie also nicht, das Aufstiegs-BAföG auch für sich in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Grundsätzlich müssen Sie bei der Auswahl Ihres Lehrgangs darauf achten, dass dieser mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert. Einzige Ausnahme: Die Weiterbildung zum Berufsspezialist oder zur Berufsspezialistin. Hier ist eine Mindestdauer von 200 Unterrichtsstunden Pflicht, sie wird aber nur in Teilzeit gefördert. Ab 400 Unterrichtsstunden wird jedoch auch dieses erste Fortbildungslevel in Vollzeit unterstützt. Abhängig davon, ob Sie eine Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit wählen, gibt es auch einen bestimmten Zeitrahmen, in dem der Lehrgang abgeschlossen sein muss. Dazu aber gleich mehr.

Beachten Sie: Ein schlichtes Selbststudium wird nicht gefördert. Um in den Förderbereich des Aufstiegs-BAföGs zu gelangen, müssen Sie an Unterrichtsstunden teilnehmen. Dazu zählen übrigens auch virtuelle Lehrveranstaltungen.

Sollten Sie sich für eine Vollzeitmaßnahme entscheiden, unterstützt Sie der Staat zusätzlich zu den Lehrgangskosten auch bei den Kosten der Lebenserhaltung. Mit bis zu 892 Euro können Sie hier monatlich rechnen. Dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen:

  • Der Lehrgang muss mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche umfassen.
  • Der maximale Zeitrahmen für Vollzeitmaßnahmen beträgt drei Jahre.

Ist Ihnen eine Teilzeitmaßnahme lieber, um nebenbei noch arbeiten zu können? Kein Problem, auch die werden gefördert, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  • Auf der ersten Fortbildungsstufe werden Lehrgänge zwischen 200 und 400 Stunden in Teilzeit finanziell unterstützt, auf den anderen Leveln ab 400 Stunden wahlweise in Teilzeit.
  • Monatlich muss die Maßnahme durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Der maximale Zeitrahmen für Teilzeitmaßnahmen beträgt vier Jahre.

Beantragen: Auf welche Weise bekomme ich mein Geld?

Zugegeben, jetzt wird es ein wenig kompliziert. Denn auf dem Weg zum Meistertitel unterstützt Sie der Staat nicht nur bei den Kosten des Lehrgangs, auch die Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt müssen Sie nicht allein stemmen.

Aber der Reihe nach. Bis maximal 15.000 Euro fördert das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung Ihre beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen staatlich. Jedoch ist nur die Hälfte davon ein geschenkter Zuschuss. Die anderen 50 Prozent werden über ein zinsgünstiges Bankdarlehen bei der KfW zur Verfügung gestellt. Dieses müssen Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, das Darlehen nur zum Teil oder gar nicht zurückzuzahlen. Stellen Sie nach bestandener Prüfung einen Antrag darauf, werden Ihnen 50 Prozent der Darlehenskosten erlassen.

Wenn Sie hingegen nach der Meisterprüfung ein Unternehmen gründen, wird Ihnen das Darlehen komplett erlassen. Grund genug also, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

Wie gesagt, können Sie auch für Ihr Meisterprüfungsprojekt finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Hier ist der Staat bereit, die Hälfte der notwendigen Kosten zu übernehmen, aber nur bis zu einer Höhe von 2.000 Euro. Jedoch ist auch hier nur die Hälfte der Förderung ein Zuschuss, der Rest wird wieder über einen zinsgünstigen KfW-Kredit gestemmt.

Übrigens: Die Gelder aus dem Aufstiegs-BAföG sind von der Einkommenssteuer befreit. Auch den Kredit der KfW müssen Sie keineswegs sofort zurückzahlen. Nach Abschluss des Lehrgangs können Sie sich hier wahlweise zwei bis sechs zins- und tilgungsfreie Jahre nehmen, müssen dann aber den rückzahlbaren Anteil des Darlehens innerhalb von zehn Jahren zurückzahlen. Ihr Einkommen bestimmt dabei die Höhe der monatlichen Raten, mindestens betragen sie aber 128 Euro.

Sie sehen: Wenn Sie es richtig angehen und nach der beruflichen Meisterprüfung sogar selbst ein Unternehmen gründen, müssen Sie für die gesamte Weiterbildung lediglich die Hälfte der Kosten Ihres Meisterprüfungsprojekts zahlen. Das Hindernis der Weiterbildungskosten ist also Geschichte.

Alleinerziehende und verheiratete sowie verpartnerte Antragsteller werden bei den Vollzeitmaßnahmen des Aufstiegs-BAföGs nochmal besonders gefördert. Weitere Informationen dazu und zu weiteren Besonderheiten der Förderung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Den Antrag für die finanzielle Unterstützung durch den Staat können Sie jederzeit ganz bequem online ausfüllen und absenden. Suchen Sie sich aus den verschiedenen Antragsformularen einfach das Passende heraus.

Geld für die bestandene Meisterprüfung: Der Meisterbonus

In vielen Bundesländern bekommen Sie zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG noch eine steuerfreie finanzielle Belohnung bei erfolgreicher Absolvierung der Meisterprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses. Die können Sie dann gleich zur Rückzahlung Ihres KfW-Darlehens verwenden.

Beispiele hierfür sind die in Baden-Württemberg geltende Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro oder der bayerische Meisterbonus, der 2.000 Euro beträgt. Um antragsberechtigt zu sein, müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland liegen. Wenn sie dort angeboten wird, muss zusätzlich auch die Meisterprüfung in diesem Land liegen.

Wichtig ist jedoch: Die Meisterprämie in Baden-Württemberg wird nur an Handwerksmeister, nicht jedoch an Industriemeister oder andere ausgeschüttet. Sie soll primär dem beruflichen Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken.

Sie sind also gut beraten, diese Finanzspritze nicht unberührt zu lassen. Alles, was Sie davon trennt, sind die erfolgreiche Meisterprüfung und der nötige Antrag.
 

Die Meister-Weiterbildung: Kein Geld? Kein Problem!

Mit dem Aufstiegs-BAföG und der bundeslandspezifischen Belohnung bei bestandener Meisterprüfung werden also finanzielle Hindernisse durch Förderung aus dem Weg geschafft. Jetzt müssen Sie die Möglichkeit nur noch am Schopfe packen und die nötigen Anträge stellen.

Natürlich sollen mit diesem Beitrag auch Frauen dazu animiert werden, Meisterinnen zu werden, um die Männerdomäne Handwerk mal ordentlich aufzumischen – und mit den vielen Vorurteilen über Frauen und handwerkliche Tätigkeiten endlich aufzuräumen. Denn es gibt genügend Gründe, warum das Handwerk Frauen dringend benötigt und die sich dabei ein gutes Einkommen erarbeiten können.