Sicher durch den Halloweenabend

Wenn die Bäume langsam kahler werden und die ausgeschnitzten Kürbisse der Nachbarn die Hauseingänge schmücken, steht Halloween vor der Tür. Und das bedeutet für Eltern: Die sonst so behüteten Kinder ziehen nach Einbruch der Dunkelheit (meist allein) in gruseligen Kostümen um die Häuser und sammeln Süßigkeiten von Fremden. Ein wirklich beängstigender Gedanke, wenn man an Kinderschutz und -sicherheit denkt.
Aber keine Angst, die beliebte Süßigkeiten-Tour können Sie mit ein paar einfachen Schritten (beinahe) gefahrenfrei gestalten. Sie müssen Ihren Kindern also das Umherstreifen nicht verbieten und ersparen sich viele Tränen, Diskussionen und Geschrei. Wir zeigen wie!  

Sicherheit fängt beim Kostüm an

Sie machen sich Sorgen wegen unaufmerksamen Autofahrern und genervten Halloween-Gegnern? Diese Risiken lassen sich nur schwer umgehen. Es gibt aber auch noch einen viel wichtigeren Gefahrenherd, der oft übersehen wird: das Kostüm. In der Fertigkleidung aus Supermarkt, Internet und Co. stecken nicht selten gesundheitsgefährdende Schad- oder Farbstoffe, auf die besonders Kinder empfindlich reagieren können. Bevor Sie Ihre kleinen Lieblinge also in Vampire, Hexen oder Geister verwandeln, werfen Sie einen Blick auf die Inhaltsstoffe. Vermeiden Sie zudem besonders Kostüme aus synthetischen Materialien. Diese sind leicht entflammbar und können deshalb in der Nähe von Laternen, aufgestellten Kerzen oder ausgeleuchteten Kürbissen schnell Feuer fangen. 
Auch bei den beliebten Grusel-Masken ist besondere Vorsicht geboten. Diese werden meistens aus PVC-Materialien hergestellt, die gesundheitsgefährdende Weichmacher enthalten. Das kann besonders für die empfindlichen Atemwege von Kindern schädlich sein. Zusätzlich schränken die Masken das Blickfeld Ihres Kindes zu sehr ein, was ein Sicherheitsrisiko im abendlichen Straßenverkehr ist. Daher gilt: Masken einfach weglassen! 
Sie sehen: Es gibt genügend Hindernisse beim Kostümkauf. Praktische Tipps, wie Sie dabei sofort schwarze Schafe erkennen, haben wir hier:

  • Der Geruchstest: Wenn Ihnen schon im Laden der unangenehm chemische Geruch des Kostüms entgegenwallt, vertrauen Sie Ihrem Riecher und lassen es hängen. Beißend chemische Aromen sind oft ein Hinweis auf ungesunde Zusatzstoffe. Diese können im schlimmsten Fall krebserregend und erbgutverändernd sein. 
     
  • Warnhinweise beachten: Hinweise auf Altersbegrenzungen sollten Sie ebenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich sind besonders Kleinkinder empfindlich gegenüber Farb- und Schadstoffen. Angenähte Kleinteile wie Spinnen oder Sterne in Kombination mit neugierigen Kinderhänden bedeuten außerdem akute Erstickungsgefahr. 
     
  • Der Blick auf die Verpackung: Wenn Sie den Hersteller auf der Kostümverpackung nicht eindeutig ausmachen können, sollten Sie lieber auf den Kauf verzichten. Finger weg, wenn keine Angabe auf die Herkunft des Kostüms schließen lässt. Sicher ist sicher – Ihren Kindern zuliebe.  

Im Supermarkt oder Verkleidungsgeschäft Ihres Vertrauens finden Sie keine passenden Kostüme? Den kindlichen Wunsch nach einer möglichst gruseligen Verkleidung müssen Sie deshalb nicht aufgeben. Folgende Alternativen sorgen für den erwünschten Gruselfaktor und gutgelaunte Kinder und Eltern: 

  • Do-It-Yourself Kostüme: Ok, der Aufwand ist größer. Dafür wissen Sie aber auch genau, was drinsteckt. Schließlich können Sie beim Selberbasteln von Kostümen bei jedem Schritt für sichere Materialien sorgen. Auf Webseiten oder in Community-Netzwerken wie Pinterest finden auch ungeübte Näher(innen) viele nützliche Bastelanleitungen. Ein zusätzliches Plus: Selbstgenähte Kostüme können mitwachsen und lassen sich mit ein paar Handgriffen zukünftigen Verkleidungswünschen anpassen. 
     
  • Schminken anstatt Maskieren: Wenn schon gruselig, dann muss auch eine entsprechende Gesichtsbemalung sein. Viele kleine Halloween-Fans bestehen darauf, dass das Gesicht nicht mehr erkennbar sein darf. Dafür sollten Sie gesundheitsgefährdende Masken lieber durch kinderfreundliche Schminke ersetzen. Geeignete Schminke erkennen Sie am NATRUE- und BDIH-Siegel auf der Verpackung.  
     
