Ratgeber
So schützen Sie sich vor Trickbetrug
Vor allem Senioren sind ein beliebtes Ziel von Trickbetrügern. Wie Sie sich vor den Tätern und ihren Betrugs-Absichten schützen können, lesen Sie bei uns!
Trickbetrug: Alles zum richtigen Verhalten
Das Telefon klingelt. Ein junger Mann gibt sich als ein lang verschollener Verwandter aus, der Geld brauche – und das am besten sofort. Der „Enkeltrick“ ist die wohl bekannteste Masche von Trickbetrügern. Kein Wunder! Schließlich hat der auf den ersten Blick harmlose Anruf bereits unzählige gutgläubige Menschen um (höhere) Geldsummen gebracht. Betroffen sind meist vor allem ältere Menschen, bei denen sich die fiesen Gauner in der Regel mehr Naivität oder größeres Mitleid erhoffen.
Zurück bleiben bei den kriminellen Betrugsmaschen leider oft nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Schäden. Deshalb ist es wichtig, sich ausreichend vor den perfiden Maschen der Betrüger zu schützen. Das Vorgehen vieler Übeltäter begrenzt sich jedoch nicht nur auf die besagte Masche und den genannten Trick.
Welche fiesen Tricksereien, Lügenmärchen und Mogeleien Sie sonst noch kennen sollten, zeigen wir Ihnen – und natürlich auch, wie Sie sich und Ihre Lieben davor schützen. Zudem werfen wir auch noch einen Blick auf die möglichen Konsequenzen, die eine zugeschnappte Trickbetrungsfalle nach sich ziehen kann.
Trickbetrug am Telefon? So verhalten Sie sich richtig!
Oft nutzen Trickbetrüger das Telefon für eine erste Kontaktaufnahme mit potenziellen Opfern. Dabei ist jedoch nicht immer ein angeblicher Verwandter am anderen Hörer. Auch die folgenden Maschen werden von Verbrechern angewandt, um ihren ahnungslosen Opfern Geld oder andere Wertsachen zu entlocken:
- Der falsche Polizist: Hier geben sich Betrüger und Trickdiebe am Telefon als Polizeibeamte aus. Sie weisen die Betroffenen häufig auf eine bevorstehende Straftat, etwa einen Einbruch, hin. Auch die Nachricht, dass Schwarzgeld auf dem Konto des Opfers gefunden worden sei, ist eine beliebte Taktik der Übeltäter. Oft bitten die Betrüger dann darum, Bargeld oder Wertsachen an der Tür an einen angeblichen Kollegen oder Freund zu übergeben, um diese so vor Überfällen oder anderen Verbrechen in Sicherheit zu bringen. Das sollten Sie natürlich keinesfalls tun!
- Der falsche Berater: Auch das Vertrauen mancher Opfer in „offiziell“ klingende Anrufe nutzen Betrüger schamlos aus. Hierbei geben die Täter sich etwa als Versicherungs- oder Bankberater aus, um so an Kontodaten oder Geldzahlungen der Angerufenen zu kommen. Um den Betrug besonders echt wirken zu lassen, nutzen die Verbrecher sogar manipulierte Telefonnummern, um den Eindruck eines echten Anrufs der Versicherung oder Bank beim Opfer zu erwecken. Auch hier sollten Senioren also sehr wachsam sein!
Um vor solchen Telefon-Betrügereien geschützt zu sein, sollten Sie deshalb genau hinhören, wer am anderen Ende der Leitung spricht. Die folgenden Tipps helfen dabei, Trickbetrügern gleich am Telefon ein Schnippchen zu schlagen:
- Bleiben Sie bei unbekannten, fremden Anrufern immer skeptisch – egal, wie nett oder höflich die Person am anderen Ende zu sein scheint.
- Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten an fremde Personen.
- Behörden, Banken oder Versicherungen richten sich in der Regel schriftlich mit Geldforderungen an ihre Kunden. Überweisen Sie deshalb niemals Geld aufgrund einer rein telefonischen Forderung - auch nicht, wenn es sich um einen vermeintlichen Verwandten handelt!
- Zögern Sie nicht aufzulegen, wenn Ihnen ein Anrufer suspekt vorkommt! Das ist nicht unhöflich, sondern sicherer.
