Verkehrsregeln im Ausland: Auf diese Fallstricke müssen Sie in Europa achten

Kontaktbeschränkungen, geschlossene Geschäfte und leere Restaurants gehören seit über einem Jahr zu unserem täglichen Leben. Doch das Coronavirus schränkt viele Menschen nicht nur in ihrem Alltag ein. Je näher die Sommermonate rücken, desto klarer wird, dass auch die diesjährige Urlaubssaison wohl nicht wie in den Jahren vor der Pandemie vonstattengehen wird.

Schließlich lassen geschlossene Grenzen und hohe Inzidenzzahlen in vielen Ländern kaum darauf hoffen, das eigene Urlaubsziel diesen Sommer frei auswählen zu können. Kein Wunder, dass viele Menschen deshalb vor Urlaubsbuchungen in fernen Ländern zurückschrecken und sich lieber für die spontanen Reise zu nahgelegenen Zielen entscheiden. So wird also auch in diesem Sommer wieder heißen: Auto statt Flugzeug!
Wer schon einen Roadtrip hinter sich hat, weiß jedoch, dass hinter jeder Landesgrenze auch neue Verkehrsregeln „lauern“. Damit Sie die internationalen Straßengesetze nicht auf die „harte Tour“ – also womöglich in Form von Strafzetteln oder Bußgeldbescheiden – kennenlernen, haben wir die wichtigsten Regelungen schon einmal für Sie zusammengefasst. Damit heißt es im Sommer: Volle Fahrt voraus!

Fahranfänger: In Italien, Frankreich oder Kroatien aufgepasst!

Für Straßenneulinge kann der erste Roadtrip ohne Mama und Papa oft gar nicht schnell genug kommen. Doch wie es in Deutschland mit der Probezeit der Fall ist, müssen sich Fahranfänger auch auf ausländischen Straßen erst einmal beweisen. Hier gelten zum Teil gesonderte Tempolimits, die natürlich auch von deutschen Fahranfängern zu beachten sind.

  • Normalerweise können Sie auf italienischen Autobahnen mit bis zu 130 km/h fahren. Fahranfänger müssen in Italien jedoch noch einmal zusätzlich auf die Bremse treten. Für sie gilt ein maximales Tempo von 100 km/h – und zwar für ganze drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins.
  • Auch in Frankreich können Neulinge nicht von Beginn an Vollgas geben. Außerorts gilt für sie in den ersten drei Jahren nach bestandener Führerscheinprüfung nämlich sogar eine Höchstgeschwindigkeit von nur 80 km/h. Schnellstraßen dürfen Fahranfänger mit 100 km/h befahren, während auf Autobahnen ein maximales Tempo von 110 km/h gilt.
  • Und auch in Kroatien müssen es Fahranfänger bis zum 24. Lebensjahr bleifußtechnisch erstmal langsam angehen lassen. Außerorts gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Neulinge auf den Straßen. Schnellstraßen dürfen sie mit 100, Autobahnen mit 120 km/h befahren. Alles andere wäre eine kostenpflichtige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Die Bayerische Experten-Tipp

Egal ob Kurztrip oder Familienurlaub mit dem PKW: Mit der richtigen Reiseversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wenn Sie die Reise einmal doch stornieren müssen.

Umweltbewusste Fahrer: Vorteile in Österreich oder Norwegen

In Deutschland sollen Umweltprämien beim Kauf neuer E-Autos die Elektromobilität attraktiver machen. Anderswo geht man hier einen Schritt weiter und schafft Vorteile für E-Autos direkt auf der Straße. Und das kommt nicht nur umweltbewussten Einheimischen zugute: Auch Touristen in den jeweiligen Ländern profitieren von den Vorteilen der klimafreundlichen Fahrzeuge, wenn sie denn elektrisch unterwegs sind.

Hier gelten besondere Regeln für E-Autos

  • Normalerweise können Sie auf Österreichs Autobahnen bis zu 130 km/h schnell fahren. Ein Umwelt-Tempolimit begrenzt die Geschwindigkeit auf einigen Autobahnstrecken jedoch auf 100 km/h. Die einzige Ausnahme gilt für E-Autos. Die dürfen auch in den besagten Umweltzonen 130 km/h fahren. Doch Vorsicht: Wer auch mit Elektroantrieb Vollgas geben möchte, muss ein Kennzeichen vorweisen können, das auf den Elektrocharakter des Autos hinweist.
  • Norwegen ist bei Urlaubern vor allem für atemberaubende Landschaften und schier endlose, unberührte Natur bekannt. Fahrer von E-Autos könnte es jedoch auch aus einem anderen Grund in den hohen Norden ziehen: Nicht nur öffentliche Parkplätze und Busspuren können sie hier nämlich kostenlos nutzen. An 4.000 Ladestationen ist zudem der Strom zum Aufladen des privaten Elektrofahrzeugs kostenfrei verfügbar.

Tagfahrlicht: Besondere Verkehrsregeln in Kroatien oder Dänemark

Andere Länder, andere Verkehrsregeln – das gilt auch, wenn es um die Beleuchtung am Fahrzeug geht. Denn während Sie auf deutschen Straßen das Licht am Tag nach Bedarf einschalten können, muss in einigen Ländern auch tagsüber verpflichtend mit Beleuchtung gefahren werden.

Verstoßen Sie während Ihrer Urlaubsfahrt gegen diese Vorschrift, warten in einigen Ländern Bußgelder und Strafen im dreistelligen Bereich. In den folgenden Urlaubszielen gilt deshalb: Lieber Licht an als Licht aus!

 

  • Wen es in die kälteren Regionen unseres Kontinents zieht, muss am Fahrzeug zumindest mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Norwegen, Schweden und Dänemark fordern das nämlich ganztägig auf allen Straßen. Wessen Auto dagegen nicht mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet ist, kann hier natürlich auch auf die „normalen“ Abblendlichter setzen.
  • Auch auf den schweizerischen und italienischen Straßen gilt mittlerweile eine Lichtpflicht am helllichten Tag. Wie die skandinavischen Vorreiter geben sich die Schweiz und Italien dabei aber auch bereits mit entsprechenden Tagfahrleuchten zufrieden.
  • In Kroatien müssen Sie das Licht hingegen nur in den Wintermonaten anschalten. Welche Art von Leuchten hier jedoch verpflichtend nötig sind, ist allerdings (noch) nicht explizit festgelegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie deshalb vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auf jeden Fall mindestens mit Abblendlicht fahren.
  • In Ungarn und Rumänien gilt dagegen lediglich auf allen Autobahnen und außerorts eine Lichtpflicht. Auch hier sollten Sie das Abblendlicht deshalb am besten einfach ganztägig einschalten.

Parken im Ausland – gar nicht so einfach

Ein Urlaub mit dem Auto hat einige Vorteile. Schließlich ist man in jeder Ortschaft mobil und kann das Reiseziel so besonders gut und flexibel erkunden. Mit dem Auto im Schlepptau entstehen jedoch auch neue Herausforderungen am Urlaubsort. In einigen Ländern kann vor allem die Parksituation zum "Stressfaktor" werden.

#1 Parken in Griechenland: Viele Linien machen die Regeln

In Griechenland ist das "Parkieren" des Fahrzeuges leider fast schon eine Wissenschaft für sich. Der Grund: Die entsprechenden Regelungen sind besonders für Touristen kaum durchschaubar. Oder hätten Sie gewusst, dass die Anzahl der Linien auf einem Schild die Erlaubnis zum Parken bestimmen? Klingt verwirrend? Das ist noch gar nichts, denn:

  • Halteverbotsschilder mit nur einer senkrechten Linie gelten ausschließlich in ungeraden Monaten.
  • Schilder mit zwei senkrechten Linien müssen dagegen in gerade Monaten befolgt werden. Klingt völlig plausibel, oder?