  • Last-Minute-Schutz: Unser Ratgeber kam zu spät und der Kostüm-Fehlgriff ist bereits passiert? Keine Sorge! Das gekaufte Kostüm können Sie behalten, sollten aber ein paar Vorkehrrungen treffen. Am besten Sie waschen das Kostüm mehrmals. Achten Sie am Abend des großen Gruselspaßes darauf, dass das Kostüm nicht direkt auf der Haut aufliegt. Auf diese Weise kommen Ihre kleinen Gespenster nicht in direkten Kontakt mit womöglich gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffen und Sie minimieren das Risiko von Ausschlägen und Hautirritationen. 
     

Die Süßigkeitenpolizei – Kontrolle muss sein!

Bevor Schokolade, Bonbons & Co. im Kindermagen verschwinden, nehmen Sie die gesammelten Schätze nochmal unter die Lupe. Schließlich müssen Sie wissen, was Ihre Kinder da gesammelt haben. Die meisten Nachbarn freuen sich über den Besuch von verkleideten Kindern, aber es gibt Ausnahmen. Diese schwarzen Schafe können dem Halloweenfest nichts abgewinnen und lassen das die Kinder spüren. 
Achten Sie besonders auf Manipulationen an der Verpackung. Macht diese einen ungewöhnlichen oder bereits geöffneten Eindruck: Ab in den Müll damit! Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum ist einen Blick wert. Menschen verteilen an Halloween oft unabsichtlich Süßigkeiten, die schon seit einigen Jahren im Küchenschrank liegen. Zwar sind viele Süßigkeiten aufgrund des hohen Zuckergehalts natürlich auch noch einige Wochen oder Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Trotzdem, ein Blick lohnt sich! Nichts ruiniert die schöne Halloween-Erinnerung so gründlich, wie eine Lebensmittelvergiftung oder ein verstimmtes kindliches Verdauungssystem. 

Sind das noch Streiche – oder ist das schon Sachbeschädigung?

Neben dem „Süßen“ gehört selbstverständlich auch „Saures“ zum Halloweenspaß. Besonders Kinder sind aber manchmal noch nicht in der Lage zu entscheiden, wo der harmlose Streich aufhört und die teure Sachbeschädigung beginnt. Zahnpasta an der Türklinke oder Luftschlangen im Vorgarten gelten als harmlos und höchstens ärgerlich. Bei kaputten Fensterscheiben, Böllern im Briefkasten oder besprühten Hauswänden hört der Spaß für Hausbesitzer und Erziehungsberechtigte aber schnell auf. Übrigens ganz zu Recht, wie wir finden!

Gut zu wissen:

Ob Eltern Ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt haben, wird immer im Einzelfall entschieden. Wichtige Faktoren sind hierbei Alter und der Charakter des Kindes, sowie die relevante Situation. Je älter oder reifer das Kind ist, desto weniger müssen Eltern es auch beaufsichtigen.

Also: Was passiert, wenn der Halloweenstreich Ihres Kindes ausgeartet ist? Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung müssen für verursachte Schäden nicht immer die Eltern geradestehen. Hierbei kommt es auf unterschiedliche Faktoren an, die wir Ihnen schildern möchten. Relevant sind hierbei vor allem das Alter des Kindes und die Aufsichtspflicht der Eltern:

  • Bis zum siebten Lebensjahr: Kinder bis zum siebten Lebensjahr sind deliktunfähig. Sie sind also nicht in der Lage ist, die Konsequenzen Ihrer Handlung zu verstehen. Damit müssen Sie auch nicht für Ihre Handlungen haften. In einem solchen Fall haben die geschädigten Personen schlichtweg Pech gehabt: Für den Schaden muss kein anderer aufkommen. Es sei denn, die Eltern des Kindes haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dann müssen diese mit der privaten Haftpflichtversicherung für den verursachten Schaden haften.
  • Ab dem achten Lebensjahr: Ob ein minderjähriges Kind als deliktfähig eingestuft wird, hängt von der geistigen Reife des Kindes ab. Wenn diesem bewusst war, dass es einen Schaden verursacht und zugleich die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt wurde, haftet das Kind selbst. Dabei kann das Gericht das Urteil auch nach 30 Jahren noch vollstrecken. Dass kleine Kinder um die zehn Jahre jedoch für deliktfähig erklärt werden, ist in der Praxis eher selten der Fall. Bei Deliktunfähigkeit des Kindes haften die Eltern auch in diesem Fall nur, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Ansonsten haben geschädigte Personen hierbei ebenfalls den Kürzeren gezogen. 

Gut zu wissen:

Wenn bei Deliktunfähigkeit keiner für einen verursachten Schaden aufkommt, ist der nachbarliche Frieden schnell zerstört. Deshalb ist es empfehlenswert, auch deliktunfähige Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung abzusichern. So können Sie vermeiden, dass geschädigte Personen (mit denen man womöglich noch länger friedlich Tür an Tür leben möchte) auf dem angerichteten Schaden sitzen bleiben.

 

Und was lernen wir daraus? Gruseln ist gut, aber (maßvolle) Gruselkontrolle ist besser!

Um den nachbarlichen Frieden zu bewahren und künftige Halloween-Touren zu gewährleisten, sollten Sie grundsätzlich ein Auge auf Ihre Kinder haben oder anbieten, die Folgen des Scherzes zu beseitigen. Oder einfacher: Überzeugen Sie Ihre Kinder, die Streiche einfach wegzulassen und sich ganz der Süßigkeiten-Mission zu widmen.  

Das sorgt für glückliche Nachbarn, zufriedene Eltern und euphorische Kinder im Zuckerrausch. Frohes Gruseln!