Gefälschtes Produkt gekauft: Was tun bei Plagiaten aus dem Internet?

Nicht erst seit der Corona-Krise ist der Einkauf im Internet eine gern genutzte Möglichkeit zum fröhlichen-unaufwändigen Freizeit-Shopping. Und das, egal ob Jungspund oder Großmama. 

Man muss für den Einkauf nicht einmal das Haus verlassen und in den letzten Monaten hatte der Einzelhandel (leider) eh viel zu oft und lange geschlossen. Was lag da näher, als noch häufiger als bisher im Internet zu shoppen und sich Krimskrams wie Taschen, Klamotten & Co. direkt ins eigene Wohnzimmer liefern zu lassen?

Das Problem: Von Zeit zu Zeit stößt man dabei auch auf (vermeintlich) gefälschte Produkte, gerade bei unbekannten Online-Shops. Ganz besonders ärgerlich daran ist, dass man das Problem in der Regel erst beim Auspacken der ergatterten Ware zu Hause erkennt.

Damit Sie immer wissen, was in einem solchen (ungünstigen) Fall zu tun ist, haben wir diesen Ratgeber mit jeder Menge handfester Tipps für Sie vorbereitet. So hilft es vorab nicht nur, einen kritischen Blick auf die Bewertungen zu werfen. Es kann auch nicht schaden, wenn Sie bereits die Antworten auf die folgenden Fragen kennen, bevor Sie womöglich selbst einmal in die Fake-Falle tappen.

  • Ist es strafbar, Markenfälschungen online zu kaufen?
  • Welche Schritte sind sinnvoll, wenn man im Internet ein gefälschtes Produkt gekauft hat?
  • Welche Anlauf- und Schlichtungsstellen gibt es bei Plagiaten?

Plagiat erkennen: Bei Kleidung oft nicht schwer

Gerade weil manche Online-Geschäfte so viele tolle Sachen günstig anpreisen, die im stationären Handel wesentlich teurer sind, können einige Verkaufsplattformen bei Markenklamotten & Co. anfälliger für Fälschungen sein. Was ist also zu tun, wenn sich das Worst-Case-Szenario einstellt und das bestellte Produkt nur ein Fake, eine Fälschung oder eine Replica ist?

Auf jeden Fall sollten Sie zuerst einmal auf Nummer sicher gehen und alles kritisch prüfen. Ob ein Artikel, gerade ein Kleidungsstück, nämlich echt ist, kann man in der Regel schon an wenigen Eigenschaften gut erkennen. So sind beispielsweise

  • Hologramme sowie Seriennummern gerade bei (hochwertigen) Designerstücken oder
  • perfekte, farblich stimmige, gut versenkte Nähte (die nicht unterbrochen werden) 

oft ein starker Hinweis auf ein „echtes“ Original.

Daneben sollte auch der Markenname sauber ausgeprägt und eingearbeitet worden sein und die Qualität des Materials stimmen. Bei Fälschungen ist gerade das in der Regel anders. Zudem kann auch die Originalverpackung (Druckqualität!) weiteren Aufschluss geben. Manchmal liegt sogar noch ein zusätzliches Echtheits-Zertifikat bei.

Und: Ist der Kaufpreis des vermeintlichen (genau gleichen, neuen) Markenartikels wirklich extrem viel günstiger als beim Hersteller, kann schon (fast) nur noch eine Fälschung dahinterstecken. 

Fälschungen sind (leider) keine Seltenheit!

Wussten Sie, dass bis zu einem Drittel der angebotenen Markenartikel im Internet gefälscht sind? Das ist wirklich eine ganze Menge…

Plagiat gekauft? Das sollten Sie tun!

Vorab: Haben Sie einen Fake-Markenartikel (online) erworben, der als „echt“ inseriert war, so haben Sie natürlich auch Anspruch auf das originale Markenprodukt! Als Käufer stehen Ihnen dafür erstmal folgende (rechtliche) Möglichkeiten zur Auswahl:

1. Anspruch auf das Original

Nachdem Sie den bestellten Artikel als Fälschung enttarnen konnten, sollten Sie zunächst die Originalware vom Verkäufer einfordern und diesem dafür eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Das sind in der Regel 14 Tage

2. Geld zurückverlangen

Das Problem daran ist nur, dass viele Plagiat-Händler natürlich über gar keine Originalware verfügen. Wird die Frist also nicht erfüllt, können Sie das Produkt zurücksenden und die Rückerstattung Ihres Geldes direkt einfordern.

3. Widerrufsrecht nutzen

Eine besonders praktische Eigenheit von Internetkäufen liegt zudem im Widerrufsrecht von 14 Tagen, zumindest wenn es sich um einen gewerblich handelnden Verkäufer aus der Europäischen Union handelt. Das heißt nämlich: Selbst wenn die gefälschte Markenware augenscheinlich in Ordnung ist und Sie das Plagiat nur vermuten – aber nicht klar bestätigen können – haben Sie das Recht, Ihren Onlinekauf zu widerrufen.

