Was gibt es bei der Dienstunfähigkeitsabsicherung zu berücksichtigen?

Selbst, wenn ich mich auf mein Glück verlassen würde, wäre die Wahrscheinlichkeit recht hoch. Aber es geht selbstverständlich auch über ein paar valide Daten.

Als erstes muss ich prüfen, ob der Versicherer eine echte oder eine unechte DU-Klausel anbietet. Bei der echten DU-Klausel reicht die Versetzung in den Ruhestand als Nachweis der DU aus. Bei der unechten hat der Versicherer selbst das Recht zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das wäre nicht von Vorteil, weil der § 26 Beamtenstatusgesetz einiges an Verweisbarkeit bietet. So könnte der Versicherer von mir verlangen, dass ich eine Umschulungsmaßnahme ergreife, um ein neues Amt ergreifen zu können.

Ein kleines "und", das den Unterschied ausmacht

Die unechte DU-Klausel ist nicht ganz leicht zu erkennen. Im Grunde ist es nur ein kleines „und“, das den Unterschied ausmacht. In den Bedingungen steht dann, dass ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein muss UND eine Dienstunfähigkeit besteht. Dieses „und“ trennt die Ruhestandsversetzung von dem Nachweis der DU. Ich muss also die DU beweisen und zusätzlich die Ruhestandsversetzung vorlegen. Wenn wir das geprüft haben, gibt es keine Handvoll Anbieter mehr.

Ab dieser Stelle müssen wir zweigleisig denken: 

  • Einmal für Schüler, Studenten und Beamte auf Widerruf.
  • Und auf der anderen Seite für Beamte auf Lebenszeit.

Deshalb prüfen wir als nächstes, ob die Klausel auch bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe leisten würde. Bei dieser Prüfung fällt ein weiterer Versicherer durchs Raster.

Leistet der Versicherer auch bei Beamtenanwärtern, dann steht in den Bedingungen, dass die Leistung erhält, wer wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird. Beamtenanwärter werden nämlich nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Sie haben nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall Versorgungsansprüche durch den Dienstherren. Umso wichtiger, dass sie privat vorgesorgt haben.

Ist die DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten?

Für Schüler, Studenten und Beamtenanwärter ist enorm wichtig, ob die DU-Klausel automatisch in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten ist und ob diese auch unbegrenzt leistet. Nach dieser Prüfung bleibt für Schüler, Studenten und Beamtenanwärter nur noch eine Versicherung übrig.

Die meisten Versicherer leisten bei Beamtenanwärtern nur so lange, wie diese Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn haben. Aber in aller Regel haben sie keine Ansprüche, also läuft diese Klausel ins Leere.

Bei anderen Anbietern heißt es, dass solange geleistet wird, wie der Zustand, der zur DU geführt hat, unverändert fortbesteht. Böse Zungen würden anmerken, dass eine Veränderung auch eine Verschlechterung sein könnte. Aber darum geht es hier nicht. Die Leistung wird einfach eingestellt. Wenn ich weiterhin auf das Geld angewiesen bin, weil ich BU bin, muss ich einen neuen Antrag stellen. Dabei muss ich beweisen, dass ich BU bin. Zur Not mit Gutachten und dem vollen Programm.

Ein einziger Anbieter geht in diesem Fall in ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren. Das bedeutet, der Versicherer muss beweisen, dass bei dem Beamtenanwärter keine BU mehr vorliegt. Und das ist für den Versicherer in aller Regel genauso schwierig, wie es für den Versicherten zu beweisen ist, das BU vorliegt.

Kommen wir zur zweiten Schiene. Wenn ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin, interessiert mich alles, was Beamtenanwärter betrifft, nicht.

Bei der Handvoll Versicherer kommt es dann nur noch auf die Erfahrung des Versicherers an. Und auch hier kann es am Ende nur einen Erfinder der DU-Klausel geben. Zum Glück der gleiche, der auch für die Schüler, Studenten und Beamtenanwärter der beste Versicherer ist.

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