Schäden in der Silvesternacht: Was schützt beim Feiern?

Vielleicht erfüllt Sie der anstehende Jahreswechsel ja auch mit Euphorie. Endlich können wir alles hinter uns lassen, bestenfalls ganz neu durchstarten! Das muss unbedingt gefeiert werden, mögen Sie sich denken. Byebye Alltag, hallo knallende Korken und Silvesterfest! Ein paar Gläser Sekt gehören für die meisten doch einfach dazu. Dazu Partymusik, ein paar Leute mehr, Tanzen und (zumindest ein Tisch-) Feuerwerk

Am bösen Erwachen am nächsten Tag ist dann aber leider häufig nicht nur der Kater Schuld. Sondern auch, dass – der Ausgelassenheit sei Dank – zwischen dem 31.12 und dem 1.1. einiges zu Bruch ging. Mal wieder... 

Schäden an Silvester: Die gefährlichste Nacht des Jahres?

Werfen wir einen nüchternen Blick auf die Dinge: Die Silvesternacht gehört zu den schadensträchtigsten des ganzen Jahres. Im Beamten- und Versicherungsdeutsch werden die schieren Mengen umgestoßener Möbel, gegen Autos geschossene Böller und brennende Raclette-Pfännchen auf “menschliches Versagen” zurückgeführt. Das sind knapp 16 Prozent der Silvester-Schäden

Zu den typischen Silvester-Risiken gehört natürlich allem voran das klassische Feuerwerk. Und die Folgen sind teils dramatisch. Allein in der Silvesternacht 2019/2020 wurden den deutschen Behörden rund 200 Brände gemeldet, die durch Feuerwerk verursacht wurden. Dabei wurden neun Personen verletzt - teils sogar lebensgefährlich. Der Sachschaden: Fast vier Millionen Euro.

Bekannt ist schon lange, dass sich an keinem anderen Tag im Jahr so viele Menschen an den Händen verletzen wie an Silvester. Abgetrennte Finger, Verbrennungen, Knochenbrüche, aber auch Verletzungen im Gesicht und an den Augen, das alles kann passieren und ist in den oben genannten Zahlen des Innenministeriums kaum in voller Höhe mitgezählt worden. Neben dem unsachgemäßen Gebrauch von Raketen und Co. macht das Zünden nicht zugelassener Böller die Sache nicht ungefährlicher.

Immerhin: Wenn eine private Unfallversicherung oder die Privathaftpflicht einspringen kann, lässt sich der Schaden zumeist abmildern. Wer es aber allzu bunt treibt, mutwillig verletzt oder beschädigt oder gegen das Sprengstoffgesetz verstößt, muss damit rechnen, auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Dazu drohen strafrechtliche Konsequenzen

Risiken am Silvesterabend – und welche Versicherungen davor schützen

Aber zurück zu den weitaus häufigeren und weitaus weniger blutigen und brutalen Silvesterrisiken. Wer seine Süße beim Donauwalzer nicht nur ins neue Jahr, sondern auch gegen die Vitrine mit Omas edlem Geschirr wirbelt, wird dankbar sein für eine gute Hausratversicherung. Und wer mit der glitzernden Wunderkerze die Gardine in Brand setzt, ebenso. Je größer der Schaden, umso besser ist es, wenn eine umfassende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Weil, wenn es brennt, wird die Sache sehr schnell sehr teuer – und allein damit ernst.   

Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters meist den Schaden. Gleiches gilt fürs Auto, wenn es plötzlich mitten im Feuerwerk steht. Kleine Seng- und Schmorschäden müssen meist aus dem eigenen Geldbeutel gezahlt werden. Wurde das Auto mutwillig “angegriffen”, hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung.

Ausgelassene Kinder in der Silvesternacht – zahlt die Haftpflicht?

Ein besonderer Fall kann eintreten, wenn nicht Erwachsene, sondern (kleine) Kinder in der Silvesternacht “wild um sich schießen”. Wenn die Kleinen unter sieben Jahre alt sind, sind sie generell nicht haftbar zu machen. Schlimmstenfalls würden die Betroffenen also auf dem Schaden sitzen bleiben. Und eben noch so sekt-selige Freundschaften stehen schon zum Start ins neue Jahr auf der Kippe.

Wenn Eltern allerdings belegen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, werden sie selbst als Erwachsene in die Haftung genommen – und können so meist auf die Unterstützung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung hoffen. Wenn die Kinder in der Haftpflicht mitversichert sind und älter als sieben Jahre sind, dann ist dafür gesorgt, dass der Streit um Schäden durch Böller und Co. fast immer zügig, unkompliziert und vor allem friedlich beigelegt werden kann. Auch an Silvester gilt also: Wann immer man selbst jemand anderen schädigt, greift (fast) immer die private Haftpflichtversicherung – was sie, spätestens in wilden Nächten zu eine der unverzichtbarsten Versicherungen überhaupt macht. 

