Ratgeber
Cannabis-Legalisierung: Wie legal sind Anbau, Besitz und Konsum?
Was das deutsche Gesetz zu Hasch, CBD, Marihuana, Gras und Kiffen sagt. Und wo die Grenzen sind.
Kiffen nach Gesetz: Gefahren, Verbote und legaler Anbau und Konsum von Cannabis
Sicher haben Sie es auch schon gehört oder gelesen: Am ersten Juli 2024 hat die Bundesregierung das neue Cannabisgesetz deutschlandweit in Kraft treten lassen, das den Besitz und Konsum für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Das heißt: Cannabis (auch Marihuana), eine Pflanze der botanischen Gattung der Hanfgewächse mit teils psychoaktiven Wirkstoffen, wird nun staatlich kontrolliert.
Doch warum eigentlich? Ganz einfach: Die Gesamtzahl der Menschen in Deutschland, die mindestens gelegentliche Cannabiskonsumenten sind, lag der Statistik nach bereits zuvor bei über vier Millionen. An diesem Wert hat sich bis heute nichts geändert. Skandalös, meinen die einen. Mehr als überfällig fanden die anderen. Und tatsächlich: Nicht alles, was Cannabis kann, hat Nachteile. Bereits seit 2017 durfte es daher in Deutschland auch von Ärzten als Arznei verschrieben werden. Schätzungen gingen davon aus, dass damals schon mehrere Tausend Menschen Cannabis auf Rezept bezogen.
Vielleicht gehören auch Sie seitdem zu jenen, die rätseln, welche Vorteile (oder Gefahren) die Pflanze bei gesundheitlichen Beschwerden bringen könnte? Oder anders gefragt: Geht es bei Cannabis um ein Suchtmittel, das “Kiffer” träge und dumm macht – oder um ein Arzneimittel, das möglicherweise unterschätzt wird? Oder irgendwas dazwischen?
Sie merken schon: Mit einer simplen Antwort kommen wir nicht weiter. Lassen Sie uns deshalb zunächst einen Blick auf die fünf wichtigsten Fragen zu Cannabis werfen.
Danach betrachten wir dann auch noch
- die regionalen wie bundesweiten Regelungen und Strafen sowie
- die Hintergründe in den Bereichen Jugend- und Gesundheitsschutz und klären natürlich
- die Frage, ob und wie Cannabis-Konsum möglicherweise die Haftbarkeit und den Versicherungsschutz beeinflusst.
1. Ist Cannabis eine legale Droge – oder ist sie mehr?
Klar scheint mittlerweile eines: Cannabis als völlig ungefährlich zu beurteilen, ist definitiv zu kurz gedacht. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf Studien, die beweisen, dass ein regelmäßiger und häufiger Cannabiskonsum die Hirnleistung und insbesondere das Gedächtnis verschlechtern kann. Die Wahrscheinlichkeit, an psychischen Störungen zu erkranken, steigt.
Ein “Klassiker” darunter sind Angststörungen und Depressionen. Und: Je jünger der Konsument oder die Konsumentin, umso kritischer scheinen die Folgen zu sein. Allein schon deshalb, weil Cannabis durchaus abhängig machen kann. Oft wird das “Gras” zudem mit Tabak in Joints konsumiert, dessen schädliche Wirkung hinlänglich bekannt ist.
2. Welche Vor- und Nachteile hat die Cannabis-Legalisierung per Gesetz?
Als es darum ging, Cannabis zu legalisieren, war das Ziel sicher nicht, ein unproblematisches Heilmittel frei zugänglich zu machen. Es ging stattdessen vor allem darum, den Schwarzmarkt mit all seinen negativen Auswüchsen und Risiken auszulöschen.
Die Idee: Nicht nur Minderjährige kämen so nicht mehr über dubiose Dealer an zum Beispiel gefährlich gestrecktes “Haschisch” (das zu Blöcken gepresste Blütenharz der Cannabispflanze). Qualität und Ausgabe können staatlich reglementiert und geprüft werden. Daneben gab es bei den Überlegungen auch einen wirtschaftlichen Faktor: Den Cannabis-Handel in Deutschland zu legalisieren würde einen Milliardenmarkt schaffen.
