Long Covid – und nun? Die besten Tipps zu Arbeits- oder Berufsunfähigkeit und Absicherung

Nach einem Sommer mit kaum oder wenigen Einschränkungen gegen das Coronavirus ist die Pandemie leider noch immer nicht verschwunden. Und mit ihr sind auch die Sorgen geblieben: Was passiert, wenn die Ansteckung (diesmal) nicht so glimpflich abläuft? Warum fühle ich mich noch Wochen nach dem positiven Test immer noch abgeschlagen? Wie erkläre ich meinem Arbeitgeber oder meiner Arbeitgeberin, warum ich es (immer noch) nicht schaffe, meinen Job zu erledigen? 

Dass nicht nur die kurzfristige Virus-Erkrankung gefährlich werden kann, sondern auch die langfristigen Folgen einer Coronainfektion keinesfalls zu unterschätzen sind, bestätigen die Statistiken. Zwar kann die Häufigkeit von Long Covid noch nicht verlässlich geschätzt werden. Dennoch ist von mindestens zehn Prozent der Betroffenen auszugehen – allein bei jenen, die nicht wegen Corona ins Krankenhaus mussten.

Unter denen, die es dagegen schon direkt nach der Ansteckung härter getroffen hat und wegen einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden mussten, berichten sogar knapp 40 Prozent von gesundheitlichen Langzeitfolgen. Kein Wunder, dass die Krankschreibungen mit der Diagnose “Long Covid” entsprechend steigen. 

Auch, wenn das Phänomen noch lange nicht ausreichend erforscht ist – in einer Sache sind sich die Experten schon jetzt weitgehend einig: Die Dunkelziffer von Menschen, die mehr oder minder stark unter den Nachwirkungen einer Infektion mit dem Coronavirus leiden, ist hoch. 

Long Covid – bin ich betroffen?

Wenn Sie sich mit SARS-CoV-2 angesteckt haben und seitdem das Gefühl haben, nicht so recht auf die Beine zu kommen, dann liegt eine Long Covid-Diagnose oft nahe. Wichtig: Klären Sie dennoch andere Ursachen für Ihre Symptome umfassend ab! Denn keine der zahlreichen möglichen Langzeitfolgen des Coronavirus ist in ihren Symptomen einzigartig für nur diese Krankheit. Es kann immer auch etwas anderes dahinterstecken.

Wenn aber...

  • Ihre Corona-Infektion mindestens drei Monate zurückliegt,
  • die Symptome über längere Zeit (mindestens zwei Monate) fortbestehen oder im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion immer (wieder) auftreten,
  • die Symptome Ihre Funktionsfähigkeit im Alltag und Ihre Lebensqualität nach wie vor negativ beeinflussen
    und
  • keine anderen Ursachen für die körperlichen, kognitiven und psychischen Symptome gefunden werden können, die Sie seit der Infektion belasten,

dann gehören Sie laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Opfern von “Post-Covid-19". Nicht minder erschreckend ist, dass nach bisherigen Erkenntnissen selbst milde oder gar symptomlose Verläufe einer Corona-Infektion zu Langzeitfolgen führen können.

Wenn es Betroffenen auch nur ein schwacher Trost sein mag: Personen mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion sind in der Regel nicht ansteckend. Außer natürlich, sie infizieren sich erneut mit dem Virus oder einer seiner Varianten.
 

Einige der bisher bekannten Long Covid-Symptome:

  • Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (“Fatigue”)
  • Riech- und Schmeckstörungen
  • Fieber
  • Kurzatmigkeit, Husten und Brustschmerzen
  • Muskelschwäche und -schmerzen, Gliederschmerzen
  • Verschlechterungen der Lungenfunktion, Einschränkungen der Nierenfunktion, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (beispielsweise Herzmuskelentzündungen, Herzinfarkt, Schlaganfall und Thromboembolien) und Diabetes mellitus
  • Konzentrations- und Gedächtnisprobleme ("brain fog"), Kopfschmerzen, Sprachstörungen
  • Schlafstörungen
  • psychische Probleme, wie z.B. depressive Stimmung und Angstsymptome

Die meisten Symptome treten in Kombination mit anderen auf und verstärken sich häufig schon nach leichter körperlicher Belastung.
 

Krank, berufsunfähig, invalide: Wann ist man eigentlich was?

