Ratgeber
Wie junge Menschen für den Tod vorsorgen können
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bereiten auf das Lebensende vor. Doch wie unterstützen sie Hinterbliebene am besten?
Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Tipps für junge Menschen
Manche Menschen verdrängen die Tatsache, dass sie sterben werden, bis zum Tod. Und andere verdrängen die Tatsache, dass sie durch Unfall oder Krankheit auf die Hilfe Dritter angewiesen sein könnten, bis es die Hinterbliebenen allein sind, die der Tatsache Rechnung tragen müssen.
Das muss so nicht sein. Daher wird sich im Folgenden alles um die Vorsorge für den eigenen Tod drehen und auch um jene Vorsorge, die Entscheidungen vorwegnimmt, die Sie gegebenenfalls nicht mehr allein treffen können. Sie werden sehen, dass es belastender sein kann, das Tabuthema Tod oder auch Koma auf die sprichwörtliche lange Bank zu schieben, als es einmal anzugehen.
Welche Schicksalsschläge können drohen?
Dieser Ratgebertext soll mit dem Tabuthema Tod brechen. Er richtet sich auch und vor allem an Studierende oder junge Berufstätige. Eine Studie der TH Köln, die sich mit der Einschätzung von Risiken im persönlichen Leben beschäftigt, zeigt: Gerade junge Menschen, die im persönlichen Umfeld noch nicht mit Schicksalsschlägen wie einer schweren Krankheit oder dem plötzlichen Tod eines nahestehenden Menschen zu tun hatten, wiegen sich in falscher Sicherheit.
So passieren die meisten tödlichen Unfälle keineswegs im Straßenverkehr. Sondern im Haushalt. Opfer einer Terrorattacke zu werden ist statistisch gesehen keine reale Gefahr. Auch, wenn man ein mulmiges Gefühl hat. Dass Menschen auch in jungen Jahren pflegebedürftig werden oder an Krebs erkranken, ist deutlich wahrscheinlicher. Kurz: Schicksalsschläge bleiben keiner Altersgruppe erspart. Wer sich früh genug mit den Themen Tod und schwerer Krankheit auseinandersetzt, tut sich und seinen Lieben einen großen Gefallen.
5 Gründe, warum junge Menschen vorsorgen sollten
Wer einmal die Organisation nach einem Todesfall übernommen hat, weiß, wie ellenlang die Liste ist, die es zu erledigen gibt. Das reicht von der Kündigung von Verträgen bis zur Abwicklung von Versicherungen. Und das alles in einer Zeit, die Hinterbliebene eigentlich zur Trauer oder Verarbeitung bräuchten. Jede Entscheidung, die nicht getroffen werden muss, erleichtert. Nun geben wir Ihnen dafür einige Beispiele:
1. Junge Eltern: Familie absichern und entlasten
Vor allem junge Eltern(teile) sollten sich mit der Frage auseinandersetzen, was im Fall ihres Todes mit den eigenen Kindern beziehungsweise dem Partner oder der Partnerin geschieht. Es ist möglich, Hinterbliebenen finanzielle Sicherheitin Form einer Risikolebensversicherung zu bieten. Wer auch in der Zeit nach einem Todesfall oder einer schweren Krankheit eines oder einer Lieben seinen Lebensstandard halten kann, hat weitaus bessere Chancen, einen Schicksalsschlag zu verarbeiten.
2. Erbstreitigkeiten vermeiden
Nur rund ein Drittel der Deutschen spricht zu Lebzeiten das Thema Erbe mit den Menschen ab, die es betrifft. Die Folge: Erbstreitigkeiten nehmen immer mehr zu. Auch in den harmonischsten Familien wird der letzte Wille zur Auslegungssache. Ein Testament kann schützen. Immer mehr junge Menschen, volljährige Berufsanfänger und Studenten, legen ihr Vermögen in Aktien an. Ein Testament ermöglicht, dass auch aus komplizierten Vermögensanlagen kein Zankapfel wird. Stattdessen ist eine zügige und korrekte Abwicklung möglich.
3. Unternehmensnachfolge sichern
Junge, selbstständige Unternehmer stehen oft voll im Leben und verdrängen, dass sie mit ihrem Tod eine große Lücke reißen würden. Nicht nur in Traditionsunternehmen, die bereits seit Jahrzehnten von einer Familie geführt werden, sollte mit einem Unternehmenstestament vorgesorgt werden. Dadurch können finanzielle Auswirkungen von krankheitsbedingten Ausfällen oder dem Tod berücksichtigt werden. Häufig wird auch ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin bestimmt, damit die Firma nicht führerlos gegen die Wand fährt.