Ein weiteres Argument: Die Entlastung von Polizei und Staatsanwaltschaften. Denn die Kriminalisierung der Millionen Konsumenten und Konsumentinnen und deren Verfolgung band zuvor enorme Kräfte bei den Ermittlungsbehörden. Geld und Zeit wollte man nach der Legalisierung besser investieren.
Diesen Vorteilen stehen jedoch einige gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme und Gefahren gegenüber: Langfristiger Konsum erhöht das Risiko psychischer Störungen und Abhängigkeit. Auch fehlen bis heute verlässliche Tests für THC im Straßenverkehr, was die Verkehrssicherheit durchaus beeinträchtigen könnte - auf verlässliche Studien und Zahlen dazu gilt es aber noch zu warten.
Zudem brachten Gegner der Legalisierung an, dass eine gesellschaftliche Normalisierung den Konsum bei Jugendlichen fördert und möglicherweise als Einstieg in den Konsum harter Substanzen dient. Auch hier dürfte sich erst in einiger Zeit zeigen, ob die Kritiker Recht behalten sollten.
3. Anbauen oder kaufen: Wo kommt legales Cannabis in Deutschland her?
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Auflagen Cannabis für den Eigenbedarf legal besitzen und anbauen. Anders als früher, als nur wenige Unternehmen medizinisches Cannabis für Apotheken produzieren durften, kann heute jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und maximal 50 Gramm zu Hause besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Medizinisches Cannabis bleibt jedoch weiterhin nur auf Rezept und meist für schwerkranke Patienten und Patientinnen wie Schmerz- oder Krebsleidende verfügbar.
Statt eines freien Marktes wie in Kanada hat Deutschland außerdem sogenannte Cannabis-Social-Clubs eingeführt. Diese gemeinnützigen Clubs bauen Cannabis gemeinschaftlich an und geben es ausschließlich an ihre Mitglieder ab. Jeder Club darf bis zu 500 Mitglieder haben und ist für den Eigenanbau auf eine begrenzte Anzahl von Pflanzen und Abgabemengen beschränkt.
Kommerzielle Verkaufsstellen oder frei zugängliche Läden sind hingegen vorerst nicht erlaubt, da die Regierung den Verkauf engmaschig regulieren und den Schwarzmarkt bekämpfen möchte. CBD-Produkte wie Cremes, Salben, Öl und Tinkturen sind weiterhin frei im Handel erhältlich, da sie kaum psychoaktive Substanzen enthalten.
4. Kiffen und die Folgen: Was bewirken Cannabis, THC, CBD & Co?
Cannabis enthält im Wesentlichen die zwei Wirkstoffe THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), wobei ersteres die Stimmung hebt, zweiteres eher Ängste hemmt. Beide Wirkstoffe können chronischen Schmerzpatienten helfen, aber auch Übelkeit und Appetitlosigkeit bei Tumorpatienten und -patientinnen lindern. Klar scheint auch: Die Wechselwirkung erzeugt den "dosierbaren” Effekt, denn je höher der Cannabidiol Gehalt, umso geringer die Wirkung des Tetrahydrocannabinols.
Auch nachgewiesen ist: Als reines Schmerzmittel allein hat Cannabis nur eine sehr geringe Wirkung, andere bekannte Mittel sind deutlich effektiver. Auch zur Behandlung bei Spastiken und Multipler Sklerose wird Cannabis verschrieben. Dafür ist es auch schon deutlich länger zugelassen.
Das Interessante: Die Stoffe aus der Cannabis-Pflanze, die so genannten Cannabinoide, werden in ähnlicher Form auch von unserem Körper selbst produziert und dort über eigene Rezeptoren aufgenommen. Dennoch sollten Sie sich durch Cannabis keine Heilung erhoffen. Es wird meist als zusätzliches Mittel zur Linderung der Beschwerden und Krankheiten eingesetzt.
