Kleingarten richtig versichern – das müssen Sie wissen!

Umgraben, gießen und am Ende des Tages das Ergebnis bei einem Feierabendbier genießen – besonders zu Corona-Zeiten wünschen sich immer mehr Deutsche einen Schrebergarten abseits des städtischen Trubels.

Das Kleingarten-Geschäft boomt jedoch nicht erst seit der Pandemie. Immerhin gibt es in Deutschland knapp 900.000 Kleingärten, in denen regelmäßig Gemüse und Obst angepflanzt sowie Unkraut gerupft wird. Die logische Folge: Wer seine Parzelle hegt und pflegt, will sie auch gut abgesichert wissen.

Doch wie kann man den eigenen Schrebergarten wirklich in Sicherheit wiegen? Und was sollte jeder Kleingarten-Besitzer – und die, die es noch werden wollen – unbedingt wissen? Wir haben für Sie so tief wie möglich gegraben und ein paar Antworten gefunden.

Kleingärtner müssen oft einiges beachten

Die langen Wartelisten vieler Kleingartenvereine zeigen: Schrebergärten sind (leider) ein Privileg. Das sieht auch der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde so. Schließlich nutzen Laubenpieper kommunales Land für ihre Kleingärten am Stadtrand.

Das Bundeskleingartengesetzt regelt, wie hoch die Pacht für einen Schrebergarten ausfallen darf. Hinzu kommen Nebenkosten. z.B. für die Müllabfuhr oder Wasser sowie der Vereinsbeitrag. Die jährlichen Fixkosten inkl. Pacht können sich auf ca. 300 bis 500 EUR belaufen, in Großstädten wie München können die Kosten aber auch höher ausfallen.

Die glücklichen Pächter eines Kleingartens müssen allerdings auch einige Regeln einhalten. Einige davon hier im Überblick:

  • Eine Schrebergarten-Kolonie wird für gewöhnlich als Verein geführt. Das bedeutet auch, dass Schrebergärtner gleichzeitig Vereinsmitglieder sind, die sich bei Feiern oder der Pflege der gemeinschaftlichen Orte engagieren. Planen Sie deshalb am Kleingarten-Wochenende auch Zeit für gemeinnützige Arbeit ein.
  • Sind Sie bereits stolzer Pächter eines Schrebergartens, kennen Sie womöglich auch die sogenannte Fruchtquote. Diese regelt den Obst- und Gemüseanbau im Schrebergarten. Auf mindestens einem Drittel der Fläche müssen die Kleingärtner nämlich Tomaten, Himbeeren & Co. für den Eigenbedarf anbauen – so will es übrigens auch der Bundesgerichtshof, wie aus dessen Rechtsprechung hervorgeht. Kein Witz!
  • Bei der Gestaltung des Kleingartens können Sie Ihrer Kreativität leider ebenfalls  keinen (vollkommen) freien Lauf lassen. Viele Bundesländer schreiben etwa vor, welche Gewächse nichts im Schrebergarten zu suchen haben und wie hoch Ihre Pflanzen wachsen dürfen. Auch Steingärten sind in Kleingartenkolonien ungern gesehen und oft sogar untersagt.
  • Der weit verbreitete Glaube, eine Übernachtung in der Gartenlaube des Schrebergartens sei untersagt, ist dagegen allerdings ein Mythos. Denn tatsächlich hat in der Regel niemand etwas daran auszusetzen, wenn Sie mal ein Wochenende oder einen Ferienausflug über Nacht in Ihrer Laube verbringen. Nur dauerhaftes Wohnen ist und bleibt nicht erlaubt. Deshalb sind etwa Heizungsanlagen oder Satellitenschüsseln im Schrebergarten meist untersagt.

Wie groß die Gartenlaube sein darf, ob Tierhaltung oder das Aufstellen sperriger Gegenstände möglich ist, ist ebenfalls im Bundeskleingartengesetz und den lokalen Satzungen genau geregelt. 

Unser Tipp: Bevor Sie Ihren Garten nach Lust und Laune gestalten, fragen Sie also besser bei Ihrem Kleingartenverein nach.

Welche Risiken drohen (zukünftigen) Kleingartenbesitzern?

Während Kleingartensiedlungen an Wochenenden nur so vor Leben strotzen, sind die Grundstücke der Schrebergärtner unter der Woche meist verlassen. Das bringt einige Risiken mit sich, die im schlimmsten Fall auch in Schäden enden können. Die folgenden Gefahrenpotenziale sollten Sie als Kleingärtner deshalb immer im Hinterkopf behalten:

  • In Schrebergärten habe Diebe leider meist ein besonders leichtes Spiel. Schließlich ist oft niemand vor Ort, um das Geschehen zu beobachten. Leergeräumte Gartenlauben und verwüstete Rasenflächen sind deshalb keine Seltenheit. Was es im Fall der Fälle zu beachten gibt, zeigen wir Ihnen darum in unserem Anti-Einbruchs-Ratgeber.
  • Ein ähnliches Risiko ergibt sich im Brandfall. Schon kleine Feuer können sich in Schreberkolonien nämlich blitzschnell zu enormen Bränden ausbreiten. Schließlich ist oft niemand da, um die Flammen zu stoppen.
  • Auch Mutter Natur kann Ihrem Kleingarten gefährlich werden. Im Falle eines Sturmes können nicht nur fallende Bäume oder Hagel Schäden an Ihrem Gartenhaus anrichten. Da die Lauben oft (eher) unstabil gebaut sind, sorgen bereits etwas stärkere Böen mitunter für Schäden an Ihrem Schreberhäuschen.
  • Kleingartensiedlungen sind zumindest auf dem Land in der Regel von Wiesen und Wäldern umgeben. Das bedeutet auch, dass sich wilde Tiere in Ihre vier Gartenzäune verirren können. Angefressene Kabel oder Pflanzen gehören deshalb ebenfalls zum Schrebergarten-Risiko dazu.

Wie sichere ich meinen Schrebergarten ab?

Mit Diebstählen, Bränden oder Stürmen kommen vielfältige Risiken auf Kleingartenbesitzer zu. Da kann die eigentliche Ruheoase Schrebergarten schnell auch einmal zu einem Stresspol werden. Aber zum Glück nur in den allerseltensten Fällen! Trotzdem: Die richtige Absicherung kann Ihnen dabei helfen, weiterhin entspannte Wochenenden in Ihrem Kleingarten zu verbringen.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zu Gärten, die zu Ihrem Grundstück gehören, können Sie Schrebergärten in der Regel nicht einfach in einer bereits bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung mitversichern. Das bedeutet, dass für z.B. für einen Screbergartem eine separate Gartenversicherung nötig wird.

Was sind die Voraussetzungen der Kleingarten-Versicherung?

Schrebergarten ist nicht gleich Schrebergarten – im Bundeskleingartengesetz ist festgelegt, welcher grüne Erholungsort sich Klein- oder Schrebergarten nennen darf. Um Ihren Kleingarten absichern zu können, muss dieser den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Es handelt sich laut Bundeskleingartengesetz um einen Schrebergarten, wenn…

  • ... dieser zur privaten gärtnerischen Nutzung oder
  • … zur Erholung dient
  • … beziehungsweise sich in einer Kleingartenanlage befindet, welche die einzelnen Gärten durch Wege, Spielflächen oder Vereinsgebäude miteinander verknüpft.

Zusätzlich muss der Kleingarten folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine Größe von maximal 400 m2.
  • Eine Grundfläche der Laube von maximal 24 m2.
  • Die Laube darf keinen wohnlichen Charakter vorweisen, der auf eine längere Verweildauer als gelegentliches Übernachten an Wochenenden oder freien Tagen hinweist.

Einige Versicherer setzen der Kleingartenversicherung zudem die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein voraus.

Wie viel kostet eine Kleingartenversicherung?

Die Beiträge Ihrer Versicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Beim Schrebergarten sind vor allem die folgenden Punkte relevant:

  • Welche Risiken möchten Sie versichern? 
    Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus sowie Glas- und Geräteschäden sind in der Regel im Basistarif der Police enthalten. Wetterbedingte Risiken sowie Schäden durch Leitungswasser müssen hingegen zusätzlich gebucht werden.
  • Wie viel ist Ihre Laube wert? 
    Hier wird meist der Neubauwert zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge herangezogen.
  • Wie setzt sich der Hausrat Ihres Schrebergartens zusammen? 
    Wenn Sie in Ihrer Gartenlaube teure Gartengeräte verstauen, müssen Sie mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen, damit alles mitversichert ist. Das heißt: Einfach die Deckungssumme in der Versicherung anpassen lassen!

Je nach Versicherer, gewählten Zusatzleistungen und Deckungssumme können sich die Kosten für eine Kleingartenversicherung zwischen 40 und 120 EUR jährlich bewegen.

Ob nun gekauft oder gepachtet: Wir wünschen Ihnen einen wunderbaren Sommer in der Kleingartenanlage Ihres Vertrauens und hoffen, dass Sie in Ihrem Gartenhaus oder der Parzelle von Unglücken aller Art verschont bleiben!