Grundsätzlich gilt: Wer sich länger mit den genannten Folgen einer Corona-Erkrankung herumschlagen muss, sollte sich nicht auch noch mit der Angst vor einer drohenden Berufsunfähigkeit geißeln. Davor gibt es nämlich einige Abstufungen und auch Sicherheitsnetze, die auch bei längerer Krankheit dafür sorgen, dass Sie sich in erster Linie aufs Gesundwerden konzentrieren können.

Wer sich krank meldet, gilt zunächst als arbeitsunfähig. Arbeitsunfähigkeit ist per se “akut” und nicht “chronisch”. Heißt: Es besteht Aussicht auf Besserung. Angestellte bekommen sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – und das bis zu 72 Wochen lang.

Wenn nichts besser zu werden scheint und Ihr Arzt per Attest bestätigt, dass Sie auch in Zukunft wegen Long Covid nicht mehr fähig sein werden, ihren Beruf auszuüben, also berufsunfähig sind, sollten Sie aber sehr wohl wissen, wie es nun weitergehen könnte. Oder auch, wenn Ihr Arbeitgeber sich schnell quer stellt. Denn prinzipiell können Sie auch während oder gar wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Long Covid gekündigt werden.

Long Covid trifft aber natürlich auch Selbständige. Wer sich nicht ausreichend absichert, gerät dann jedoch deutlich schneller in Finanznot als Angestellte. Ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung besteht zudem oft ebenfalls nicht. Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Fall daher auch eine Existenzsicherungsrente die nötige Absicherung bieten.

Es gibt übrigens noch eine Stufe über der Berufsunfähigkeit. Quasi das “nichts geht mehr”:  Wer gar nicht mehr arbeiten kann, egal in welchem Job und wie lange, gilt als “dauerhaft arbeitsunfähig”.
 

Sicher ist sicher!

Zeitlich unbegrenzte Leistung nach Ablauf der Karenzzeit und nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gesucht? Informieren Sie sich über eine Krankentagegeldversicherung.

Was tun bei Arbeits- oder (drohender) Berufsunfähigkeit wegen Long Covid?

Wenn Sie wegen den anhaltenden und starken Symptomen einer Long Covid-Erkrankung tatsächlich berufs- oder gar dauerhaft arbeitsunfähig sein sollten, bekommen Sie eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Vorausgesetzt, Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Der große Haken: Wenn Sie später als 1961 geboren wurden, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können – in egal welchem Beruf. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung wird es also alleine deshalb unangenehm, weil Sie zwar krank sind, sich aber möglicherweise dennoch mit einem Job, den Sie gerade so hinbekommen, über Wasser halten müssen.

Wichtig: Eine Erwerbsminderungsrente sichert Sie außerdem nur mit höchstens einem Drittel ihres bisherigen Bruttoeinkommens ab!

Besser also: Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Dann sollten Sie sich schon bei drohender Berufsunfähigkeit wegen Long Covid umgehend an Ihren Berater oder Ihre Beraterin werden. Ein Gutachten Ihrer Versicherung kann den Verdacht gegebenenfalls zügig bestätigen.
 

Kann ich mich vor Long Covid schützen?

Keine Frage: Am besten vor Long Covid geschützt ist, wer Infektionen mit dem Coronavirus vermeidet. Eine Impfung und deren Auffrischungen gelten gemeinhin als hilfreich. Sowie natürlich die mittlerweile hinlänglich bekannten AHA-Regeln, also Abstand, das Einhalten von Hygienemaßnahmen und das Tragen von FFP2-Masken.

Übrigens: Ein weiteres L und ein A sind mit der Zeit dazu gekommen (AHALA). Sie stehen für regelmäßiges Lüften von gemeinsam genutzten Innenräumen und die Corona-App, die Sie über Risikobegegnungen auf dem Laufenden hält. 
 

Wie hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Long Covid?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert das Risiko, dass Sie, auch wegen Long Covid, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent langfristig (mindestens sechs Monate) nicht mehr ausüben können. Denn die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist nicht entscheidend! Sie bekommen die vertraglich vereinbarte Monatsrente und ersetzen damit bestenfalls den entscheidenden Teil des Einkommens, das jetzt für Sie und Ihre Familie wegfällt. Achten Sie darauf, ob in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Ausnahmen festgelegt sind, zum Beispiel Lungen- oder psychische Erkrankungen.

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gilt Experten nach als existentiell – und das nicht erst seit Long Covid zum Thema wurde. Denn jeder vierte (!) Beschäftigte in Deutschland kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit irgendwann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten.