Ab in den Urlaub – aber nicht ohne Hund

Für viele ist der Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein festes Familienmitglied – und gehört darum natürlich mit in den Urlaub. Damit es auch für Ihren Hund First Class statt No Class heißt, zeigen wir Ihnen bei uns alles Wichtige dazu. Denn laut einer Umfrage von Forsa wollen immerhin 42 Prozent der Hundebesitzer auch im Urlaub nicht auf ihren tierischen Liebling verzichten. Wir zeigen Ihnen daher, was Sie in der Bahn oder im Fernbus mit Ihrem Hund beachten müssen – oder was zu tun ist, bevor der Hund ins Auto spuckt. Welche Impfung braucht es im Urlaub, was gilt es, in Hotels zu beachten? Wir geben Ihnen die Antwort.

Bevor es mit dem Hund in Urlaub geht…

…sollten Herrchen und Frauchen an ihn und seine Eigenheiten denken. Fährt er nicht gerne Auto, ersparen Sie ihm eine allzu lange Fahrt. Wenn er nicht gerne in einer Transportbox untergebracht ist, sollte auch das nicht unbedingt sein. Mag Ihr vierbeiniger Freund kein Wasser, werden ihn Hundestrände wohl auch nur mittelmäßig begeistern. Und wenn es Sie auf die Lieblingsinsel der Deutschen oder andere Orte mit viel Lärm und Menschenmassen zieht (mal vorausgesetzt, man kann wieder wie „früher“ in den Urlaub fahren), muten Sie das Ihrem Haustier bitte einfach gar nicht erst zu. Vielen Dank!

Gehen Sie auch bitte mit einem Schlittenhund nicht an den sommerheißen Strand – oder mit einem Dackel auf lange Wanderungen im Wald oder ins Hochgebirge. Aber auch das ist ja eigentlich klar, oder?

Unser Tipp: Damit Ihr Hund genau wie Sie einen tollen Urlaub erlebt, passen Sie die Planung entsprechend – und vor allem rechtzeitig – an. Schließlich hat auch Ihre Fellnase ein wenig Abwechslung und gelungene Entspannung vom Alltagstrott verdient.

Mit dem Hund im Auto in den Urlaub?

Das Auto ist meist das praktischste Transportmittel mit dem Hund. Bevor Sie Ihren Hund jedoch ins Auto nehmen, gehen Sie mit ihm noch ausführlich auf einen Spaziergang – er wird es im Auto mit einem Schläfchen danken. Machen Sie zudem häufig längere Pausen, damit er sich gut von der Enge im Auto erholen kann. Alle zwei, drei Stunden ist eine kurze Gassi-Pause auf den Weg in den Hundeurlaub am besten.

Damit die Hitze im Auto nicht zu groß für Ihren Hund wird, sollten Besitzer am besten bei Nacht fahren. Und stellen Sie ihm bitte reichlich Wasser während der Fahrt bereit. Ein Napf mit Hundefutter muss dagegen nicht sein, auch nicht vor der Fahrt. Denn manche Hunde übergeben sich mit vollem Magen schneller. Um das Risiko zu reduzieren, hilft es auch, wenn Sie Ihren Hund im Vorfeld an das Gefühl im Auto gewöhnen und die Fahrtzeiten übungsweise nur schrittweise steigern. In Absprache mit dem Tierarzt gibt es sogar Reisetabletten, die Ihrem Hund bei längerer Fahrt Linderung gegen Reiseübelkeit verschaffen.  

Damit für Sicherheit gesorgt ist, müssen Sie Ihren Hund natürlich auch während der Fahrt entsprechend absichern. Die Straßenverkehrsordnung sieht anderenfalls sogar Bußgelder vor. Haben Sie ihrem Lieblingshaustier einen Platz im Kofferraum mit geprüftem Trenngitter reserviert, so besorgen Sie eine Transportbox für den Rücksitz – die sich auch dort verankern lässt. 

Für kleinere Hunde gibt es auch spezielle Sicherheitsgurte, aber bitte nur mit passendem Geschirr verwenden und niemals einfach am Halsband befestigen. Denn sonst droht Ihrem Tier schon bei kleineren Bremsmanövern erhebliche Verletzungsgefahr bis hin zum Genickbruch!

Oder doch besser mit Bus und Bahn in den Hundeurlaub?

Eigentlich müsste sich die Bahn dagegen ganz hervorragend als Transportmittel für den Urlaub mit der treuen Fellnase eignen. Schließlich schwankt es hier viel weniger, die Fahrten verlaufen meist ruhiger und der Hund ist einfacher zu transportieren – würde man meinen. Wären da nicht die ziemlich gesalzenen Ticketpreise und die überaus strengen Vorschriften mitfahrende Hunde.

