Was Arbeitgeber über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Mitarbeiter wissen müssen

Arbeitgeber übernehmen eine wichtige soziale Verantwortung. Und die macht nicht einmal beim demographischen Wandel Halt! So wie das deutsche Rentensystem an seine Grenzen stößt, schlägt das Thema Altersvorsorge über den Arbeitsgeber vermehrt bei den Personalabteilungen auf. 

Zum Hintergrund: Die Alterspyramide in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten auf den Kopf gestellt worden. Den jungen Einzahlern in das Rentensystem stehen vergleichsweise immer mehr Rentner gegenüber. Standen noch im Jahr 2020 100 Beitragszahler 57 Rentnern gegenüber, sollen 100 Beitragszahler schon 2050 77 Rentner mitfinanzieren.

Über die notwendigen Reformen des Rentensystems wird schon lange diskutiert. Beitragssätze, Lebensarbeitszeit und somit der frühestmögliche Eintritt (ohne Abzüge) in die Rente sollen steigen, während die Höhe der durchschnittlichen Auszahlung sinken muss.

Und so sinnieren schon 18-jährige Azubis – zu Recht – über eine drohende Altersarmut. Unter den großen Zukunftsängsten junger Menschen landet “Altersarmut” in Umfragen auf Platz drei, hinter Klimawandel und globalen Pandemien. Angebot wie Zusatzrenten, egal in welcher Form, lindern also existentielle Ängste Ihrer zukünftigen Fachkräfte!
 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Unternehmen: Was ist wichtig

Als Arbeitgeber können Sie aus der Not eine Tugend machen: Wer seine Arbeitnehmer durch Zuschüsse beim Aufbau einer sicheren Rente unterstützt, trifft nicht nur den richtigen Nerv. Er ist für Fachkräfte allein durch dieses Angebot möglicherweise attraktiver als andere potenzielle Brötchengeber.

Der Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente über den Arbeitgeber kann also eine gute Lösung für beide Parteien sein. Wir zeigen Ihnen darum,

  • was Sie als Arbeitgeber für Ihre Angestellten zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) leisten können,
  • ob das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen verpflichtend ist,
  • was Begriffe wie "Entgeltumwandlung" (für den Betrieb) bedeuten und
  • welche Arten von Betriebsrenten überhaupt existieren

Gleich sind Sie rundum informiert! 

Fangen wir also an: 

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber?

Es sind nicht wenige Arbeitgeber, die sich gegen eine zusätzliche Rentenvorsorge für ihre Mitarbeitenden sträuben. Lange Zeit war die finanzielle Absicherung fürs Alter allein ein „Problem“ des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, jetzt soll "der Chef ganz allein" die Beiträge übernehmen.

Die klassische Form der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge wirkt also wie ein reiner Verlust. Doch möchten wir hier nochmal die These aufgreifen, dass sich Arbeitgeber mit Betriebsrenten einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine 2018 durchgeführte Studie des Unternehmens Deloitte ergibt: Für mehr als die Hälfte der Beschäftigten ist es beim Jobwechsel ein Kriterium, dass der potenzielle neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietet.

Das heißt für Sie als Arbeitgeber nicht nur, dass Sie sich mit der betrieblichen Altersvorsorge ein Ass in den Ärmel schieben können. Auch bestehende Fachkräfte lassen sich mit der baV langfristig ans Unternehmen binden. Außerdem können Sie Lohnnebenkosten einsparen. Die gezahlten Beträge können als Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, sodass (abhängig davon wie individuell umgesetzt) Sie keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.

 Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden. 

Keine Lust, viel zu lesen?

Keine Sorge! Ihre Vorteile zur betrieblichen Altersvorsorge zeigen wir Ihnen hier gerne auf einen Blick. 

Betriebliche Altersvorsorge: Pflicht für Unternehmer?

Arbeitnehmer können seit 2020 von Ihrem Chef verlangen, dass dieser Teile von Lohn oder Gehalt in einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge umwandelt. In diesem Sinne kann man also durchaus von einer Pflicht sprechen. Da die betriebliche Altersversorgung durch Extra-Beiträge allerdings einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellt, unterstützt der Staat Arbeitgeber durch die so genannte "Entgeltumwandlung".   

"Entgeltumwandlung" für die betriebliche Altersvorsorge

Damit gerade kleine und mittelständische Unternehmen nicht in die Not kommen, die Zahlungen alleine stemmen zu müssen, haben Angestellte die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen. Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge ein und spart so bei Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die Verträge zur bAV werden also staatlich gefördert.