4. Eigene Interessen und Ansprüche wahren
Dieser Punkt gewinnt an Bedeutung, wenn eine Person in einen vegetativen Zustand (also beispielsweise ins Koma) fällt. In solchen Fällen muss häufig entschieden werden, ob Apparate weiterhin am Leben halten oder abgestellt werden sollen. Durch Vorsorgedokumente kann man seinen Angehörigen die eigenen Wünsche noch zu Lebzeiten mitteilen und sie so in der sowieso schon bedrückenden Situation entlasten. Abgesehen davon, dass Angehörige oft weitaus weniger entscheiden können als angenommen: Sie gelten nicht als gesetzliche Vertreter. So kann es sein, dass nicht etwa Ihre Tochter oder Ihr Mann entscheidet, sondern ein*e Mediziner*in.
5. Es geht um so viel mehr als nur Vorsorge!
Wir Menschen haben alle ein Recht auf und den Wunsch nach Selbstbestimmung. Doch nur durch die entsprechenden Dokumente bekommen Sie die Möglichkeit, Ärzt*innen und Staat die eigenen Vorstellungen mitzuteilen, wenn Sie physisch dazu nicht mehr in der Lage ist.
Wichtig: Eine Patientenverfügung gilt auch wirklich nur für diesen Fall. Solange Sie Ihren Willen noch äußern können, zählt, was Sie sagen und nicht, was Sie einmal schriftlich festgelegt haben.
Gut zu wissen:
Wie mit einem Trauerfall richtig umgehen? Das zeigen wir Ihnen in einem weiteren Themen-Ratgeber.
Wie wähle und erstelle ich als junger Mensch die (richtigen) Vorsorgedokumente?
Wer vorsorgen möchte, muss die passenden Dokumente wählen, sie korrekt erstellen und die richtige Wortwahl treffen. Denn nur so sind die Unterlagen rechtlich gültig und können im Fall der Fälle für anstehende Entscheidungen herangezogen werden.
Verfügungen, Vollmachten, Testamente & Co. – da kann man schon mal leicht durcheinanderkommen. Doch keine Sorge! Wir bringen Struktur und Ordnung in den Dschungel der Vorsorgedokumente.
Generalvollmacht: Das Wichtigste kompakt an einem Ort
Wer keine Lust oder Muße hat, Vollmachten für Bankangelegenheiten, Rechtsgeschäfte und sonstige Vorsorge mühevoll einzeln auszufüllen, der ist mit einer Generalvollmacht am besten beraten. Wie der Name sagt, ermächtigt diese zur Vertretung in allen Angelegenheiten eines anderen Menschen. Der Person, der Sie diese Vollmacht erteilen, müssen Sie also zu 100 Prozent vertrauen.
Die Generalvollmacht kann auf bestimmte Aufgabenbereiche eingeschränkt werden, wie zum Beispiel auf die Bereiche Pflege oder Betreuung.
Ob eingeschränkt oder nicht – die Vollmacht deckt jedoch nicht alle Eventualitäten ab. Dem oder der Bevollmächtigten ist es beispielsweise nicht möglich,
- ärztliche Eingriffe zu erteilen oder zu verhindern, wenn Lebensgefahr besteht,
- freiheitsentziehende Maßnahmen festzulegen oder
- in eine Organspende einzuwilligen.
Patientenverfügung: Entscheidung über ärztliche Eingriffe
Die Patientenverfügung knüpft dort an, wo die Generalvollmacht an ihre Grenzen kommt. Sie sollte für den Fall erstellt werden, in dem eine Person keine Entscheidungen mehr über ärztliche Eingriffe treffen kann.
Mit einer Patientenverfügung kann man auch bestimmte Behandlungsmethoden oder Eingriffe ausschließen. Erst kürzlich bestätigte das Verfassungsgericht in Karlsruhe, dass ein psychisch kranker Mann im Maßregelvollzug keine Zwangsbehandlung mit Medikamenten über sich ergehen lassen muss – weil er dies in seiner Patientenverfügung so festgelegt hatte.
Unser Experten-Tipp:
Dabei sollte der Wille des Patienten eindeutig feststellbar sein, um die rechtliche Verbindlichkeit zu garantieren Hierfür eignet sich zum Beispiel die spezielle Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Testament für junge Menschen?
Auch das Erstellen eines Testaments kann sehr sinnvoll sein. Und dabei geht es nicht nur um Erbstreitigkeiten. Sondern auch darum, dass Sie zum Beispiel nach Ihrem Tod Menschen oder Organisationen wie Vereine unterstützen wollen, die keinen Platz in der rechtlichen Erbfolge hätten. Unser Tipp: Wenn Sie Ihren letzten Willen festlegen, ziehen Sie auch Sonderformen wie ein Testament für Eheleute oder ein Unternehmertestament in Betracht.
Vorsicht: Ein Testament ist mehr als eine kurze Notiz auf der Rückseite Ihres Einkaufszettels. Die Rechtswirksamkeit eines Testaments ist nur dann gegeben, wenn es handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. In den meisten Fällen ist es sicherer und auch auf lange Sicht günstiger, fürs Testament einen Notar zu Rate zu ziehen. Denn es geht beim Thema Vorsorge weniger um Sie, als um Ihre Lieben. Übernehmen Sie dafür Verantwortung. So früh wie möglich.