Auch ohne Sitzplatz: Hundetickets lösen nicht vergessen

Vergessen Sie nicht, Ihrem Hund die richtige Fahrkarte zu lösen: Denn ist er größer als eine Hauskatze, braucht er im Fernverkehr (nicht nur) während der Urlaubszeit ein eigenes Ticket. 

Das nationale Hundeticket der Bahn liegt dabei preislich im Bereich einer Kinderfahrkarte und kann ohne Probleme am Schalter erworben – und an den meisten Automaten gelöst werden. Kleiner Tipp: Sollte einmal kein Hundeticket am (dann wahrscheinlich schon älteren) Automaten verfügbar sein, geben Sie einfach ein Alter von 6 bis 14 Jahren an und tragen anschließend den Namen „Hund“ auf der ausgegebenen Kinderfahrkarte ein. Doch Vorsicht: Leider gibt es immer wieder Schaffner, die Ihren Beruf auch in diesem Fall viel zu ernst nehmen!

Buchen Sie das Ticket für Ihren Hund dagegen online oder mit dem Handy, muss das Ticket erst postalisch an Sie versandt werden. Das nimmt einige Tage in Anspruch. Allerdings ist auch das den Aufwand wert – jedenfalls dann, wenn Kollege Schlappohr und Sie kontrolliert werden. Denn fehlt ein korrektes Ticket, zählt Ihr Hund als ganz normaler Schwarzfahrer!

Auch im internationalen Bahn-Fernverkehr müssen Sie Ihrem Hund für gewöhnlich fast überall in Europa ein Ticket lösen. Geht die Fahrt mit der Bahn von Deutschland aus ins Ausland, gilt auch hier meist ein spezieller Ticketpreis. Für grenzüberschreitende Fahrten berechnet die Bahn Ihrem Hund in der Regel 50 Prozent des Flex- oder Sparpreises. Wie im Inland kann das Ticket am Schalter oder (einem modernen) Automaten gelöst werden.

Bahnfahren mit Hund: Für Briten und Norweger ein No-Go!

Beachten Sie bei internationalen Fahrten dringend die Regelungen des Ziellandes, denn nach Großbritannien oder Norwegen etwa dürfen Sie ihren Hund mit der Bahn normalerweise gar nicht erst einführen.

Maulkorb, Leine, Transportbox: Strenge Regeln für bahnfahrende Hunde

Versuchen wir es mal positiv auszudrücken: Immerhin sparen Sie sich bei der Bahnreise mit Hund die Kosten für die zusätzliche Sitzplatzreservierung ihres vierbeinigen Freundes. Er muss sich nämlich in der Bahn immer vor, unter oder neben Ihrem Sitzplatz aufhalten. Leinen Sie Ihren Hund dabei während der Fahrt stets an, denn neben einer Pflicht zum Maulkorb für alle Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, schreibt die Bahn national wie international auch das vor. Ausnahmen macht die Deutsche Bahn nur, wenn es sich um einen ausgebildeten Blinden- oder Begleithund handelt. Denn brauchen Sie ihren Hund als Begleiter, darf er kostenlos mit Ihnen reisen und ist auch von der Maulkorbpflicht befreit.

Hunde im Bus: Keine Chance!

Noch weniger kulant und flexibel als die Bahn zeigen sich die meisten Fernbusse, wenn der sabbernde Vierbeiner mitreisen soll. So regelt der Anbieter Flixbus in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die „Beförderung und der Transport von Hunden und anderen Tieren“ grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme gibt es für Sie nur, wenn Sie den Hund wegen einer Behinderung benötigen. 

Bei Mitfahrzentralen dagegen ist die Mitnahme eines Hundes nicht (grundsätzlich) verboten. Es ist allerdings wichtig, den Hund als zusätzlichen Mitfahrer rechtzeitig abzusprechen. Ansonsten kann der Fahrer als Verantwortlicher die Mitnahme des Hundes ablehnen. Gibt der Fahrer sein Ok, regeln Sie die Kosten individuell mit ihm und besprechen mögliche Zwischenstopps für den benötigten Auslauf. Und achten Sie auch hier wieder auf den sicheren Transport Ihres Vierbeiners.

Mit dem Hund im Ausland: Regeln, die nicht bekannt sind wie ein bunter Hund!

Schon mal vorab: Einige Länder in Europa oder der EU haben für die Einreise von Hunden Zusatzregeln. Was Sie aber auf jeden Fall nahezu und überall gleichermaßen bedenken müssen, haben wir für Sie zusammengestellt. Denn für die EU gelten zum Glück größtenteils einheitliche Regeln.