4. Ist Klagen sinnvoll?

Hat das alles nicht geklappt, können Sie natürlich auch versuchen, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Das lohnt sich allerdings meist nur bei Händlern mit Sitz in Deutschland oder der EU. Denn sitzt der Verkäufer beispielsweise irgendwo in China, so ist ihm einfach schon aufgrund der räumlichen Distanz und der unterschiedlichen Rechtssysteme nur schwer beizukommen

Außerdem: Der Rechtsweg ist meist langwierig, unsicher im Ausgang und äußerst kostspielig. Für eine einzige gefälschte Sonnenbrille, Jeans oder einen falschen Designergürtel lohnt sich der Aufwand meist nicht. Leider!

Geld zurück dank Käuferschutz:

Haben Sie über PayPal gezahlt, können Sie versuchen über einen Käuferschutzantrag Ihr Geld zurückbekommen. Dafür ist allerdings ein kleiner „Umweg“ nötig. Denn eigentlich kann man Plagiate so nicht bei PayPal melden. Wo der Bezahldienstanbieter stattdessen aber gar keinen Spaß versteht: Wenn gekaufte Artikel von der Originalbeschreibung des Angebots abweichen. Naja – und das ist bei einen als „echt“ verkauften Plagiat ja der Fall, oder? 

Unser Tipp daher: Melden Sie innerhalb von 45 Tagen einfach einen „abweichenden Artikel“ bei PayPal – und mit etwas Glück ist Ihr Geld schon bald wieder zurück auf Ihrem PayPal-Konto.

Wenn der Verkäufer der gefälschten Ware allerdings in Deutschland gemeldet ist und sich einer Reklamation versperrt, sollten Sie ihm auf jeden Fall mit rechtlichen Schritten drohen. Zumindest, wenn er zuvor nicht auf Ihre freundliche Reklamation oder Beschwerde eingegangen ist. 

Häufig reicht bereits das dann (in Verbindung mit einer konkreten 2-Wochen-Frist) aus, um nicht auf der gefälschten Ware sitzen zu bleiben. Denn einem Strafverfahren will sich der Betrüger in der Regel dann doch nicht aussetzen. Übrigens auch ein guter Grund, über eine eigene Rechtschutzversicherung nachzudenken. Denn die hilft auch in solchen Fällen zuverlässig mit Rat und Tat.

Ach ja: Haben Sie das gefälschte Produkt auf einer Plattform wie Ebay gekauft, sollten Sie den Verkäufer zusätzlich melden. Das hilft dem Online-Handelsplatz, das „schwarze Schaf“ zu entfernen und anderen Käufern, nicht in dieselbe Falle zu tappen.

Ist es strafbar, Plagiate im Internet zu kaufen?

Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Solange Sie ein gefälschtes Produkt für den privaten Gebrauch gekauft haben, machen Sie sich in der Regel nicht strafbar. Das gilt allerdings nur, wenn der Gegenstand tatsächlich und deutlich erkennbar zum Eigengebrauch gekauft wurde – und nicht etwa massenweise. In einem solchen, sprichwörtlichen "Einzelfall" ist sogar die persönliche Einfuhr des Plagiats nach Deutschland oft kein Problem. Wir betonen allerdings: Oft. 

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie zum Beispiel mit dutzenden gefälschten Handtaschen bei der Einreise nach Deutschland erwischt werden. Das wirkt dann nämlich eher gewerblich, also so, als dass Sie die Plagiate verkaufen wollen – und könnte damit ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht nur finanziell, sondern auch strafrechtlich. 

Wird eine an Sie adressierte Markenfälschung dagegen auf dem Postweg vom Zoll beschlagnahmt, können Ihnen übrigens ebenfalls unangenehme Zusatzkosten blühen. Zum Beispiel für die Einlagerung. Zudem kann für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab 20 Euro eine relativ „happige“ (weil möglicherweise doppelte) Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Den Artikel erhalten Sie dann erst, wenn die Steuern und Gebühren entrichtet wurden.

Welche Anlauf- und Schlichtungsstellen gibt es für gefälschte Produkte?

Wenn es nach dem Kauf im Internet mit dem Händler Ärger gibt, stehen Ihnen auch Schlichtungsstellen hilfreich zur Seite. Die bieten für Verbraucher, also die Käufer, Streitbeilegungsverfahren auf EU-Ebene an. Das heißt: Bei einem Kauf aus China ist hier leider nicht geholfen, dafür aber bei einem vermeintlichen „Schnapper“ aus jedem EU-Land. Haben Sie etwa eine Beschwerde rund um ein Plagiat, können Sie die auf der Plattform einreichen. Innerhalb von 90 Tagen soll der Streit im Regelfall dann beigelegt werden.

Aber jetzt hoffen wir, dass Ihnen beim nächsten Kauf kein Plagiat in die Hände gerät und der Lieblings-Artikel Ihrer Wahl Sie unbeschadet erreicht!