- Wenn Sie befürchten, von einem Trickbetrüger kontaktiert worden zu sein, sollten Sie in jedem Fall die Polizei (110) verständigen. Auch, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Haftet die Versicherung bei Trickbetrug am Telefon?
Die Vorsichtsmaßnahmen sollten auch deshalb eingehalten werden, weil die Geschädigten in der Regel nach einem Trickbetrug am Telefon auf ihrem Verlust sitzen bleiben. Denn versichern lässt sich so etwas leider nicht. Oder besser: Nicht ausreichend. Zwar sind Schäden am Hausrat – also auch an Schmuck oder Wertgegenständen – üblicherweise durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese haftet jedoch leider nur im Falle eines Einbruchdiebstahls oder Raubs. Trickdiebstähle lassen sich dagegen bedauerlicherweise nicht versichern.
Der Grund: Raub oder Einbruchdiebstahl ist immer mit einer Gewalteinwirkung des Täters auf das Opfer oder dessen Hab und Gut verbunden. Da Betroffene eines Trickbetrugs die Beute jedoch „mutwillig“ an die Täter übergeben, ist meist keine Gewalt im Spiel.
Trickbetrug an der eigenen Haustür? Das müssen Sie wissen!
Auch an der Haustür sollten Sie sich vor potenziellen Trickbetrügern in Acht nehmen. Mithilfe verschiedener Maschen versuchen diese, in die Wohnung zu gelangen, um dort nach Wertgegenständen zu suchen. Da sich die Täter immer neue Vorwände einfallen lassen, sollten Sie bei jedem/r Unbekannten an der Tür skeptisch bleiben. Das gilt besonders, wenn sich die Person folgendermaßen verhält:
- Oft versuchen Trickbetrüger das Vertrauen Ihrer Opfer zu erschleichen, indem sie sich als Personen in offiziellen Funktionen wie Stromableser, Handwerker oder Vertreter ausgeben, um Zugang zum Wohnbereich zu erlangen.
- Auch das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer gehört zum Standard-Repertoire der Betrüger. Denn die geben sich gerne als alte Bekannte oder entfernte Verwandte aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu erschleichen.
- In anderen Fällen geben die Verbrecher vor, sich in einer dringlichen Lage zu befinden. Sie fragen etwa nach einem Glas Wasser oder möchten die Toilette benutzen, um so in Ihre vier Wände zu gelangen.
Betrugsmaschen an der eigenen Haustür wirken besonders bedrohlich. Schließlich stehen sie den potenziellen Tätern so direkt gegenüber. Deshalb ist es hierbei umso wichtiger, das richtige Verhalten zu kennen:
- Prüfen Sie durch den Türspion oder die Gegensprechanlage, wer vor Ihrer Tür steht, bevor Sie diese öffnen. Auch eine Sicherheitskette an der Haustür hilft dabei, sich vor Übergriffen zu schützen.
- Lassen Sie sich bei Personen in (angeblich) offiziellen Funktionen immer den Dienstausweis zeigen, bevor Sie diese in Ihre Wohnung lassen.
- Bitten Sie auf keinen Fall fremde Personen aktiv in Ihr Haus hinein.
- Rufen Sie laut um Hilfe, wenn Ihr Gegenüber aufdringlich oder gewalttätig wird.
- Auch wenn Sie einen Trickdiebstahl erkannt und gekonnt umgangen haben, sollten Sie die Polizei verständigen. Nur so können Sie dazu beitragen, auch andere Opfer vor Trickbetrügern zu schützen.
Haftet die Versicherung bei Trickbetrug an der Haustür?
Auch hier gilt: Wenn Sie den Täter „freiwillig“ in Ihre vier Wände lassen, zahlt die Hausratversicherung ohne einen entsprechenden Zusatzbaustein leider meist nicht – das ist bedauerlicherweise auch der Fall, wenn sich Betrüger etwa als Bekannte, Verwandte oder Handwerker ausgeben.
Allerdings: Anders sieht es aus, wenn Ihnen an der Haustür Gewalt angedroht oder sogar zugefügt wird. Dann wird aus dem Trickbetrug nämlich Raub, der in Ihrer Hausratversicherung für gewöhnlich enthalten ist. Das bedeutet: Gestohlene Wertsachen und andere Beute werden Ihnen von der Versicherung erstattet – zumindest bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe.
