Diese Versicherungen brauchen Unternehmer

Sie haben den Schritt gewagt: Raus aus dem Angestelltenverhältnis, rein in die Selbstständigkeit und endlich Ihr eigener Chef sein. Bei aller Unternehmereuphorie sollten Sie jedoch nicht vergessen, dass Sie in Ihrer Position einige Risiken im Blick behalten müssen. Schließlich können Sie die neugewonnene Verantwortung nach Feierabend nicht einfach im Büro zurücklassen.

Kümmern Sie sich deshalb besser zu früh als zu spät um die passende Absicherung Ihrer Neugründung. Denn auch wenn das Thema Versicherungen nicht gerade vor Spannung strotzt: Versicherungslücken können besonders bei jungen Unternehmern zu finanziellen Existenzkrisen führen. Aber keine Sorge, damit Sie Ihre Zeit ganz dem neuen Chef-Dasein widmen können, haben wir den Blick in den Versicherungsdschungel für Unternehmer gewagt – und das Wichtigste hier notiert!
 

Die schlechte Nachricht vorab: Eine Versicherungs-Musterlösung gibt es nicht!

Jedes Unternehmen ist anders und birgt damit unterschiedliche, zu versichernde Risiken. Trotzdem gibt es einige Versicherungen, die im Grunde jedes Unternehmen haben sollte. Denn wir können es nicht oft genug sagen: Bei Versicherungslücken kann es für Sie ganz schnell ganz schön teuer werden.

Welche Versicherungen jedes Unternehmen braucht und welche für Sie, je nach Tätigkeit, interessant sein sollten, zeigen wir!
 

#1: Geschäftsinhaltsversicherung – die „Hausratversicherung“ für Unternehmen

Welcher Bereich Sie auch in die Selbstständigkeit geführt hat, an dieser Versicherung kommt kein Unternehmer vorbei. Denn Betriebseinrichtung und Arbeitsmaterialien gehören in wohl jedem Unternehmen zur Grundausstattung. Dass diese im Schadensfall dank der Geschäftsinhaltsversicherung schnell ersetzt werden können, ist besonders wichtig. Denn ganz egal, wie fit Sie selbst sind: Wenn Büromobiliar, Maschinen, Vorräte & Co. zu Schaden kommen, ist an effektives Arbeiten nicht mehr zu denken. 

Dass Sie Ihre Geschäftsinhalte ausreichend absichern sollten, gilt also in jedem Fall. Vier zu versichernde Hauptrisiken sind hierbei für fast jedes Unternehmen relevant:

  • Schäden durch Feuer:
    Ein Risiko, dass sie unbedingt mit der Geschäftsinhaltsversicherung absichern sollten. Schließlich sind Blitzschlag, Kurzschluss oder gar ein Brandanschlag ernst zu nehmende Risiken, die jegliche materiellen Wertgegenstände in Schutt und Asche legen können. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung im Schadensfall auch Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten übernimmt.
     
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl:
    Ein Einbruch kann jedes Unternehmen treffen. Auch hierbei kann ein erheblicher Schaden entstehen, weswegen eine Absicherung dringend nötig ist. Wenn sich Ihr Unternehmen in gemieteten Räumlichkeiten befindet, sollten Sie zusätzlich Schäden am Eigentum des Vermieters absichern. 
     
  • Schäden durch Leitungswasser:
    Dass auch Rohrbrüche in so gut wie jedem Unternehmen ein Risiko darstellen, bedarf wohl keiner Erklärung. Deswegen sollten Sie Wasserschäden ebenfalls mit der Inhaltsversicherung absichern. 
     
  • Schäden durch Stürme:
    Auch wenn Stürme nicht die gängigste Schadensquelle sind, kann durch sie einiges zu Schaden kommen. Ein kaputtes Fenster oder die vom Dach gewehten Ziegeln reichen schon, um Betriebsgegenstände vorübergehend oder dauerhaft unbrauchbar zu machen. Deshalb sollte auch die Absicherung gegen Sturmschäden in Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung nicht fehlen. 

Nützliche Zusätze der Geschäftsinhaltsversicherung

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung ist der Name Programm: Lediglich zu Schaden gekommene Inhalte eines Unternehmens sind gegen Sturm, Feuer & Co. abgesichert. Schäden, die am Gebäude entstehen, sind jedoch nicht mitversichert. Zudem gehen Sie auch bei Schäden, die außerhalb des eigentlich versicherten Ortes entstehen, leer aus. Deshalb empfiehlt es sich womöglich, Ihre Inhaltsversicherung um folgende Punkte zu erweitern:

  • Gebäudeversicherung:
    Sie haben mit Ihrem Unternehmen gleich ein eigenes Gebäude bezogen? Dann ist diese Versicherung unverzichtbar, um die (firmen-)eigenen vier Wände gegen Risiken wie Wasser, Feuer oder Sturm abzusichern. Wenn Sie lediglich der Mieter eines Unternehmensgebäudes oder Büros sind, wird im Normalfall der Vermieter und Gebäudebesitzer für Schäden haften.
     
  • Glasversicherung:
    Auch die Beschädigung von Fenstern sollten Sie bei Bedarf zusätzlich absichern. Eine Glasversicherung ist jedoch nur rentabel, wenn Sie ein Gebäude mit vielen und vor allem hochwertigen Fenstern besitzen und der finanzielle Schaden somit sehr hoch ausfallen würde. 
     
