Ratgeber
Wenn Webdesigner und andere (digitale) Freiberufler haften…
Sie fragen sich, wo die schlimmsten haftungstechnischen Stolpersteine für moderne Webworker liegen? Wir verraten es Ihnen!
Vorsicht vor Haftungsansprüchen – Das müssen Freiberufler in der Digitalbranche wissen
Trotz oder gerade wegen der Coronakrise – der deutschen Digitalwirtschaft geht es besser als je zuvor. Immer mehr Menschen arbeiten im Bereich der digitalen Technologien und Lösungen, unterstützen und beraten Unternehmen oder Unternehmerinnen; darunter zahllose Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen. Und auch viele Selbstständige sind in der Digitalbranche zu finden.
Knapp ein Drittel der Gründungen im Jahr 2019 lag in der Hand von digitalen Gründerinnen und Gründern.
Der Vorteil: Viele können ein bisheriges Hobby zum Beispiel im IT-Bereich zum Beruf machen. Und das ohne Umschulung und ohne großes Startkapital. Der Nachteil: Selbstständige müssen ein unternehmerisches Risiko tragen und sehen sich mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen konfrontiert, mit denen man sich als Angestellter oder Angestellte im Normalfall nie beschäftigen muss. Oder zumindest nicht in einer solchen Tragweite.
Ein häufiges Beispiel sind Urheberechtsverletzungen. Denn: Wer eine Textpassage auf die eigene Webseite oder die eines Kunden stellt und sie nicht rechtskonform als Zitat ausweist, dem drohen eine Klage und eine Strafe von ein paar hundert Euro. Und das ist leider keine Ausnahme.
Rund 8.000 Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen werden in Deutschland pro Jahr erfasst. Dabei ist zu beachten: Wer sich – und sei es nur aus reiner Unwissenheit – bei seiner Arbeit in der Digitalbranche nicht richtig absichert, haftet als Selbstständiger oder Selbstständige grundsätzlich mit dem Privatvermögen.
Haftung für Selbstständige und Freelancer in der Digitalbranche
Da Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen auch bis hin zu einer möglichen Insolvenz haften, ist es für Freiberufler und Freiberuflerinnen immer sinnvoll, sich bei Auftragsübernahme zunächst vertraglich abzusichern. Beziehungsweise sehr genau darauf zu achten, welche Klauseln im Vertrag mit dem Auftragsgeber zu finden sind. Der Grund: Bei einer vertraglichen Haftung zu Ihren Ungunsten können Sie über die gesetzliche Haftung hinaus dazu verpflichtet werden, Schadensersatz zu zahlen. Dann eben, wenn die Pflichten aus dem Vertrag nicht rundum erfüllt werden. Man spricht dabei von der so genannten Haftungsverschärfung.
Das heißt: Als Freelancerin oder Freelancer kann es Sie ohne Frage auch dann finanziell treffen, wenn Sie nicht direkt dafür verantwortlich sind, dass es mit dem Projekt nicht wie vereinbart geklappt hat. Zum Beispiel, wenn Sie Daten durch einen Hardware-Schaden verlieren.
Neben einer Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden kann auch eine Schadenersatzsumme vertraglich festgelegt sein. Die ist unabhängig vom tatsächlichen Schaden zu zahlen, wenn der Vertrag nicht im Sinne des Auftraggebers erfüllt worden ist. Oder wenn eben die Arbeit nicht rechtskonform abgeliefert wurde.
Zu guter Letzt sind auch Haftungsfreistellungen in der Digitalbranche üblich. Auch sie können die mögliche Haftung im Vergleich zur gesetzlichen Haftung deutlich verschärfen. Denn dann verpflichtet sich der Auftragnehmer – beziehungsweise die Auftragnehmerin – die komplette Haftung zu übernehmen. Und zwar auch, wenn der Kunde oder die Kundin möglicherweise eine Mitschuld am Schaden trägt.
Datenschutz in der Digitalbranche
In der Digitalbranche brandaktuell ist das Thema Datenschutz. Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde bisher von den wenigsten Unternehmen vollständig umgesetzt. Das Problem: Von den selbstständigen Expertinnen und Experten (!) in der Digitalbranche wird das aber sehr wohl erwartet. Da sich Rechtslage, Auslage und die Ansprüche jedoch ständig entwickeln und verändern, werden die wenigsten Einzelpersonen einen kompletten Überblick behalten können.