Für bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze fallen in diesem Fall keine Sozialabgaben mehr an und für bis zu acht Prozent keine Steuern. Im Jahr 2021 liegt diese Grenze für die alten Bundesländer bei 7.100 Euro pro Monat, wodurch sich eine maximale monatliche Einzahlung von 284 Euro (sozialabgabenfrei) beziehungsweise 568 Euro (steuerfrei) ergibt.

Welche betriebliche Altersvorsorge ist die richtige?

Der Begriff „betriebliche Altersvorsorge“ umschreibt alle finanziellen Leistungen, die seitens des Arbeitgebers vertraglich zugesagt und von Arbeitnehmern spätestens mit der Rente abgerufen werden können. Auch die Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod und die Individualitätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sind oft Teil einer bAV.

Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über die 5 gängigsten Varianten und ihre Besonderheiten.

Diese Arten von Betriebsrenten gibt es:

1. Direkt- / Pensionszusage

Hier zahlt der Arbeitgeber eine vereinbarte Leistung (beispielsweise eine monatliche Betriebsrente), sobald der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, invalide wird oder verstirbt. Der Umfang der Leistung orientiert sich in der Regel an der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Droht eine Insolvenz des Betriebs, sind die Versicherungsansprüche der Begünstigten ebenfalls geschützt. Dann übernimmt der Pensionsversicherungsverein (PSVaG) die Leistungsverpflichtung. Im Regelfall wird die Direktzusage allein vom Arbeitgeber finanziert. Individuelle Absprachen erlauben jedoch auch, Teile des Lohnes oder Gehalts umzuwandeln.

Bei dieser Zusageform werden Unternehmen durch (eventuell) drohende, vorzeitige Versorgungsfälle mit einem vergleichsweise hohen finanziellen Risiko belastet. Daher sollten Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern Direkt- / Pensionszusagen nur in Ausnahmefällen anbieten. 

2. Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen. Am häufigsten findet man sie in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die monatlichen Zahlungen erfolgen wiederrum seitens des Arbeitgebers – entweder direkt von ihm finanziert oder durch eine Entgeltumwandlung. Für den umgewandelte Betrag fallen keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ähnlich wie auch bei der Direktzusage sind die Ansprüche des Arbeitnehmers über den PSVaG abgesichert. Arbeitnehmer behalten selbst bei einem beruflichen Wechsel oder einer Insolvenz der Firma ihre Ansprüche.

Übrigens: Die betriebliche Altersversorgung in Form der sogenannten Unterstützungskasse eignet sich hervorragend zur Gestaltung höherer finanzieller Versorgungen, wenn Sie also etwas mehr auf die hohe Kante legen wollen. Also etwa für leitende Angestellte oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer. Falls Sie darüber mehr erfahren wollen, können Sie das auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge via Unterstützungskasse schnell und einfach tun. 

3. Direktversicherung

Wie der Name bereits vermuten lässt, gleicht die Zusage der Direktversicherung am ehesten der klassischen Rentenversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder auch Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Angestellten bei einem Versicherer ab.

Das Besondere: Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall also der Arbeitgeber, während es sich bei dem Begünstigten um den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene handelt.

Geschützt werden diese insbesondere durch den Umstand, dass Direktversicherungen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen. Hierdurch können Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der angelegten Vermögenswerte sichergestellt werden. Diese Art der bAV lohnt übrigens auch bei nicht-leitenden Mitarbeitern für beide Seiten.

4. Pensionskasse

Davon abzugrenzen sind Pensionskassen, bei denen es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich über deren Zuwendungen sowie aus Vermögenserträgen. Gleichzeitig wird den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

Ähnlich wie die Direktversicherung unterliegen Pensionskassen der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Und auch sie müssen ihr Vermögen eher konservativ anliegen, wodurch eine kontinuierliche und sichere Rendite sichergestellt werden soll.

5. Pensionsfonds

Ähnlich wie bei den Pensionskassen handelt es sich bei Pensionsfonds um rechtlich selbstständige Versicherungsträger. Auch sie gewähren Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Doch da die Zusageform des Pensionsfonds nicht den strengen Restriktionen herkömmlicher Lebens- und Rentenversicherungen unterliegt, bietet sie sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch -nehmers ein höheres Maß an Flexibilität.

So dürfen die Eigentümer der entsprechenden Fonds das Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen. So sind bessere Renditen drin. Doch Achtung: Durch die stetig schwankenden Aktienkurse besteht ein höheres Risiko, dass die angelegte Geldsumme schrumpft.

Wie so häufig im Leben – auch bei der Wahl der perfekten betrieblichen Altersvorsorge gibt es keine universell gültige Lösung. Doch es gibt einige Kompromisse, von denen sowohl Sie als Unternehmer oder Unternehmerin als auch Ihre Mitarbeitenden profitieren können.  Lassen Sie sich beraten und beweisen Sie gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens Weitsicht.