Langzeitwirkungen einer medizinischen Cannabis-Einnahme sind nicht hinreichend erforscht, bei psychischen Erkrankungen wird aber von der Einnahme schon jetzt abgeraten. Wie bei allen Arzneimitteln kommt es auf die richtige Dosierung des Wirkstoffs an, so dass in jedem Fall die Behandlung vorsichtig eingeschlichen werden muss.
5. Cannabis als Medizin – wer kann beraten?
Sollten Sie in Betracht ziehen, Cannabis als Medizin anzuwenden, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin suchen. Sie sollten auch klar sagen können, für welche Beschwerden Sie sich Erleichterung erhoffen. Wie erwähnt können die Kosten für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch die Krankenkassen übernommen werden, daher sollten Sie das Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin Ihrer Krankenkasse suchen.
Egal, ob Sie Cannabis als medizinisches Produkt verschrieben bekommen oder planen, es in Zukunft im Handel zu beziehen – ein paar Regeln hat man auch dann zu beachten. Dazu gehört, dass Cannabis grundsätzlich die Aufmerksamkeit und Psychomotorik einschränkt. Das Risiko für Arbeitsunfälle zum Beispiel beim Bedienen von Maschinen kann also steigen. Auch Autofahrten unter dem Einfluss von Cannabis sind risikobehaftet. Die Wirkung von Cannabis kann mehrere Stunden anhalten.
Das “Gras”, gewonnen aus den Blüten der Cannabispflanze, kostet in Apotheken aktuell rund zehn Euro pro Gramm aufwärts.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was müssen Sie wissen?
Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen sowohl den privaten Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf als auch den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau in speziellen Anbauvereinigungen. Wichtig ist allerdings, die genauen Regelungen zu Besitz, Konsum und weiteren Aspekten – aber auch regionale Unterschiede – zu kennen.
Regelungen im Cannabisgesetz zu Konsum, Besitz und Eigenanbau
- Cannabis wurde 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz entfernt.
- Erwachsene dürfen legal maximal 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen.
- Privat ist der Besitz von 50 Gramm der getrockneten Hanfpflanze zulässig.
- Pro erwachsene Person dürfen maximal drei Cannabispflanzen angebaut werden.
- Geringfügige Überschreitungen der Menge (bis zu fünf Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und zehn Gramm zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit behandelt.
- Größere Verstöße können mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden.
- Der Import und Online-Kauf von Cannabissamen aus EU-Ländern zum Eigenanbau sind laut Gesetz erlaubt.
- Kiffen ist in der Nähe von Jugendeinrichtungen wie Schulen, Kitas, Spielplätzen und in Fußgängerzonen (7-20 Uhr) verboten.
- Das Konsumieren ist illegal, wenn Minderjährige in der Nähe sind.
Vorsicht in Bayern: Sonderregelungen für Konsum und im Straßenverkehr
Bayern hat im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes eine Reihe von Sonderregeln erlassen, die strenger sind als in anderen Bundesländern. Hier sind die Wichtigsten:
- Strikte Regelungen beim öffentlichen Konsum: Wer die Droge auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und in Biergärten konsumiert, macht sich strafbar. Gemeinden können zusätzliche Verbotszonen einrichten, beispielsweise an stark frequentierten Sehenswürdigkeiten oder in Freibädern.
- Hohe Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Konsumverbote drohen hohe Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 2.000 Euro.
- Verstärkte Kontrollen: Bayern hat seine entsprechenden Polizeikontrollen verstärkt, insbesondere im Straßenverkehr, um illegale Fahrten unter Drogeneinfluss zu verhindern. Zudem werden regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der THC-Grenzwerte zu überwachen.
- Restriktion der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Bayern kritisiert die bundesweite Erhöhung des THC-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm und möchte diesen nicht lockern, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Man kann also davon ausgehen, dass es hier im Rahmen einer Kontrolle auch keinerlei “Verhandlungs- oder Ermessensspielraum” gibt.
- Besondere Aufklärungsmaßnahmen: Die bayerische Regierung setzt verstärkt auf Prävention, insbesondere durch Kampagnen in Schulen, um Jugendliche über die Risiken und Auswirkungen des Cannabiskonsums aufzuklären.
