Wie können sich Einsatzkräfte beruflich absichern?

Als Polizist oder im Rettungsdienst zu arbeiten, gilt für viele Berufstätige als Traumjob. Doch leider lauern auch abseits der Einsätze viele Gefahren – auch in finanzieller Hinsicht.

Doch nochmal von vorne: Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können sich mit einer speziellen Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung – einer so genannten Dienstunfähigkeitsversicherung – für den Fall der Fälle absichern, sollten sie einmal ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Und das passiert weitaus häufiger, als man vielleicht denken würde. Denn tatsächlich scheidet rein rechnerisch heute jeder fünfte Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Dienst aus.

Ist eine Wiedereingliederung ausgeschlossen oder nicht absehbar, fallen damit auch die Bezüge weg – und schlimmstenfalls steht der Alltagsheld finanziell vor dem sprichwörtlichen „Nichts“. Laufende Fixkosten bedrohen dann schnell die Existenz und sorgen dafür, dass die Gesamtsituation zusätzlich erschwert wird.

Für Einsatzkräfte an der Tagesordnung: Erschwerende Bedingungen im Dienst

Speziell für Einsatzkräfte ist das Risiko, den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, besonders hoch. Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter werden im Berufsalltag mit Eindrücken und Umständen konfrontiert, die eine enorme psychische und physische Belastung darstellen können. Gesellschaftliche Entwicklungen wie eine zunehmende Feindseligkeit und zugleich sinkender Respekt gegenüber Rettungskräften erschwert den Berufsalltag zusätzlich.

Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ist speziell in diesen Berufsgruppen daher nicht selten und sollte unbedingt bedacht und abgesichert werden.

Berufsunfähig in jungen Jahren - keine Seltenheit für Einsatzkräfte!

Berufliche Risiken sind für Polizisten und Feuerwehrleute deutlich größer als für andere Beamte. Daraus resultiert auch eine überdurchschnittlich hohe Gefahr, bereits in jungen Jahren dienstunfähig zu werden. Beamtenanwärter haben in der Regel jedoch noch keinen Anspruch auf Ruhegehälter oder Pensionen. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind aufgrund der geringen Höhe der bisherigen Einzahlung entweder gar nicht gegeben oder nur marginal.

Beamten auf Probe geht es übrigens ähnlich. Es sei denn, die Dienstunfähigkeit basiert auf einem Unfall im Dienst. Denn dann hat man auch als junger Beamter zwar bereits einen ersten Anspruch auf Unterstützung. Doch staffeln sich die Ruhestandsbezüge nach der Dauer der vorangegangenen Dienstzeit.

Die Folge: Wer in (sehr) jungen Jahren ausscheidet, wird seinen Lebensunterhalt allein von diesen Bezügen nicht bestreiten können!

Gefahren des Berufsalltags: Für Einsatzkräfte allgegenwärtig

Rettungskräfte tragen tagtäglich große Verantwortung und stehen unter dem permanenten Druck, teils lebenswichtige Entscheidungen zu treffen. Dabei müssen sie allen Ansprüchen gerecht werden, welche Bürger, Vorgesetzte, Anwälte und Kollegen an sie stellen. Gewissenskonflikte oder unvereinbare Erwartungen sind da keine Seltenheit. Das Gefühl schlichtweg überfordert zu sein, kann jedoch ebenso belastend sein wie eine dauerhafte Wechselschicht oder eine Überlastung durch das Ausüben der Tätigkeit an sich.

Physische Überarbeitung durch körperliche Anstrengung ist ebenfalls ein Problem. Gerade in Extremsituationen wird die eigene Leistungsfähigkeit bewusst oder unterbewusst häufig überschätzt und Warnsignale des Körpers bleiben unbeachtet. Ein Pflichtbewusstsein, das auf lange Sicht nur selten ohne spürbare Folgen bleibt.

Traumatische Erlebnisse und Überforderung: Die Psyche im Visier!

Besondere Erlebnisse im Dienst, wie zum Beispiel Verletzungen oder sogar Todesfälle von direkten Kollegen, können auch beim „härtesten Hund“ zu psychischen Problemen führen. Doch auch schon die alltäglichen Eindrücke am Einsatzort belasten so manchen Ersthelfer stark.

Kommt dann noch der Eindruck hinzu, dass die eigene Arbeit trotz allem Engagement keinen positiven Effekt hat, stellen sich möglicherweise Verzweiflung oder gar ein regelrechtes Ohnmachtsgefühl ein. Eine Dienstunfähigkeit aus psychischen Gründen ist deshalb gerade unter Einsatzkräften im Dauerstress leider keine Seltenheit.

Vom Helfer vor Ort zum Büroangestellten? Eine Umstellung die nicht jedem liegt!

Führen solche Faktoren dazu, dass der Diensthabende seine gewohnte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, wäre eine Versetzung eine mögliche Option.

 

Wer sich jedoch zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn für den aktiven Einsatz im Polizei- oder Rettungsdienst entschieden hat, kann sich möglicherweise nur schwer mit einem Bürojob anfreunden. Auch aus diesem Grund ist es für solche Beamte oder Angestellte im Einsatz besonders wichtig, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn diese greift gegebenenfalls auch dann, wenn eine gesundheitsbedingte – aber nicht gewollte – Versetzung droht.

Die dafür nötige „Vollzugsdienstklausel“ im Versicherungsvertrag regelt genau diesen Fall und schützt psychisch oder physisch gebeutelte Einsatzkräfte davor, abseits des Vollzugsdienstes arbeiten zu müssen, wenn dieser nicht mehr ausgeübt werden kann.