  • Außenversicherung:
    Wenn sich Ihr betriebliches Eigentum gelegentlich außerhalb des versicherten Ortes befindet, ist auch die Außenversicherung für Sie interessant. Diese sichert Ihre Betriebsgegenstände nämlich auch ab, wenn sie sich beispielsweise bei einem Kunden oder in Ihrem Firmenwagen befinden. Vor allem Dienstleister wie Handwerksunternehmen sollten auf die Außenversicherung also besser nicht verzichten.

Damit sind die Hauptrisiken, welche Sie als Unternehmer ohne Versicherungsschutz einiges kosten können, abgedeckt. Dennoch sind, je nach Unternehmenstyp, auch andere Versicherungen oder Versicherungszusätze relevant. So könnten auch die Absicherung von Wertgegenständen, die Absicherung von wichtigen Dokumenten oder eine Transportversicherung für einzelne Unternehmen gleichermaßen wichtig sein, wie die oben genannten Hauptrisiken.

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Übrigens: Nicht nur im Schadensfall können hohe Kosten auf Sie zukommen. Auch in der Zeit danach müssen Sie mit Geldverlusten rechnen. Schließlich kann bei zerstörten Betriebsgegenständen von Arbeiten zunächst nicht die Rede sein. Damit bleiben Gewinne aus, während Sie laufende Kosten (Mitarbeiterlöhne) weiterhin zahlen müssen. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung werden diese fortlaufenden Kosten, sowie verlorene Gewinne, ebenfalls von der Versicherung getragen. 

#2: Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Bis jetzt haben wir uns nur mit Risiken beschäftigt, die Ihrem Unternehmen von außen Schaden zufügen können. Was passiert jedoch, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Schaden verursachen? Ganz egal, ob es sich dabei um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt, auch ein solcher Fall kann existenzbedrohend für Ihr Unternehmen sein. Deshalb ist die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sie gegen Schadensansprüche Dritter absichert, ebenso ein Muss für jeden Unternehmer. 

Ob Sie sich dabei für Berufshaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung entscheiden, hängt ganz von den Risiken ab, die Ihre unternehmerischen Tätigkeiten bergen. Denn obwohl diese beiden Versicherungen zum Verwechseln ähnlich klingen, sollten die Unterschiedlichkeiten jedem Unternehmer klar sein. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die klassischen Variante der Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt durch Personen- und Sachschäden entstandene Kosten und greift ebenso bei Vermögensschäden. Jedoch ausschließlich bei solchen, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Wenn Sie also beispielsweise den Büroschlüssel eines Kunden verlieren, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den Austausch der Schließanlage. 

Die Berufshaftpflichtversicherung

Diese haftet bei entstandenen Vermögensschäden an Dritten, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstanden sind. Der entscheidende Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung: Hier muss der Vermögensschaden nicht aus vorherigen Personen- oder Sachschäden resultieren. Wenn Sie einen Kunden also beispielsweise falsch beraten und dieser dadurch finanziellen Schaden erleidet, haftet die Berufshaftpflichtversicherung.

Um die richtige Wahl zwischen den beiden Varianten zu treffen, sollten Sie genau einschätzen, welche Schäden bei Ihrer beruflichen Tätigkeit wahrscheinlich sind. Während die Wahl eines Handwerkers auf die Betriebshaftpflichtversicherung fallen sollte, ist die Berufshaftpflicht beispielsweise für Steuerberater wesentlich relevanter. 
Unabhängig wie Sie sich entscheiden, begutachten Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau. Schließlich wird in der Regel nur für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehaftet, die auch eindeutig vertraglich vereinbart sind. 

Bei einzelnen Unternehmen sind besonders ungewöhnliche, normalerweise nicht versicherte Schadensfälle relevant. Das können, je nach Unternehmenstätigkeit, beispielsweise Umweltschäden oder Produktionsschäden sein. Welche weiteren Risiken speziell für Ihr Unternehmen wichtig sind, sollten Sie jedoch beim Versicherungsabschluss individuell festlegen. 

#3: Rechtsschutzversicherung

Auch wenn Sie in Schadensersatzfällen mit Ihrer betrieblichen oder beruflichen Haftpflichtversicherung abgesichert sind, ist eine Rechtsschutzversicherung unbedingt nötig. Schließlich gibt es gerade im beruflichen Kontext zahlreiche Situationen, in denen Ihnen ein juristischer Beistand lästigen Ärger ersparen kann: Uneinigkeiten mit Arbeitnehmern oder Vermietern, Vertragsbrüche oder ausbleibende Zahlungen von Kunden sind nur einige Beispiele. 
Wenn es dabei zum Rechtsstreit kommt, übernimmt die Versicherung beispielsweise Anwalts- und Verfahrenskosten. Für diese müssten Sie bei einer nicht vorhandenen Absicherung selbst aufkommen. Zudem können Sie auch nur bestimmte, für Sie relevante Rechtsbereiche absichern. Denn je nach Tätigkeit sind Streitigkeiten in bestimmten Gebieten wahrscheinlicher für Ihr junges Unternehmen.  

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