Cannabisgesetz soll Jugendliche besonders schützen
Das Cannabisgesetz (CanG) konzentriert sich neben der Entkriminalisierung besonders auf den Jugendschutz. So sind Werbung und Sponsoring für Cannabisprodukte strikt verboten, um Fehler wie bei der Tabakindustrie, die gezielt junge Menschen ansprach, zu vermeiden. Der Konsum von Cannabis bleibt für Jugendliche bis 18 Jahren verboten, da es deren Gehirnentwicklung beeinträchtigen, geistige Fähigkeiten einschränken und das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Psychosen erhöhen kann.
Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, wird es eingezogen und die Eltern sowie gegebenenfalls Jugendbehörden informiert. Aufklärungs- oder Beratungsmaßnahmen können verpflichtend angeordnet werden.
Gleichzeitig wurden die Strafen für den Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche verschärft. Die Mindestfreiheitsstrafe für die Abgabe an Minderjährige wurde von einem Jahr auf mindestens zwei Jahre erhöht.
Strenge Vorgaben für Eigenanbau, Pflanz-Clubs und Anbauvereinigungen
Die wichtigsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Konsumenten im Rahmen des Cannabisgesetzes umfassen:
- Kontrollierte Weitergabe: In Anbauvereinigungen wird Cannabis nur in Reinform (Hanf-Blüte oder Haschisch) und in begrenzten Mengen weitergegeben, um den Eigenkonsum zu regulieren.
- Qualitätskontrolle: Staatlich überwachte Anbauvereinigungen sorgen für die Kontrolle der Qualität und die Sicherheit des Cannabis.
- Jugendschutz: Personen unter 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit reduziertem THC-Gehalt (max. zehn Prozent) erwerben.
- Verbot synthetischer Cannabinoide: Der Erwerb, Konsum und Verkauf von synthetischen Cannabinoiden sind strafbar. Dabei handelt es sich um künstlich hergestellte Substanzen, die die Wirkung von Cannabis nachahmen.
- Prävention und Aufklärung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt erweiterte Präventionsprogramme und eine zentrale digitale Plattform bereit, um Verbraucher über den Eigenkonsum von Cannabis aufzuklären: www.bzga.de
Beeinflusst Cannabis-Konsum den Versicherungsschutz?
Kurz und knapp: Ja! Der Konsum von Cannabis kann in der Tat ganz erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in verschiedenen Bereichen haben. Insbesondere bei der Kfz-Versicherung, der privaten Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung ist daher Vorsicht geboten!
Autounfall unter Cannabis-Konsum: Leistet die Kfz-Versicherung trotzdem?
Eigentlich nicht überraschend: Fahren unter Einfluss von Cannabis beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit und erhöht damit das Unfallrisiko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar auch dann den Schaden des Unfallopfers, wenn Sie “stoned” einen Unfall verursachen. Der Haftpflichtversicherer kann dann jedoch den Fahrer in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen ebenfalls kürzen (oder sogar vollständig verweigern), wenn der Fahrer oder die Fahrerin unter Drogeneinfluss stand.
Haftpflicht-Schäden im Cannabis-Rausch: Muss die private Haftpflichtversicherung zahlen?
Verursacht eine Person unter Cannabis-Einfluss einen Schaden im privaten Bereich, übernimmt die private Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten. Sofern der Schaden nicht vorsätzlich, sondern zumindest fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei vorsätzlichem Handeln entfällt der Versicherungsschutz üblicherweise komplett.
Private Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Unfall auf eine Bewusstseinsstörung durch Drogenkonsum zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass bei einem Unfall unter Cannabis-Einfluss die Versicherung möglicherweise nicht leistet.
Wichtig: Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und die Konzentration, was insbesondere im Straßenverkehr, beim Bedienen von Maschinen oder anderen, herausfordernden Tätigkeiten zu gefährlichen Situationen führen kann. Wer Cannabis konsumiert, sollte daher nach dem Konsum unbedingt ausreichend Zeit verstreichen lassen.