Das ist übrigens zum Beispiel auch bei Tarifen unserer nachhaltigen Pangaea Life Hausratversicherung der Fall.
Trickbetrug unterwegs? Das gilt in der Stadt!
Im öffentlichen Raum sind Trickbetrüger vor allem auf Ihren Tascheninhalt aus. Schließlich sammelt sich in Hand- oder Hosentasche mit Geldbeutel, Handy & Co. oft ein kleines Vermögen. Deshalb sollten Sie auf Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten genauso vorsichtig sein wie an der eigenen Haustüre oder dem Telefon.
Besonders in den folgenden Situationen kann sich eine gesunde Portion Misstrauen deshalb bezahlt machen:
- Frage nach dem Weg: Der Täter spricht Passanten an und fragt diese nach dem Weg. Während die potenziellen Opfer dem scheinbar Verirrten behilflich sind, entwendet ein weiterer Täter Wertsachen aus Handtasche & Co.
- Umarmung auf offener Straße: Der Betrüger gibt vor, das spätere Betrugsopfer zu kennen und umarmt dieses überschwänglich. Während der scheinbar freundschaftlichen Umarmung entwendet der Täter Wertsachen wie Geld oder Schmuck.
- Hinweis auf Delle oder Krater am Auto: Was auf den ersten Blick wie ein netter Hinweis wirkt, ist eigentlich eine weitere, besonders perfide Masche der Betrüger. Hierbei weist der Täter auf einen Schaden am Auto des Opfers hin. Während der Fahrer aussteigt, um den besagten Schaden selbst zu überprüfen, stiehlt der Übeltäter Wertsachen aus dem offenen Fahrzeug.
Auch auf offener Straße wissen die Trickbetrüger, wie man Passanten um Wertsachen und Geld bringt. Mit den folgenden Tipps können Sie verhindern, Opfer der fiesen Maschen zu werden:
- Versuchen Sie Abstand zu halten, wenn Ihnen Fremde (zu) nahe kommen.
- Lassen Sie Wertsachen (wenn möglich) zu Hause. Geldbeutel und Handy sollten Sie immer in einer mit Reißverschluss gesicherten Tasche verwahren.
- Lautes Sprechen hilft dabei, die Aufmerksamkeit anderer Passanten in einer brenzligen Situation zu erlangen.
- Schließen Sie Ihr Fahrzeug stets ab – auch, wenn Sie nur kurz aussteigen. Lassen Sie zudem keine Wertsachen offen liegen, sondern verstauen Sie diese an einem nicht einsehbaren Platz innerhalb Ihres Autos.
- Wir können es nicht oft genug sagen: Haben Sie die Vermutung, einem Trickbetrüger begegnet zu sein, sollten Sie das in jedem Fall der Polizei melden.
Haftet die Versicherung bei Trickbetrug unterwegs?
Bei einem Trickbetrug auf offener Straße entwenden Täter die Wertsachen der Betroffenen meist unbemerkt. Dann handelt es sich um einen Diebstahl, der in regulären Hausratversicherungen ohne speziellen Zusatzbaustein leider oft nicht abgedeckt ist. Das ist ebenso der Fall, wenn die Übeltäter sich an Wertsachen innerhalb eines Fahrzeugs bedienen. Werden hingegen Teile des Autos (wie etwa das Navi) entwendet, kommen in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Das gilt jedoch nur im Falle eines Einbruchdiebstahls. Das Auto muss also von den Tätern aufgebrochen worden sein, damit die Versicherung zahlt.
Übergeben Sie Ihre Wertsachen hingegen unter Gewaltandrohung an die Täter, kommt die Hausratversicherung im Rahmen der dazugehörigen Außenversicherung in der Regel für den Schaden auf. Bis zu welcher Summe Geschädigte mit einer Erstattung rechnen können, ist jedoch individuell im Versicherungsvertrag festgehalten.
Abschließend raten wir zu einem gesunden Misstrauen ohne dabei jedem nurnoch ängstlich gegenüber zu treten.