So kann es schnell passieren, dass auch Sie den rechtlichen Rahmen im Umgang mit persönlichen Daten nicht einhalten – innerhalb Ihres Einzelunternehmens oder in der Arbeit für den Auftraggeber oder die Auftraggeberin.
Achtung: Natürlich kann dieser Text keine rechtliche Beratung ersetzen. Für die genannten oder empfohlenen Maßnahmen und Inhalte übernehmen auch wir, lieber Leser und Leserinnen, keine Haftung.
Die wichtigsten Versicherungen für Webworker
Was aber geht: Sie können (und sollten) sich bestmöglich absichern. Wie genau, das erfahren Sie jetzt. Und keine Sorge, mit den nun folgenden Versicherungen sind nicht nur selbstständige Digitalschaffende bestens auf (nahezu) alles vorbereitet, was schiefgehen kann.
Haftpflichtversicherung für Selbstständige in der Digitalbranche
Wie der Name schon sagt: Wenn es um die wichtige Frage der Haftung geht, dann ist eine Haftpflichtversicherung der Joker! Schadensersatzansprüche, die Sie finanziell bedrohen könnten, sind durch die nämlich in den meisten Fällen gedeckt.
Wichtig: Wenn es um Ihre Selbstständigkeit in der Digitalbranche geht, kann nicht die private Haftpflichtversicherung einspringen. Hier brauchen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung!
Es gibt jedoch einen kleinen Wermutstropfen. Denn eine umfängliche vertragliche Haftung zu Ihren Ungunsten lässt sich auch für die besten Versicherer nur sehr schwer vorauskalkulieren. Daher ist sie oft nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
Unser Tipp: Wenn Sie mit Geschäftspartnerinnen oder -partnern verhandeln, die darauf nicht verzichten wollen, halten Sie lieber noch einmal Rücksprache mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. So lassen sich jene Policen und Bausteine für Ihre Berufshaftversicherung finden, die Sie auf die sichere Seite bringen. Außerdem lassen sich zu vielen Berufshaftpflichtversicherungen spezielle IT- oder eCommerce-Klauseln hinzufügen – oder sind bei speziellen Produkten bereits von vornherein integriert. So müssen Sie dann beispielsweise auch nicht bei Fehlern in Sachen Datenschutz oder Hosting mit Ihrem Privatvermögen in die Haftung gehen.
Rechtsschutzversicherung für Selbstständige in der Digitalbranche
Wie auch bei der Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie als Selbstständiger oder Selbstständige in der Digitalbranche einen genauen Blick darauf werfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung alle Ihre individuellen Risiken abdeckt. Setzen Sie daher unbedingt auf die richtigen Versicherungsbausteine. Zu unterscheiden ist zwischen einem passiven Rechtsschutz, der Sie gegen unrechtmäßige Ansprüche absichert – und dem aktiven Rechtsschutz, der Sie bei der Wahrnehmung Ihrer eigenen Interessen unterstützt.
Weitere Versicherungen, die Sie für die Arbeit in der Digitalbranche absichern
Während die einen fast Ihre gesamte Arbeit mit Laptop und Handy bewältigen können, sind andere Freiberuflerinnen und Freiberufler in der Digitalbranche auf weitaus mehr Technik wie leistungsstarke Rechner, Server, Drohnen oder Kameras angewiesen.
Je wertvoller Ihre Ausrüstung, umso dringender sollten Sie eine Elektronikversicherung oder eine Inhaltsversicherung in Betracht ziehen. Damit wird Ihr Schaden bezahlt oder geschäftliche Einrichtung ersetzt.
Erkundigen Sie sich außerdem nach Versicherungsangeboten, die Ihnen bei Cyber- oder Hackerangriffen den Rücken stärken können. Finanzielle Schäden Ihres Vermögens, so genannte Vermögensschäden, sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert.
Sie planen noch einen Schritt weiterzugehen und Ihr digitales Freelancer-Leben zu dem eines digitalen Nomaden oder einer digitalen Nomadin auszubauen? Dann haben wir hier weitere wichtige Tipps für Sie!