So klappt Ihr Urlaub mit dem Hund

Für eine Reise innerhalb der EU brauchen Sie seit 2013 nur noch drei Dinge:

  1. Den blauen EU-Heimtierpass: Der ist nicht nur der Personalausweis Ihres Hundes, sondern auch gleichzeitig seine Impfbescheinigung. Hier vermerkt der Tierarzt folglich seine Angaben und Ihr Hund wird optional mit einem Bild zur Identifizierung – auch gerne mit Ihnen als Halter zusammen – in Szene gesetzt. Auch der Mikrochip wird samt ID vermerkt, dazu die Adresse des ausstellenden Tierarztes.
  2. Eine gültige Tollwutimpfung: Die muss noch mindestens 21 Tage lang Bestand haben – und ist ebenfalls im Heimtierpass vermerkt. Für Reisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ist sie übrigens bereits seit 2004 vorgeschrieben.
  3. Elektronischer Mikrochip: Damit kann Ihr Hund eindeutig identifiziert werden. Und das immer und überall. Kann der Mikrochip im Falle einer Kontrolle an der Grenze nicht ausgelesen werde, wird Ihrem Hund die Einreise verweigert.

Die grundlegenden Regelungen zur Einreise sind im Übrigen für alle Länder der EU bindend. Zusätzliche Regelungen betreffen üblicherweise nur bestimmte Rassen, die gemeinhin als gefährlich gelten. Halten Sie einen so genannten „Kampfhund“, müssen Sie etwa in Ländern wie Frankreich oder Spanien bei der Einreise vorsichtig sein. Auch Welpen stehen unter größerem Schutz. Werfen Sie vorab in diesen Fällen also bitte zusätzlich einen Blick auf die individuellen Regelungen vor Ort. 

Da wird der Hund in der Pfanne verrückt: Sonderregelungen, die über die EU-Norm hinausreichen

  • In Belgien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Italien, Tschechien und Slowenien besteht Leinenpflicht an öffentlichen Orten. Und führen sie lieber einen Maulkorb– nicht nur nach Land, auch nach Region kann sich das unterscheiden.
  • Ungeimpfte Welpen, die jünger als zwölf Monate sind, dürfen nur mit einer gültigen Erklärung nach Dänemark eingeführt werden. Als gefährlich eingestufte Hunderassen (und ähnlich aussehende) unterliegen einem Einreiseverbot.
  • In Frankreich gibt es ein Einreiseverbot für Hunderassen der Kategorie 1. Kategorie 2 unterliegt ebenfalls strengen Bedingungen. Welpen unter 16 Wochen dürfen somit nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen.
  • In Spanien gibt es besonders viele regionale Regelungen. „Gefährliche“ Hunderassen müssen teilweise sogar regional vor Ort registriert werden. An Stränden, Promenaden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Hunde gesetzlich verboten.
  • Das nicht EU-Land Schweiz verbietet die Einreise kupierter Hunde – also solcher Hunde, deren Schwanz oder Ohren aufgrund fraglicher (und auch in Deutschland verbotener) Rassestandards amputiert wurden. Übrigens auch dann, wenn Sie und Ihr kupierter Freund nur auf der Durchreise sein sollten.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie die spezifischen Regelung der jeweiligen Länder für Ihren Urlaub mit dem Hund noch einmal übersichtlich aufgelistet.

Noch was Positives: Viele Hotels sind auf den Hund gekommen

…und bieten Ihrem Hund schöne Urlaubsunterkünfte, die speziell für die Ansprüche der treuäugigen Vierbeiner ausgelegt sind. Suchen Sie also am besten gleich von vornherein das richtige Ziel für sich und Ihren Hund. Im Internet finden Sie auf speziellen Seiten schnell hundefreundliche Gastgeber, die Ihnen den Urlaub mit dem Hund erleichtern wollen. Denn das ist inzwischen ein trendiges Geschäftsmodell!

Wollen Sie sich dagegen nicht auf eine speziell ausgewiesene Unterkunft für tierische Urlauber festlegen, klären Sie im Vorfeld unbedingt ab, ob Hunde willkommen sind. Denn das ist nicht immer der Fall, auch wenn es häufig kein Problem ist. Vor allem Ferienhäuser legen Ihnen und Ihrem Hund nur selten Steine in den Weg. In Hotels ist die Vorabklärung dagegen schon deshalb sinnvoll, weil Sie mit Ihrem Hund häufig ein Zimmer im Erdgeschoss beziehen werden. Und nicht selten springt bei der Ankunft ein kleines Extra-Leckerli für Ihren Hund heraus… das hebt direkt die Stimmung!

Einen kleinen Tipp gibt‘s auch: In Deutschland ist der Urlaub immer noch am aller einfachsten – und schön sowieso. Besuchen Sie doch einmal das namensgebende Heimatbundesland ihrer Lieblings-Versicherung: Der Freistaat Bayern gilt nicht umsonst als eine der hundefreundlichsten Regionen der Welt! Und wenn Sie mit Ihrem Hund im Ausland sind, gibt es mit der anonymen Haustierdatenbank Tasso die Möglichkeit, ihren Vierbeiner kostenlos zu registrieren.

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