Achten Sie als Autofahrer zudem bitte auf die Farben der Bodenmarkierungen am Straßenrand! Die zeigen Ihnen nämlich ebenfalls, wie und wo geparkt werden darf:

  • Gelbe Markierungen stehen für „Parken verboten!“
  • An blauen Stellen ist das Parken erlaubt, aber gebührenpflichtig
  • Weiße Markierungen zeigen Ihnen, dass Sie Ihr Fahrzeug kostenlos abstellen können.

#2 Parken in Österreich: „Blauen Zonen“

Auch in Österreich können Urlauber schnell zu Parksündern werden. Der Grund sind die sogenannten „Blauen Zonen“ in vielen österreichischen Städten, die ganze Viertel oder Stadtteile zu Kurzparkzonen machen können.

Was als Kurzparkzone gilt, muss allerdings nur an den Begrenzungen der – teilweise ziemlich groß angelegten - Parkzonen gekennzeichnet werden. Übrigens ganz ähnlich den Anwohnerparken-Zonen in deutschen Großstädten wie München. So kann es vorkommen, dass weit und breit kein Schild auf die Regelung hinweist, im Nachhinein jedoch trotzdem ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer klemmt.

Halten Sie in Österreichs Städten deshalb die Augen nach Schildern mit der Aufschrift „Kurzparkzone“ ganz besonders weit offen, um beim Parken ganz sicher ohne Bußgeld davonzukommen.

Verkehrsunfall im Ausland: Was passiert, wenn‘s kracht?

Ein Unfall im Ausland kann den Traumurlaub schnell zum regelrechten „Horrortrip“ machen. Um den Stress dann so gering wie möglich zu halten, sollte zumindest die Schadensregulierung im Fall der Fälle geklärt sein. Bevor es auf die Piste in Richtung Urlaub geht, ist ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen deshalb fast schon Pflicht.

#1 Die Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland

Ihre Kfz-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Das gilt nicht nur auf deutschen Straßen, sondern zum Großteil auch im Ausland. Im Regelfall können Sie und der Unfallgegner in den folgenden Urlaubsländern auf die Schadensregulierung Ihrer Kfz-Versicherung pochen:

  • In Europa sowie Ländern, die politisch zur EU gehören, gilt Ihre Kfz-Versicherung in jedem Fall. Dank des Kennzeichenabkommens müssen Sie hierfür auch keinen Beweis mit sich führen. Das gültige Kennzeichen an Ihrem PKW reicht als Nachweis für Ihre Versicherung aus.
  • Ihre Versicherung kommt darüber hinaus aber auch noch andernorts für Unfallschäden auf. Welche Länder konkret abgedeckt sind, können Sie auf Ihrer internationalen Versicherungskarte nachlesen. Da hierbei jedoch nicht mehr das Kennzeichen als Nachweis Ihrer Versicherung ausreicht, sollten Sie Ihre Versicherungskarte immer mitführen, um bei einem Schadensfall gewappnet zu sein. Bei uns gibt es die grüne Karte natürlich auch für Sie!

#2 Versicherungsschutz für das Auto in Europa

Haben Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist diese ebenfalls nicht zwangsläufig auf den deutschen Raum begrenzt. Ihr Versicherungsschutz gilt ebenso in Europa und Ländern, die politisch zur EU gehören. Planen Sie dagegen, außerhalb dieses Gültigkeitsbereichs zu verreisen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer über eine mögliche Erweiterung sprechen.

Was haben Knöllchen und Zigaretten gemeinsam?

In Frankreich müssen Sie sich nicht mit nerviger Bürokratie herumschlagen, um eine Geldbuße zu bezahlen. Knöllchen können dort nämlich nicht nur per Überweisung, Bank- oder Kreditkarte gezahlt werden. Sie können Ihre Schulden auch einfach in zugelassenen Tabakläden begleichen. Wenn es bloß überall so einfach wäre!

Wir meinen: Für die kommende Urlaubsreise mit dem Auto sind Sie jetzt auf jeden Fall gut aufgestellt. Gute Fahrt und einen schönen Urlaub!