Schon gewusst?

Feuer, Wertverlust, Schädlinge, Rohrbruch: Welche Risiken bedrohen eine Immobilie wirklich? Das zeigen wir in unserem Check!

Prost Neujahr – Alkohol und Sachschäden an Silvester

Für Einsatzkräfte im Rettungsdienst und die Mitarbeitenden in Notaufnahmen ist die Silvesternacht, wie gesagt, eine meist erlebnisreiche. Dem lieben Alkohol sei Dank. Sturzbetrunkene, die sich und andere gefährden oder schon Schäden angerichtet haben, gehören zu Silvester eben leider auch dazu. 

Wichtig: Wer sich im Vollrausch selbst verletzt, also zum Beispiel in den leeren Pool springt, dem kann es passieren, dass er nicht auf die Hilfe seiner privaten Unfallversicherung hoffen kann. Denn in den Versicherungsbedingungen sind häufig “durch Alkohol bedingte Bewusstseinsstörungen” nicht versichert. Wer andere verletzt oder einen Schaden verursacht, während er nachweislich nach der dritten Flasche Schampus nicht mehr Herr seiner Sinne war, muss ebenfalls nach der Aspirin-Kur erstmal seine Versicherungsunterlagen durchblättern: Denn auch eine Privathaftpflicht kann sich mit Hinweis auf die “Trunkenheitsklausel” sehr wohl sträuben, unter diesen Umständen noch für die gesamte Schadenssumme aufzukommen. Die meisten Versicherer aber zeigen sich – in noch überschaubarem Rahmen – durchaus kulant. 

Gegen Schäden: Vorsorgen für die Silvesternacht

Keine Frage: Wer vor lauter Euphorie während des Wintergrillens das Feuerwerk im Wohnzimmer zündet, handelt “grob fahrlässig”. Aber auch offene Fenster und Türen, durch die in der Nacht der Nächte die Raketen sausen, können als Mangel an Vorsorge ausgelegt werden. Und damit zu unnötigen Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten führen. Damit Ihre Hausratsversicherung ihren Zweck erfüllen kann, wahren Sie also bestenfalls einen gewissen Rahmen und lassen zum Beispiel nicht das Raclette so lange unbeaufsichtigt brutzeln, bis das Fett Feuer fängt. Denn dann müssen auch die besten Dienstleister von einem Eigen- oder zumindest einem Mitverschulden ausgehen. 

Klassische Vandalismus-Aktionen an Silvester wie Böller im Briefkasten können Sie vorbeugen, indem sie den Schlitz verschließen oder blockieren. Übrigens: Wer sich auf derart rabiaten Unfug einlässt, hat den Rahmen der groben Fahrlässigkeit schon verlassen und landet beim “Vorsatz”. Dass die Haftpflichtversicherung dann nicht mehr unbedingt einspringt, liegt auf der Hand. Sprechen Sie also an den Tagen zwischen den Jahren ruhig auch mit den Jugendlichen oder bekannten Pappenheimern der Familie und in Ihrer Nachbarschaft. Legen Sie klare Grenzen für die schadensfreie Feierei fest, indem Sie die möglichen Konsequenzen von ausuferndem Blödsinn (und Alkoholkonsum) umreißen. 

Gut zu wissen:

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut auch in der Silvesternacht vor Schäden. Was Sie darüber wissen müssen? Erfahren Sie bei uns!

Nach Silvester auf dem Heimweg

Gehen wir davon aus, dass Sie die Silvestersause gut überstanden haben. Nichts ist in Flammen aufgegangen, niemandem ist der Sektkorken ins Auge geschossen. Sie machen sich also zufrieden – und möglichweise doch etwas angeschickert – auf den Heimweg. Dass sie sich nicht betrunken hinters Steuer Ihres Autos setzen oder auch aufs Fahrrad schwingen sollten, müssen wir Ihnen sicher nicht erklären. Bedenken Sie aber, dass Sie schon bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,1 Promille als relativ fahruntüchtig gelten und Ihre Versicherung im Fall der (Un)Fälle mindestens 50 Prozent der Leistungen kürzen darf. Wer noch betrunkener im Straßenverkehr unterwegs ist, wird auf möglichen Kosten ganz sitzen bleiben. Nur wenn Ihr Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern, gibt es Unterstützung. 

Viel besser: Für den ersten Heimweg im neuen Jahr aufs und ins Taxi setzen!